BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18228 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Erweiterung der Öffnungszeiten von Sporthallen Hamburg investiert jährlich mehr als 60 Millionen Euro in den Neubau, die Sanierung und die Instandhaltung von öffentlichen Sporthallen. Allein 55 neue Schulsporthallen werden von 2018 bis 2020 fertiggestellt sein. Weitere 38 Hallen mit 44 Feldern sollen in diesem Zeitraum saniert sein. Bei diesem hohen Aufwand sollten eine optimale Nutzung und auch eine zusätzliche Nutzung durch Sportvereine selbstverständlich sein. In den Sommerferien 2019 wollte der Senat deshalb ein hamburgweites Pilotprojekt starten (siehe auch Drs. 21/16215), dass Hamburger Sportvereine nach dem Schulunterricht werktags diese Sportstätten bis Mitternacht und darüber hinaus auch in den Ferien nutzen können.1 Dies vorangeschickt frage ich den Senat: Mit Drs. 21/17584 und 21/17835 hat der Senat über die Umsetzung des Ersuchens aus Drs. 21/16215 berichtet. Ein Abschlussbericht zu allen Fragestellungen des Ersuchens ist nach Auswertung des bis zum Jahresende laufenden Pilotvorhabens vorgesehen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. In wie vielen Sporthallen ist in diesem Sommer das Projekt umgesetzt worden? 2. In wie vielen der untersuchten Sporthallen lässt sich eine erweiterte Nutzung sinnvoll betreiben? 3. Sind in der Testphase zusätzliche Kosten für die erweiterte Nutzung entstanden ? Wenn ja, wie hoch waren diese? (Bitte je nach Kostenart und Sportstätte auflisten.) 4. Wenn ja, wer hat diese Kosten getragen? Alle ausgewählten Schulsporthallen eignen sich für eine Ausweitung der Nutzungszeiten . Es können während der Laufzeit des Pilotvorhabens zusätzliche Kosten anfallen, die im Rahmen verfügbarer Mittel gedeckt werden. Das aus der erweiterten Nutzung entstehende Kostenvolumen lässt sich erst nach Abschluss der Pilotphase beziffern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 Vergleiche auch „Hamburger Abendblatt“ vom 18.02.2019. Drucksache 21/18228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist eine Ausweitung des Konzeptes über die Pilotphase hinaus geplant? 6. Wenn ja, in wie vielen und in welchen Sportstätten soll eine erweiterte Nutzung erfolgen? Diesbezügliche Entscheidungen werden nach Auswertung des Pilotvorhabens getroffen . 7. Ist eine Nutzung auch an den Wochenenden geplant? In einzelnen Hallen findet auch eine Nutzung an den Wochenenden statt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17584. 8. Gibt es ein Finanzierungskonzept für die benötigten Zusatzmittel bei erweiterter Nutzung? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5. und 6.