BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18237 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 03.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Autofreie Innenstadt im Rathausquartier bringt Probleme für Einzelhandel Seit Anfang August 2019 läuft das Pilotprojekt autofreie Innenstadt im Rathausquartier . Das Quartier ist für die Hamburger Innenstadt von großer Bedeutung. Dort gibt es Geschäfte, Restaurants und Büros. Im Zuge des Projekts wurden die Kleine Johannisstraße und Teile der Schauenburgerstraße für den Autoverkehr gesperrt. Das Vorhaben stieß von vorneherein nicht nur auf positive Resonanz. Einige Geschäftsleute berichten nun von Umsatzeinbußen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der innerstädtische Einzelhandel steht nicht zuletzt aufgrund der Internetkonkurrenz vor großen Herausforderungen. Deshalb spielt eine hohe Aufenthaltsqualität bei der Attraktivierung und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit eine große Rolle. Ferner verfügt das innerstädtische Geschäftsquartier hinsichtlich der Anbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über eine sehr hohe Erschließungsgunst für die Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher. Darüber hinaus gibt es in den öffentlichen Parkhäusern der Innenstadt ein attraktives Parkplatzangebot. Genannte Gründe veranlassten den Bezirk Mitte, das Pilotprojekt im Rathausquartier zu unterstützen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist für die Nutzung der öffentlichen Straßenfläche eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich? a. Wenn ja, wie viele Anträge auf Sondernutzung wurden im Rahmen des Projektes „temporäre Autofreiheit im Rathausquartier“ auf welcher Rechtsgrundlage gestellt? b. Auf welche Sondernutzungserlaubnis beziehen sich die gestellten Anträge? Das Pilotprojekt -fußgängerfreundliche Innenstadt- ist straßenverkehrsrechtlich als Fußgängerzone konzipiert. Hierfür wurden keine Sondernutzungsgenehmigungen erteilt. Projektunabhängig wurden für die Attraktivitätssteigerung der Flächen der Patriotischen Gesellschaft von 1765 e.V. Sondernutzungserlaubnisse für Gastronomie, Radabstellanlagen sowie Kunst- und Kulturflächen genehmigt. Rechtsgrundlage ist § 19 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). c. Wie hoch sind die Kosten/Gebühren für die Nutzung der jeweiligen Sonderflächen und werden diese alleine von den jeweiligen Antragsstellern getragen? Drucksache 21/18237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Gebührenberechnung erfolgt nach Beendigung der Erlaubnis. d. Wer legt die Höhe der Nutzungsgebühren für die einzelnen Teilflächen im oben genannten Gebiet konkret fest? Anhand welcher Maßstäbe werden sie festgelegt? Der Maßstab ist die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen. e. Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Es wurde kein Antrag abgelehnt. f. Welche Sondernutzungen wurden jeweils welcher Organisation, welchem Unternehmen beziehungsweise welcher Person erteilt? (Bitte Standort, Fläche und Gebühr für die jeweilige Nutzung angeben .) Zu den folgenden Flächen wurden Sondernutzungen erteilt: Dombusch 166,6, Kultur Große Bäckerstraße 14,7 m2, Radabstellanlagen Große Reichenstraße 57,4 m2, Radabstellanlagen Kleine Johannisstraße 164,3 m2, Gastronomie, Kultur Rathausstraße 23,1 m2, Radabstellanlagen Schauenburgerstraße 223,8 m2., Gastronomie, Kultur, Radabstellanlagen Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 1. b. und 1. c. 2. Wurden beziehungsweise werden im Rahmen des Projektes „temporäre Autofreiheit im Rathausquartier“ Gelder an Dritte ausgezahlt? Bisher wurden noch keine Gelder ausgezahlt. Der Zuwendungsbescheid ist aufgrund fachlicher Klärungsbedarfe noch in Arbeit. a. Für welche Sachkosten wurden beziehungsweise werden der Initiative „Altstadt für Alle“, vertreten durch die Patriotische Gesellschaft von 1765 e.V., 60 000 Euro aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung gestellt? Laut Antrag der Patriotischen Gesellschaft sollen die Fördermittel für folgende Kosten eingesetzt werden: - Planung, Genehmigung, Betrieb, Durchführung inklusive Vorbereitung, - Öffentlichkeitsarbeit, - Bespielung (Kulturprogramm, Möblierung et cetera), - wissenschaftliche Begleitung. b. Warum ist diese Vereinbarung beschlossen worden? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, welche Vereinbarung gemeint ist. c Inwieweit werden Gelder an weitere Dritte aus welchem Grund ausgezahlt ? Welche Kosten in welcher Höhe sollen damit gedeckt werden ? Dem Bezirksamt sind keine weiteren Zahlungen an Dritte bekannt. 3. Welche Kosten sind für die Kartoffelsäcke angefallen, die im oben genannten Gebiet über Verkehrsschilder gehängt worden sind? Wer trägt diese Kosten? Handelt es sich dabei um eine Maßnahme zur Steigerung der Aufenthaltsqualität? Die Kaffeesäcke wurden durch die Patriotische Gesellschaft von 1765 beschafft. Die Höhe der Kosten ist nicht bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18237 3 4. Wie viele Beschwerden gab es bisher von Einzelhändlern und Geschäftsleuten, die Probleme mit dem Lieferverkehr oder ausbleibenden Kunden seit Beginn des Projektes „temporäre Autofreiheit im Rathausquartier “ haben? Bitte nach Art der Beschwerde darstellen. a. Wie haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden oder Stellen auf die einzelnen Beschwerden reagiert? b. Wie viele Beschwerden wurden noch nicht beantwortet? Bitte die Gründe angeben. Dem Bezirksamt sind keine Beschwerden bekannt. 5. Zu welchen Uhrzeiten ist die Zufahrt für den Lieferverkehr frei? In der Zeit von 23.00 bis 11.00 Uhr ist die Zufahrt für den Lieferverkehr frei. a. Kann eine Ausnahmeerlaubnis außerhalb der Lieferzeiten zur Anlieferung von Waren beantragt werden? Wenn ja, unter welche Voraussetzungen ist dies möglich? Wenn nein, wieso nicht? Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Einzelfällen beantragt werden. b. Wurden bereits Ausnahmegenehmigungen für den Lieferverkehr außerhalb der Lieferverkehrszeiten seit Projektbeginn beantragt? Wenn ja, wie viele und wie hoch sind die Kosten für eine solche Ausnahmeerlaubnis? Wie vielen Anträgen wurde nicht stattgegeben ? Es wurden keine Ausnahmegenehmigungen beantragt. c. Welche sonstigen Regelungen existieren zur Anlieferung von Waren in der autofreien Zone im Rathausquartier? Keine. 6. Sind bei der Einrichtung der autofreien Zone im Rathausquartier Parkplätze verloren gegangen? Wenn ja, wie viele und wie wurden diese gegebenenfalls kompensiert? Da es sich um ein zeitlich befristetes Projekt handelt, kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden. 7. Wie wird der Versuch „temporäre Autofreiheit im Rathausquartier“ evaluiert ? a. Wie viel wird die Evaluation kosten? Wer stellt die Gelder für die Evaluation zur Verfügung? b. In welchen Schritten erfolgt die Evaluation? Durch wen wird die Evaluation durchgeführt? c. Wer ist an der Erstellung der Fragestellung der Evaluation beteiligt? d. Was ist die Zielsetzung und welche Fragestellungen hat die Evaluation ? Der Ablauf der Evaluation ist noch nicht abschließend geregelt.