BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1824 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Daniel Oetzel (FDP) vom 05.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des Cannabiskonsums und dessen Bewertung (2) Die Antworten des Senates auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1590 erfordern Nachfragen. Wir fragen den Senat: 1. Wann werden Ergebnisse einer neuen SCHULBUS-Erhebung vorliegen? Die Ergebnisse der aktuell angelaufenen SCHULBUS-Erhebung werden im Sommer 2016 vorliegen. 2. Welche Kosten haben die früheren SCHULBUS-Erhebungen verursacht ? Welche Kosten wird die neue SCHULBUS-Erhebung verursachen ? Die wiederkehrende Auswertung der SCHULBUS-Studie ist in der Leistungsbeschreibung zum Zuwendungszweck für das Büro für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. des jeweiligen Jahres enthalten (siehe Drs. 20/10474). Die Zuwendungen für das Büro für Suchtprävention betragen insgesamt 407.232,11 Euro für das Jahr 2015. Die zusätzlich notwendigen Datenerhebungen wurden und werden auch für die aktuelle Erhebung jeweils mit 10.000 Euro durch die Behörde für Schule und Berufsbildung bezuschusst. 3. Werden diese auch Angaben über das Suchtverhalten der 18-jährigen Schüler enthalten? Nein. 4. Wenn nein: Wie will der Senat den Cannabiskonsum der über 18-Jährigen feststellen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen? Die Informationen zum Cannabis-Konsum der 18-Jährigen werden 2015 im Rahmen des durch das Institut für Therapieforschung durchgeführten Epidemiologischen Suchtsurveys, der sich an die 18- bis 64-jährige Erwachsenenbevölkerung richtet, erhoben. 5. Ist der Senat der Auffassung, dass die Diskussion über eine Legalisierung von Cannabis zu einer Steigerung des Cannabiskonsums führt beziehungsweise schon geführt hat? 6. Sieht der Senat einen Unterschied zwischen einer Legalisierung und einer kontrollierten Abgabe von Cannabis? Wenn ja: worin liegt er? Drucksache 21/1824 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechtes, dies sieht weder eine kontrollierte Abgabe von Cannabis noch die Legalisierung vor, insofern beteiligt sich der Senat nicht an Diskussionen über Unterschiede zwischen Legalisierung und kontrollierter Abgabe.