BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18243 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 03.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten und Jihadisten aus der Russischen Föderation In Drs. 21/17978 hat sich der Senat differenziert zur Zusammensetzung der salafistischen Szene in Hamburg geäußert. Dabei ist deutlich geworden, dass unter den 744 Personen, die im August 2019 als Salafisten bekannt waren, 16 aus der Russischen Föderation stammten. Insgesamt sechs von ihnen sind als Jihadisten aktenkundig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann leben die 16 Staatsbürger der Russischen Föderation in Hamburg (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 2. Wann sind sie erstmals nach Deutschland eingereist (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 3. Wie lauten die Vornamen dieser Personen? 4. Wie viele von ihnen sind Männer, wie viele Frauen (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 5. Wie alt sind diese Leute im Einzelnen (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 6. Wie lautet der aufenthaltsrechtliche Status dieser Leute (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 7. Wie viele von ihnen sind in der Vergangenheit bereits straffällig geworden ? Falls Fälle von Straffälligkeit vorliegen, bitte erläutern, wann beziehungsweise in welchem Zusammenhang diese erfolgt ist (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 8. Wie viele von ihnen sind zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit bereits in einer Strafsache verurteilt worden (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 9. Wird gegenwärtig gegen eine oder mehrere Personen aus dieser Gruppe ermittelt? Falls ja, weswegen (für die Angehörigen der Gruppe der Jihadisten bitte gesondert antworten)? 10. Ist dem Senat bekannt, ob einer oder mehrere dieser Leute aus Teilrepublik des Nordkaukasus stammt? Falls ja, welche Informationen liegen hierzu vor? Siehe Drs. 21/17358 und Drs. 21/18244.