BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18244 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 03.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Jihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit In Drs. 21/17978 hat sich der Senat differenziert zur Zusammensetzung der salafistischen Szene in Hamburg geäußert. Dabei ist deutlich geworden, dass unter den 744 Personen, die im August 2019 als Salafisten bekannt waren, insgesamt 75 als Jihadisten galten und zugleich ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele dieser Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit im Zuge einer Einbürgerung erhalten? 2. Welche Staatsangehörigkeit hatten die eingebürgerten Personen zuvor gehabt? 3. Wann sind die eingebürgerten Personen erstmals nach Deutschland eingereist? Siehe Drs. 21/17358. 4. Wie lauten die Vornamen der 75 Jihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit ? 5. Wie lauten die Vornamen der eingebürgerten Jihadisten? Die Beantwortung der Fragen würde Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen, somit ergibt die nach § 18 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) vorgenommene Abwägung, dass hier die Bekanntgabe der nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse dem Interesse des Betroffenen und denen des Amtes entgegensteht . Der durch das Grundgesetz gewährte Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen steht der Beantwortung der Fragen ebenso entgegen . Im Übrigen siehe Antwort zu 1 bis 3. 6. Wie viele der 75 Jihadisten sind Männer, wie viele Frauen? 7. Wie alt sind diese Leute im Einzelnen? Daten im Sinne der Fragestellung werden beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg zu bestimmten Stichtagen aus den Dateien generiert, deren Dateibestand sich kontinuierlich verändert. Eine retrograde Erhebung und Auswertung des Datenbestands ist daher nicht möglich. 8. Wie viele der 75 Jihadisten sind in der Vergangenheit bereits straffällig geworden? Falls Fälle von Straffälligkeit vorliegen, bitte erläutern, wann beziehungsweise in welchem Zusammenhang diese erfolgt ist (für die Angehörigen der Eingebürgerten bitte gesondert antworten)? Drucksache 21/18244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9. Wie viele von ihnen sind zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit bereits in einer Strafsache verurteilt worden (für die Angehörigen der Eingebürgerten bitte gesondert antworten)? 10. Wird gegenwärtig gegen eine oder mehrere Personen aus dieser Gruppe ermittelt? Falls ja, weswegen (für die Angehörigen der Eingebürgerten bitte gesondert antworten)? Im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaften Hamburg wird der Umstand, ob ein Beschuldigter der jihadistischen Szene zuzurechnen ist, nicht erfasst. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf eine entsprechende Orientierung der Beschuldigten müssten daher alle Ermittlungsverfahren des abgefragten Zeitraums händisch ausgewertet werden, was in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.