BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18249 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 03.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Salafismus in Harburg. Blicken die Behörden noch durch? In seinen Jahresberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg die Öffentlichkeit regelmäßig in verschiedenen Phänomenbereichen über Organisationen und Personen, die eine gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete politisch-ideologische Agenda verfolgen. Wiederholt ist die Harburger Al-Taqwa-Moschee Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und im Verfassungsschutzbericht benannt.1 Aktuell stuft der Staatsschutz 13 Islamisten als Gefährder ein, das sind zwei Personen mehr als noch im Sommer 2017. Bei den Betroffenen handelt es sich um Menschen mit möglichen Plänen zu schweren Straftaten. Von den 13 Gefährdern würden sich fünf Personen aktuell in der Hansestadt aufhalten , heißt es in Polizeikreisen.2 Harburg ist ein Anziehungspunkt für Islamisten. So gilt die Al-Taqwa- Moschee in der Anzengruber Straße seit Jahren als Treffpunkt der radikalen Islamisten in Hamburg.3 Vertreten ist im Bezirk auch das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., ein von Muslimen gegründeter Landesverband mit Sitz in Hamburg und Mitglied des Islamrats. Das Bündnis organisiert lokale Moscheegemeinden und Bildungseinrichtungen, in denen Kindern und Jugendlichen Koran- und Islamunterricht erteilt wird. Dabei übernachten die Kinder in Jugendheimen, die auch in Harburg gelegen sind.4 Vor diesem Hintergrund frage ich: 1. Wann wurde die Al-Taqwa-Moschee in Harburg erstmals vom Verfassungsschutz beobachtet und wie ist der aktuelle Stand hierzu? 2. Welche Aktivitäten haben dabei im Einzelnen zu einer Beobachtung geführt, welche begründen die fortwährende Beobachtung? Die Moschee wurde 2011 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg als Beobachtungsobjekt eingestuft und ist weiterhin Gegenstand der Beobachtung. Im 1 Vergleiche Drs. 21/17186. 2 https://www.abendblatt.de/hamburg/article226157707/Hamburger-Polizei-ueberwacht-13- islamistische-Gefaehrder.html. 3 https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article211283521/Mietvertrag-fuerislamistischen -Treffpunkt-endet-offenbar.html. 4 https://de.wikipedia.org/wiki/ B%C3%BCndnis_der_Islamischen_Gemeinden_in_Norddeutschland. Drucksache 21/18249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Übrigen siehe Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. 3. Wie groß schätzt der Senat die muslimische Anhängerschaft der Al-Taqwa-Moschee gegenwärtig ein? Die Zahl der regelmäßigen Besucher der Al-Taqwa-Moschee hat sich seit 2011 von circa 120 auf circa 70 in 2019 reduziert. 4. Befinden sich aktuell Salafisten/Jihadisten in der Al-Taqwa-Moschee? Die Al-Taqwa-Moschee wird weiterhin auch von Salafisten/Jihadisten besucht. 5. Inwiefern hat sich deren Personenpotenzial seit der erstmaligen Beobachtung durch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz verändert? Ist es gewachsen oder geschrumpft? 6. Anfang April führte die Polizei eine Razzia gegen ein bundesweites islamistisches Netzwerk durch und durchsuchte in diesem Zusammenhang auch ein Objekt in der Reinholdstraße (Harburg).5 Gibt es hier Zusammenhänge zur Al-Taqwa-Moschee? Wenn ja, in welcher Form? 7. Während politische Salafisten ihr Ziel mit missionarischen Mitteln und fortwährender Überzeugungsarbeit zu verwirklichen suchen, befürworten Jihadisten in einem stärkeren und radikaleren Maß die Anwendung von Gewalt, verkündet der Verfassungsschutz und konstatiert: „In Hamburg verschwimmen die Grenzen zwischen beiden Lagern zunehmend“.6 Wie lässt sich die Situation aktuell beschreiben? 8. Das BIG spricht von „offenen Jugendeinrichtungen“.7 Um welche Bildungseinrichtungen und Jugendheime in Harburg handelt es sich, welche Inhalte werden konkret vermittelt und durch wen? 9. Können die Sicherheitsbehörden garantieren, dass in diesen Bildungseinrichtungen und Jugendheimen kein salafistisches/jihadistisches Gedankengut verbreitet wird und wie wird dies konkret überprüft? Das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V. ist kein Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg. Der Träger hat bei der zuständigen Behörde keine Betriebserlaubnis für Einrichtungen in Harburg beantragt oder für bestehende Einrichtungen erhalten, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten. Im Übrigen sind Jugendfreizeit - und -bildungseinrichtungen nach § 45 Absatz 1 SGB VIII nicht genehmigungsbedürftig . Weitere Informationen über Bildungs- oder Jugendeinrichtungen des Trägers liegen nicht vor. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. 5 https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article211283521/Mietvertrag-fuerislamistischen -Treffpunkt-endet-offenbar.html. 6 https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/4252236/mehr-salafisten-in-hamburgverfassungsschutz -hamburg-fhh/. 7 http://big-nord.de/.