BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18252 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 03.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Ehemalige P+R-Anlage Kiwittsmoor – Was ist das Wort des Senats noch wert? Die ehemalige P+R-Anlage Kiwittsmoor sollte nach Aussagen des Senats Ende 2019 wieder als P+R-Anlage in Betrieb genommen werden. Vorgesehen war die Anlage wieder mit etwa gleicher Kapazität wiederherzustellen und dadurch den Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten zu mindern. Damit wäre der Senat nicht nur seinem Versprechen vor Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft nachgekommen, sondern würde auch den Wünschen der Anwohner entsprechen, die sich auf einer Podiumsdiskussion am 20.3.2019 mehrheitlich für die Wiederherstellung der P+R-Anlage ausgesprochen haben. Nach dem Beschluss (Drs. 20-6833 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord) plant der Bezirk allerdings die Fläche für eine Wohnbebauung und eine Ausweitung der angrenzenden Grünfläche nutzen zu wollen. Wenn der Senat dem Willen der Bezirksversammlung nachgibt und den Bezirk in seinen Planungen unterstützt, würde er unweigerlich seiner ursprünglichen Zusagen zur Wiederherstellung der P+R-Anlage widersprechen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ziel des Senats ist es, die Funktion des P+R-Parkplatzes an diesem Standort wiederherzustellen . Gleichzeitig soll die gut gelegene städtische Fläche möglichst nutzbringend eingesetzt werden. In diesem Sinne wird derzeit geprüft, wie sich am P+R- Standort Kiwittsmoor unterschiedliche Nutzungen kombinieren lassen, ohne dabei auf den benötigten Parkraum verzichten zu müssen. Für die Prüfung dieser Frage hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) einen Projektentwickler beauftragt, der die Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt und den anderen beteiligten Akteuren führt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, ob die Bezirksamtsleitung Hamburg-Nord weiterhin beabsichtigt, die P+R-Anlage Kiwittsmoor nicht mehr wiederherzustellen ? 2. Wie viele Abstimmungsgespräche zwischen Bezirksamtsleitung und Senat haben seit dem Beschluss der Drs. 20-6833 durch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord in der Sache stattgefunden? Wann haben diese Gespräche stattgefunden und welche Argumente haben die jeweiligen Teilnehmer dabei vorgetragen? Drucksache 21/18252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bezirksamtsleitung hat zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, die P+R-Anlage nicht wiederherzustellen. Zwischen Bezirksverwaltung und Projektentwickler haben in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt drei Gespräche stattgefunden, in denen es um die Entwicklung eines gemischt genutzten Projekts mit P+R-Anlage, Wohnungsbau und ergänzenden Nutzungen wie zum Beispiel Einzelhandel, Kiosk et cetera sowie die Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksversammlung ging. Die Argumentation für eine gemischte Nutzung des Quartiers leitet sich aus der guten Lage und der Nähe zur U-Bahn- Haltestelle Kiwittsmoor ab. Der Senat hat sich bisher nicht befasst. 3. Steht der Senat weiterhin zu seiner Zusage, die P+R-Anlage Kiwittsmoor mit einer vergleichbaren Kapazität wiederherzustellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann soll die P+R-Anlage Kiwittsmoor wieder in Betrieb genommen werden und welche Stellplatzkapazitäten sind geplant? Siehe Vorbemerkung. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der P+R-Anlage Kiwittsmoor nach Abbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einschließlich der Herstellung des P+R-Qualitätsstandards und der Einführung der Entgelterhebung befinden sich in der Umsetzung. Die P+R-Anlage Kiwittsmoor umfasste bisher 303 Stellplätze. Es ist geplant, dass nach der Wiederinbetriebnahme die Zahl der Stellplätze in etwa der gleichen Größenordnung hergestellt wird. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der P+R-Anlage Kiwittsmoor steht in Abhängigkeit vom Fortschritt der Umbaumaßnahmen, welche von der f & w fördern und wohnen AöR durchgeführt werden. Nach Einschätzung der P+R ist mit einer Wiederinbetriebnahme der P+R-Anlage Kiwittsmoor bis spätestens Ende dieses Jahres zu rechnen. 4. Welche Möglichkeiten will der Senat nutzen, um seiner Zusage, die P+R-Anlage Kiwittsmoor mit einer vergleichbaren Kapazität wiederherzustellen , nachzukommen? Sofern der Senat nicht beabsichtigt etwaige Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen: Warum verzichtet der Senat auf diese Möglichkeiten? Siehe Vorbemerkung. 5. Wann wurde der städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb für die Nachnutzung der ehemaligen P+R-Anlage Kiwittsmoor beauftragt und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Sofern die Ergebnisse bereits vorliegen: Wie wurden die Bürger über diese Ergebnisse informiert? Ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb ist noch nicht beauftragt. Entsprechend kann noch nicht vorhergesagt werden, wann die Ergebnisse vorliegen. 6. Ist dem Senat bekannt, wie weit die Vorbereitungen im Bezirk für den notwendigen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sind? Wann ist mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu rechnen? Ein Aufstellungsbeschluss liegt noch nicht vor. Dieser wird gefasst, wenn das Projekt hinreichend konkretisiert ist. 7. Wurde bereits geprüft, ob in der direkten Umgebung ein Alternativstandort für die P+R-Anlage genutzt werden kann, um den Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten zu mindern? Wenn ja, welche Standorte wurden mit welchem Ergebnis geprüft? Da eine P+R-Anlage langfristig am Standort erhalten bleiben soll, bestand zur Prüfung eines Alternativstandortes bislang keine Veranlassung.