BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18265 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.09.19 und Antwort des Senats Betr.: 100 Tage Elektroroller in Hamburg Polizeisprecher Ulf Wundrack sagte in einem Artikel der Zeitung „Die Bild“ vom 21.07.2019: „Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung am 15.06.2019 war festgestellt worden, dass sich viele Fahrzeugführer nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten. Das Befahren des Gehwegs stellt dabei den häufigsten Verstoß dar. Auch stellten die Beamten immer wieder fest, dass private Elektrokleinstfahrzeuge ohne einen gültigen Versicherungsschutz geführt werden.“ Diese Aussage überrascht nicht. Da es sich bei den benannten Elektrokleinstfahrzeugen um ein neues Verkehrsmittel handelt, Regeln und Möglichkeiten zahlreichen Menschen daher noch nicht vertraut sein dürften, konnte mit Schwierigkeiten bei der Einführung dieses neuen Verkehrsträgers gerechnet werden. Die E-Scooter im Besonderen stellen allerdings noch eine Reihe weiterer Herausforderungen. So landen, Berichten aus Marseille zufolge, etliche E- Scooter öfters vorsätzlich im Hafenbecken, wo sie, aufgrund der verbauten Akkumulatoren ein erhebliches Belastungsrisiko für die Wasserqualität bilden . Darüber hinaus stellt die Bewirtschaftung der vielen kleinen Fahrzeuge einen erheblichen Organisationsaufwand dar, für den, um ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, eine Menge öffentlicher Raum beansprucht wird. Das wiederrum wirkt sich auch auf das Stadtbild aus, sicher nicht immer positiv . Ferner steht auch noch der Beweis dafür aus, dass der von einigen Altparteien als Säule der Verkehrswende proklamierte E-Roller tatsächlich diese sagenumwobene ökologische Bilanz aufweist, die ihm nachgesagt wird. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Allgemeines 1. Wie viele E-Scooter wurden bisher von welchen Verleihern im Hamburger Stadtgebiet eingesetzt? Mit Bird, Circ, Lime, Tier und VOI sind derzeit fünf Sharing-Dienste in Hamburg aktiv. Die Gesamtzahl aller zur Leihe angebotenen E-Scooter beläuft sich derzeit auf circa 3 000. 2. Wie hoch sind die Anschaffungspreise der verschiedenen verwendeten E-Scooter-Modelle? Drucksache 21/18265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Hält der Senat es für relevant in Erfahrung zu bringen, welchen Verkehrsträger die Nutzer von E-Rollern in der Regel gewählt haben, als noch keine E-Roller durch Verleihfirmen zu Verfügung gestanden haben? a. Wenn nein, warum nicht und wie will der Senat dann feststellen, wie viele Nutzer von E-Rollern nun auf ihr Auto gänzlich oder teilweise verzichten? b. Wenn ja, mit welchen Methoden/Mitteln, zum Beispiel Beauftragung von Firmen, die sich auf Ermittlung solcher Zahlen spezialisiert haben, oder aus anderen Quellen, bitte mit Quellenangabe, bringt der Senat in Erfahrung, welchen Verkehrsträger der Nutzer eines E-Rollers ohne den E-Roller genutzt hätte? 4. Wenn der Senat keine eigenen Methoden/Mittel anwendet, wie erhält der Senat Informationen darüber, welche Verkehrsträger die jetzigen Nutzer von E-Roller genutzt haben, als dieser noch nicht zu Verfügung stand? Grundsätzlich hat die zuständige Behörde ein Interesse daran, Informationen über das Nutzerverhalten von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern zu erhalten. Über geeignete Möglichkeiten einer Erhebung beziehungsweise Evaluation wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, wenn der Markt sich stabilisiert hat. 5. Liegen dem Senat Beschwerden von Bürgern, Institutionen oder sonstigen Quellen hinsichtlich der seit Juni 2019 in Hamburg im Einsatz befindlichen E-Roller durch Verleihfirmen vor? Ja. 6. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat nach den ersten rund 100 Tagen der Nutzung von E-Rollern durch Verleihfirmen im Hamburger Stadtgebiet? Grundsätzlich begrüßt Hamburg die Implementierung innovativer Mobilitätskonzepte zur Personenbeförderung. Die zuständige Behörde hat mit allen derzeit in Hamburg aktiven Anbietern eine freiwillige Vereinbarung getroffen, in der unter anderem Regelungen zur Organisation des Angebots, zum Parken und zur Anzahl der E-Scooter enthalten sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt eines geordneten Stadtbildes und zur Verkehrssicherheit geleistet. E-Scooter können als Teil der Mikromobilität perspektivisch ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der sogenannten ersten und letzten Meile sowie kurzer, innerstädtischer Wege sein. 7. Wenn aus Sicht des Senats die Vorteile überwiegen, wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass auch Stadtteile in Randlage in den Genuss dieser Vorteile kommen? Eine räumliche Verteilung der E-Scooter in Stadtregionen, in denen eine geringere Nachfrageintensität zu erwarten ist, würde ausdrücklich begrüßt. Die räumliche Verteilung der E-Scooter erfolgt in eigener Verantwortung durch die Anbieter. Im Rahmen eines Pilotprojekts zwischen dem Anbieter VOI und der Hochbahn werden aktuell zudem an der U-Bahn-Station Berne sowie am S-Bahn-Haltepunkt Poppenbüttel E- Scooter zum Verleih angeboten. 8. Wie steht der Senat zur Helmpflicht in Bezug auf die Nutzung von E-Rollern? Die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ist in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung – eKFV) geregelt. Eine Helmpflicht ist nach der eKFV nicht vorgesehen. Generell wird – wie auch beim Radfahren – von der Polizei sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die freiwillige Nutzung eines Helms bei dieser Verkehrsart empfohlen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18265 3 9. Wie begegnet der Senat dem Umstand, dass sich zahlreiche Nutzer von E-Rollern nicht an die Vorschrift halten, ausschließlich den Radweg zu nutzen und tagtäglich Fußgängerzonen wie die Spitaler Straße oder Flaniermeilen wie die Flutschutzanlage an den Landungsbrücken nutzen? Die Polizei Hamburg hat frühzeitig auf die Entwicklung von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) mit präventiven und repressiven Maßnahmen reagiert. Für Nutzerinnen und Nutzer von eKF ist ein Informations-Flyer zur Thematik entwickelt und an den örtlichen Polizeidienststellen ausgelegt worden. Darüber hinaus stehen die zuständigen Behörden mit den Sharing-Anbietern im Kontakt, um das Nutzerverhalten zu verbessern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeivollzugs werden durch zielgerichtete Informationen fortlaufend für das Thema sensibilisiert. Im täglichen Dienst wird das Verhalten von Führerinnen und Führern von eKF im Rahmen der personellen Ressourcen und in Abhängigkeit der Einsatzlage überwacht, Fehlverhalten sanktioniert und über verkehrsgerechtes Verhalten informiert. Darüber hinaus wurden durch Polizeikommissariate und die Fahrradstaffel bereits zielgerichtete Maßnahmen und eine Großkontrolle mit der primären Ausrichtung der Überprüfung von eKF durchgeführt; festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt. 10. Wie begegnet der Senat konkret dem Ärgernis der wild abgestellten E-Roller, die Bürgersteige einengen oder sogar blockieren? Die Bezirksämter werden auf Basis der zwischen der Fachbehörde und den Betreibern geschlossenen freiwilligen Vereinbarung tätig. Danach handeln sie anlassbezogen und nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Die Polizei erreichten einzelne Hinweise und Unmutsäußerungen von Bürgern im Zusammenhang mit eKF. Vorwiegend handelte es sich um Sachverhalte, in denen auf Gehwegen gefahren wurde oder die Fahrzeuge nicht platzsparend geparkt wurden. Den Hinweisen von Beschwerdeführern wird im Rahmen der Prioritätensetzung nachgegangen . Verkehrsbehindernd abgestellte eKF werden im Einzelfall durch die Polizei beiseite gestellt. Eine Statistik über Beschwerden mit Bezug auf eKF wird bei der Polizei nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. Nutzungsverhalten 11. Ist dem Senat bekannt, welche Klientel mit welchem Anteil die E-Roller nutzen, aufgeschlüsselt nach a. Touristen, b. Berufspendler und c. Sonstige? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 12. Wie sieht die durchschnittliche, wöchentliche Leihstatistik für E-Roller aller Hamburger Verleihfirmen aus? Bitte pro Wochentag unterteilt in vollen Stunden angeben? 13. Wie sieht die Verleihstatistik für den Monat August 2019, gegliedert nach Verleihfirma oder wenn nicht darstellbar, über alle in Hamburg tätigen Verleihfirmen hinweg, aus? Nach den momentan zur Verfügung stehenden Informationen werden E-Scooter pro Tag im Durchschnitt etwa dreimal ausgeliehen. Für weitere Erkenntnisse fehlen der zuständigen Behörde derzeit die Datengrundlagen. 14. Wie lang ist die durchschnittlich zurückgelegte Strecke eines ausgeliehenen E-Rollers, gegliedert nach Verleihfirma oder wenn nicht darstellbar , über alle in Hamburg tätigen Verleihfirmen hinweg? Die durchschnittlich zurückgelegte Strecke eines ausgeliehenen E-Scooters beläuft sich nach den zur Verfügung stehenden Daten auf circa 2,4 km pro Tag. Drucksache 21/18265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ökologische Bilanz 15. Wie oft lässt sich die jeweils verwendete Batterie durchschnittlich aufladen , bevor diese verbraucht ist? Bitte pro in Hamburg tätige Verleihfirma angeben, falls nicht möglich, einen Durchschnittswert über alle Firmen angeben. 16. Ist dem Senat bekannt, dass es eine Diskrepanz bezüglich der Angabe der Lebensdauer der in E-Rollern verwendeten Batterien zwischen Verleihfirmen und Studien gibt? Wenn ja, wie kontrolliert der Senat etwaige Angaben der Verleihfirmen, zum Beispiel durch (stichprobenartiges) Abgleichen von Identifikationsnummern (OCR-Code, Seriennummer oder Ähnliches)? 17. Wie lange, gemessen in Tagen, ist ein E-Roller der in Hamburg tätigen Verleihfirmen durchschnittlich im Einsatz, bevor er ausgemustert werden muss? Bitte separiert nach Verleihfirma aufführen. 18. Was sind die Gründe für die Ausmusterung von E-Rollern? Bitte mit dem häufigsten Grund fallend angeben. 19. Wie viele E-Roller wurden von welcher in Hamburg tätigen Verleihfirma seit Beginn ihrer Tätigkeit bisher ausgemustert? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 20. Erfolgt eine Wiederverwertung der ausgemusterten E-Roller? Bitte pro Verleihfirma detailliert darstellen? Im Rahmen der zwischen Hamburg und allen aktiven Anbietern geschlossenen freiwilligen Vereinbarung ist festgehalten, dass der Austausch gebrauchter E-Scooter möglichst ressourcenschonend erfolgen sollte und Materialien ausgemusterter E-Scooter in größtmöglichem Umfang wiederzuverwenden oder zu recyceln sind. 21. Wie viele E-Roller sind, aufgeführt nach Verleihfirma, bisher verschwunden ? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 22. Inwiefern kontrolliert der Senat die für die Evaluation benötigten Zahlen der Verleihfirmen? Der zuständigen Behörde werden über eine Datenanbindung mit den Anbietern Daten zur Auswertung zur Verfügung gestellt. 23. Rechnet der Senat durch den Einsatz von Tausenden von E-Rollern mit einer Verbesserung der Luftqualität? Wenn ja, wie will er diese messen und dem E-Roller zuordnen? 24. Ist für den Senat anhand seiner bisherigen Erkenntnisse erkennbar, dass der Einsatz der E-Roller sich bereits jetzt positiv auf die Luftqualität auswirkt? Der Einfluss der Nutzung von E-Scootern auf die Luftqualität ist derzeit nicht ermittelbar . 25. Ist es, wie in anderen Städten bereits geschehen, bereits dazu gekommen , dass E-Roller aus Gewässern gefischt werden mussten? Wenn ja, wer führt die Bergung durch und wenn dies nicht die Verleihfirma ist, zu wessen Lasten gehen die durch die notwendige Bergung entstandenen Kosten? In Gewässern im Zuständigkeitsbereich der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wurden bereits E-Scooter vorgefunden. Werden E-Scooter in Gewässern im Zuständigkeitsbereich der HPA vorgefunden, wird ein von allen Verleihfirmen gemeinsam benannter Ansprechpartner kontaktiert und zur sofortigen Entfernung aufgefordert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18265 5 Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, werden die Roller durch Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter der HPA auf Kosten der Verleihfirma entfernt. 26. Welche Umweltschäden können durch E-Roller in Gewässern auftreten, wenn diese sich a. weniger als sieben Tage, b. mehr als einen Monat, c. ein Jahr und d. länger im Wasser befinden? Hiermit hat sich die zuständige Behörde bisher nicht befasst. Unfallzahlen 27. Wie viele Unfälle mit E-Rollern wurden seit deren Inbetriebnahme in Hamburg festgestellt? 28. Wie viele davon betrafen den E-Roller in Verbindung mit a. Fußgängern, b. Kfz, c. Fahrrädern, d. anderen E-Rollern, e. sonstigen Verkehrsteilnehmern und f. keiner Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers? 29. In wie vielen Fällen ist der Unfallverursacher der Fahrer des E-Rollers gewesen? 30. Wie viele Verletzte hat es in Summe bei diesen Unfällen gegeben? 31. Wie viele der Verletzten waren davon Fahrer der E-Roller? eKF werden in der Verkehrsunfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) zurzeit nicht gesondert erfasst. Eine händische Auswertung mehrerer Hundert Verkehrsunfallakten mit der Verkehrsbeteiligungsart „Übrige Kfz“ ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Die Verkehrsbeteiligungsart für die Erfassung von eKF wurde bundesweit festgelegt. Eine Umsetzung in den bundesweiten Fachverfahren muss noch erfolgen. 32. Bei wie vielen der Verletzten führte der Unfall zu einer stationären und bei wie vielen zu einer ambulanten Behandlung? Sofern die Hamburger Plankrankenhäuser Daten zu Behandlungen nach derartigen Unfällen gesondert erfasst haben, mussten bisher 50 Patientinnen beziehungsweise Patienten ambulant und 39 Patientinnen beziehungsweise Patienten stationär behandelt werden. 33. Weisen die bei diesen Unfällen verletzten Personen ein spezifisches Verletzungsbild auf? Wenn ja, welches? Bitte unterteilen Sie die Verletzungsbilder sinnvoll, zum Beispiel nach Kopfverletzungen, Brüchen, innere Verletzungen et cetera. Soweit die Hamburger Plankrankenhäuser die entsprechenden Daten erfasst haben, werden folgende Verletzungen angegeben: Kopfverletzungen, zum Beispiel Platzwunden, Gehirnerschütterungen, Verletzungen an den Extremitäten in Form von Frakturen und Luxationen, Drucksache 21/18265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Prellungen von Kopf, Gliedmaßen und Hüfte. 34. Bei wie vielen der zu Schaden gekommenen Personen ist davon auszugehen , dass die Verletzungen zu bleibenden Schäden führen? Hierzu kann keine valide Aussage getroffen werden. 35. Wie misst der Senat die Verhältnismäßigkeit des Verkehrsträgers E-Roller zu dessen Unfallzahlen samt Unfallopfer? Die eKFV sieht eine Evaluierung der Vorschrift bis zum 1. September 2023 hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung, vor. Einen ersten Zwischenbericht, wie sich die Verordnung auf die Verkehrssicherheit für insbesondere Kinder und ältere Menschen auswirkt, wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende des Jahres 2020 vorlegen.