BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18275 21. Wahlperiode 13.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 05.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Einzäunungen an der Dove Elbe In den letzten Wochen sind einige Flächen an der Dove-Elbe, unter anderem im Bereich zwischen der Kirchenbrücke und der Reitbrooker Mühlenbrücke eingezäunt worden. Diese Zäune wurden bis in das Wasser hineingezogen, sodass eine Angelnutzung nicht mehr möglich ist. Der Angelsport Verband Hamburg e.V. ist Pächter der Fischereirechte der Dove Elbe und wurde nicht über diese Maßnahmen informiert. Die Nachfrage bei den Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Hamburger Bauernverband habe ergeben, dass es sich bei den Flächen um Ausgleichsflächen handeln soll. Diese seien von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eingezäunt worden. Es soll auch ein Informationsschreiben für Anwohnerinnen und Anwohner, Pächterinnen und Pächter der Flächen und Jagdpächter mit Uferbetretungsverbot gegeben haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurden diese Zäune von wem errichtet? Die Zäune wurden im April 2019 im Auftrage des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege der Behörde für Umwelt und Energie errichtet. 2. Aus welchen Gründen wurden die Zäune um die Flächen herum errichtet ? Bei der Fläche handelt es sich um eine zugeordnete Ausgleichsmaßnahme für den Bebauungsplan Moorfleet 15/Billwerder 24/Billbrook 7, der hierzu ausführt, dass entlang der Dove-Elbe ein natürliches Ufer mit circa 20 m Breite zu entwickeln ist. Dies geschieht durch Auszäunung und teilweise Abflachung der Uferprofile. Der abgezäunte Bereich bleibt der Sukzession überlassen, wobei ein bis zwei Trinkstellen für das Weidevieh ermöglicht werden. 3. Wer beziehungsweise welche Stellen wurden seitens der Freien und Hansestadt Hamburg über diese Maßnahme unterrichtet? Die Maßnahme wurde zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Behörde für Umwelt und Energie abgestimmt. Die wasserbaulichen Maßnahmen wurden mit dem Bezirksamt Bergedorf abgesprochen. 4. Wieso wurde der ASV Hamburg e.V. als Pächter der Fischereirechte nicht über diese Maßnahmen informiert, während andere Personenkreise unterrichtet wurden? Die aus dem Pachtvertrag bestehenden Rechte wurden nicht eingeschränkt. Informationsschreiben an andere Personenkreise hat es nicht gegeben. Einwendungen des Drucksache 21/18275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angelsport Verbandes Hamburg e.V. hat es im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nicht gegeben. 5. Warum wurden die Zäune über die Ufer hinaus bis ins Gewässer hineingezogen ? Es handelt sich um die in der Begründung zum Bebauungsplan genannten Viehtränken , siehe dazu auch Antwort zu 2. 6. Ist es zutreffend, dass Schutz der Bodenbrüter der Grund für die Zäune ist? Nein. a. Wenn ja, bitte mit Erläuterung ausführen. b. Wenn ja, wurden Alternativen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Entfällt. 7. Warum gab es im Vorfeld keinen Dialog mit den Betroffenen? 8. Aktuell ist ein Betreten der Flächen aufgrund der Einzäunung bis in das Wasser nicht möglich. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde den Anglern das Uferbetretungsrecht entzogen? Es gibt keine Veränderung in der Erreichbarkeit des Ufers. Im Übrigen sind weder den in der Antwort zu 3. genannten zuständigen Dienststellen noch dem landwirtschaftlichen Pächter in diesem Bereich, auf Grund der Tierhaltung bis ans Ufer, Angelnutzungen bekannt. Das Betreten des Vorlandes ist durch die Tierhaltung und Weidezäune am Allermöher Deich schon immer nur sehr eingeschränkt möglich. Der Uferbereich ist weiterhin erreichbar, da Tore in den Zaun am Ufer eingebaut wurden.