BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18277 21. Wahlperiode 13.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 05.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommen die angekündigten Förderrichtlinien? In den Drs. 21/17497 und 21/16767 hat der Senat angekündigt, dass im Laufe des Jahres 2019 eine neue Förderrichtlinie entwickelt wird. Diese soll „(…) die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Grundlagen für Projekte schaffen , denen eine Umsteuerung auf das neue Förderinstrumentarium aus objektiven Gründen nicht möglich ist und die zugleich aus Sicht der Bezirksämter einen hohen stadtteilpolitischen Nutzen haben“ (Drs. 21/17497). Ein Verfahren dazu werde vorbereitet, die Planungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung nach § 16 i SGB II und deren Verknüpfung mit dem Programm Tagwerk im Jahr 2020 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) umzusetzen (siehe hierzu auch Drs. 21/17497 sowie das Protokoll des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration zur Sitzung vom 24.06.2019, Nummer 21/41). Die Regularien des ESF sehen hierzu ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der fachlich zuständigen Behörden und Bezirksämter vor. Grundlage sind das Operationelle Programm für den ESF in Hamburg und die ESF-Förderrichtlinie in der Fassung vom 01.09.2016. Beide Dokumente stehen auf der Website www.esf-hamburg.de zum Download zur Verfügung. Aktuell befindet sich das am 05.07.2019 mit der Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen gestartete ESF-Wettbewerbsverfahren „Den sozialen Arbeitsmarkt stärken “ in der Bewertungsphase. Mit der Bekanntgabe der Förderentscheidungen durch den ESF-Behördenausschuss ist am 20.September zu rechnen. Geplanter Förderbeginn ist der 01.01.2020. Die Leistungsbeschreibungen, aus denen auch die Höhe und die Herkunft der zur Verfügung gestellten Mittel hervorgehen, sind hier veröffentlicht: https://www.esf-hamburg.de/timeline-beitraege/12791136/wettbewerbsverfahren- 2019-leistungsbeschreibungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Es soll noch nicht abgeschlossene Planungen für Förderrichtlinien für Projekte von stadtteilpolitischem Nutzen geben. a. Wie ist aktuell (Stichtag 05.09.2019) der Stand der Planungen? Bitte genau darlegen. b. Wann ist mit den Förderrichtlinien zu rechnen? 2. Falls bislang noch keine Förderrichtlinien in Arbeit sind: Drucksache 21/18277 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Gibt es Überlegungen, entgegen den bisher angekündigten Planungen keine Förderrichtlinien zu erlassen? b. Falls ja, wie sollen die in der Einleitung genannten Projekte stattdessen gefördert werden? c. Welches Verfahren wird dafür genau in Betracht gezogen? 3. Die Behörde ging im Juni 2019 von einem Gesamtfördervolumen von circa 2,2 Millionen Euro im Jahr 2020 aus. a. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen hinsichtlich des Fördervolumens ? b. Gibt es bereits Vorstellungen, welche Projekte gefördert werden sollen ? c. Welche Mittel sollen hierfür aufgewendet werden (ESF-Mittel, Bundesmittel oder Landesmittel)? Bitte gegebenenfalls auch darstellen, aus welchem Haushaltstitel sie bereitgestellt werden. d. Inwieweit ist geplant hierfür Mittel aus den bezirklichen Quartiersfonds einzubeziehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Werden die Quartiersfonds hierfür entsprechend aufgestockt? Siehe Vorbemerkung.