BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18278 21. Wahlperiode 13.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 05.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Bundesstiftung Frühe Hilfen – Anpassung der Finanzmittel Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 3./4. Mai 2018 hat den Bund aufgefordert, seiner Bitte um bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung Frühe Hilfen nachzukommen und den Bund ferner gebeten, bis Ende Juli 2019 mitzuteilen, ob ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Andernfalls wurde eine Bundesratsinitiative in Aussicht gestellt. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat die Bitte der JFMK vom 3./4. Mai 2018 an den Bund, seinen Anteil zur Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Frühe Hilfen gemäß § 3 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bedarfsgerecht anzupassen und zukünftig regelhaft zu dynamisieren, unterstützt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Frühen Hilfen mit ihren Angeboten der Unterstützung, Entlastung, Beratung und Begleitung für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern erreichen viele belastete Familien und geben frühzeitige und niedrigschwellige Unterstützung. Sie stellen das erste Regelsystem für (werdende) Eltern und Familien dar. Dies konnte auch deshalb erreicht werden, weil der Bund die Bundesinitiative Frühe Hilfen 2018 in eine Bundesstiftung überführt und damit eine langfristige Basis geschaffen hat. Allerdings sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel seit 2014 nicht erhöht worden. Um die Frühen Hilfen auch bei steigenden Tarifentgelten sowie steigenden Geburtenzahlen zu sichern, hat Hamburg daher den Anteil an Landesmitteln erhöht. Gleichzeitig setzt sich der Senat auf Bundesebene für eine Erhöhung und Dynamisierung der Bundesmittel ein. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/17711 und 21/14753. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat die Bundesregierung den Mitgliedern der JFMK und der GMK mitgeteilt , ob ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird? Wenn ja, wann und auf welchem Wege? 2. Wurde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ohne eine entsprechende Information der Mitglieder der JFMK und der GMK eingeleitet? Wenn ja, welcher Sachstand ist dem Senat bekannt? Wenn nein: a. Wird seitens des Senats eine Bundesratsinitiative vorbereitet? Drucksache 21/18278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welchen aktuellen Stand haben die Vorbereitungen? Wenn nein, warum nicht? b. Mit welchen Mitgliedern ist der Senat diesbezüglich aktuell in konkreten Gesprächen? c. Bis wann geht der Senat von einer erfolgreichen Umsetzung einer entsprechenden Bundesratsinitiative aus? Der Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2020 enthält keine Mittelerhöhung für die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Eine bedarfsgerechte Anpassung der Mittel und regelhafte Dynamisierung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Bund hat die beiden Fachministerkonferenzen bisher auch nicht hierüber informiert. Die Länder stimmen sich derzeit über das weitere Vorgehen ab. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.