BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1828 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 05.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Geschäftsbericht 2014 der P+R-Betriebsgesellschaft mbH Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: 1. Warum wird der Geschäftsbericht erst jetzt vorgelegt, obwohl die Geschäftsführung diesen bereits am 5. März 2015 erstellt hat (vergleiche Seite 20) und laut Bericht des Aufsichtsrates der Bericht des Wirtschaftsprüfers bereits am 19. Mai 2015 vorlag (vergleiche Seite 4)? Auf der Sitzung des Aufsichtsrats der P+R am 19. Mai 2015 unterblieb versehentlich eine ausdrückliche Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrats. Diese erfolgte in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung am 17. September 2015. Daran anschließend wurde der Geschäftsbericht veröffentlicht. 2. In welcher Höhe bestehen die in dem Geschäftsbericht auf Seite 7 aufgeführten „besonderen Risiken“? Bitte für jedes einzelne besondere Risiko angeben. Bei den besonderen Risiken handelt es sich um Risiken, die von P+R im Rahmen des jährlich durchzuführenden „Risiko/Chancen-Managements (RCM)“ benannt und bewertet werden. Die drei erwähnten Risiken wurden herausgestellt, weil die Auswirkungen einer etwaigen Realisierung in einer Größenordnung von über 400.000 Euro lägen und damit besonders gravierend wären. Eine genauere Quantifizierung der möglichen Auswirkungen erfolgt im Rahmen des RCM nicht. 3. Mit welchen zusätzlichen Personalkosten ist infolge des B+R-Ausbaus zu rechnen, die nach einer Übergangszeit von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zu tragen sind (vergleiche Seite 8)? Die im Geschäftsbericht erwähnten beiden neuen Stellen (eine Vollzeitstelle und eine Teilzeitstelle) sind zwischenzeitlich besetzt. Aus diesen Stellen erwachsen der P+R jährliche Personalkosten in Höhe von circa 97.000 Euro. 4. Wurden die Forderungen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von fast 1,8 Millionen Euro (vergleiche Seite 13), ohne die die Bilanz der P+R-Betriebsgesellschaft mbH nicht ausgeglichen wäre, inzwischen bedient? Wenn nein: In welcher Höhe nicht und wie werthaltig sind diese Forderungen ? 5. Wieso hat die HGV Forderungen gegenüber der P+R-Betriebsgesellschaft in Höhe von fast 2 Millionen Euro (vergleiche Seite 16)? Drucksache 21/1828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ergaben sich hauptsächlich aus Zuschussansprüchen für von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Maßnahmen der P+R (zum Beispiel Neubaumaßnahme Poppenbüttel mit 440.000 Euro oder Grundinstandsetzungen Elbgaustraße und Berne mit 512.000 beziehungsweise 502.000 Euro). Zur Liquiditätsüberbrückung bis zur jeweiligen Zahlung der Bezuschussungen durch die FHH erhält P+R auf Anforderung Zahlungen im Rahmen einer kurzfristigen verzinslichen Zwischenfinanzierung von der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen der P+R gegen die FHH wurden im Laufe des Jahres 2015 im Wesentlichen bezahlt. Zeitgleich erfolgten jeweils die Rückzahlungen der kurzfristigen Liquiditätshilfen an die HGV. 6. Wieso wurde die Zahl der Gehaltsempfänger gegenüber 2013 erhöht? Welche Kosten entstanden dadurch (vergleiche Seite 19)? Im Jahr 2014 wurde bei P+R ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Bewältigung der Aufgaben eingestellt, die aus dem P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662) erwachsen. Diese Maßnahme führt zu zusätzlichen jährlichen Personalkosten in Höhe von circa 65.000 Euro. 7. Wie hoch waren die Bezüge der Geschäftsführer bis 31. Mai 2014 (vergleiche Seite 19)? Die Bezüge beliefen sich auf circa 14.000 Euro. 8. Wieso beziehen diese ihre Bezüge seit 1. Juni 2014 nicht mehr „direkt“ von der Gesellschaft (Seite 19)? 9. Woher beziehen die Geschäftsführer seit dem 1. Juni 2014 ihr Gehalt (vergleiche Seite 19)? Da beide Geschäftsführer innerhalb des Hochbahnkonzerns tätig sind und ihre Geschäftsführertätigkeit nur im Nebenamt für die P+R wahrnehmen, werden die hierfür entstehenden Kosten nur anteilig – als Pauschalbetrag im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages – an die P+R weiterverrechnet.