BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18281 21. Wahlperiode 13.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 05.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Pilotprojekt zur Verbesserung der Rückgriffsquote des Unterhaltsvorschusses Die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die UVG-Reform hat zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen und Ausgaben geführt. Laut Drs. 21/17183 erfolgt die Erprobung eines neuen Verfahrens zur Verbesserung der Rückgriffsquote im Bezirk Hamburg-Mitte. Dort befasst sich eine Dienststelle ausschließlich mit dem Thema „Rückgriffe“ und bearbeitet keine Leistungsgewährungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Finanzbehörde hat im Februar 2019 das Projekt „Neuorganisation Forderungsmanagement , Zentralkassenwesen Hamburg und Task Force UVG (Unterhaltsvorschussgesetz )“ beim Landesbetrieb Kasse.Hamburg in Auftrag gegeben. Ziel des Projektes ist die Erhöhung der Effizienz des Forderungseinzugs, die Reduzierung der Schnittstellenproblematik im Kassengeschäft sowie die Erhöhung der sogenannten UVG-Rückholquote. Das Projekt besteht aus zwei Teilen. In einem Teilprojekt wird im Bezirksamt Hamburg -Mitte als Pilot-Dienststelle die getrennte Leistungs- und Rückgriffssachbearbeitung im UVG erprobt. Dieses Teilprojekt startete im Februar 2019. Die Erprobung ist noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt können über eine etwaige Ausweitung des Pilotverfahrens auf andere Bezirke noch keine Angaben gemacht werden. Wegen einer hohen Fluktuation und der damit verbundenen Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erprobungsbereich wird derzeit geprüft, den Erprobungszeitraum zu verlängern. Ein längerer Erprobungszeitraum sichert valide Daten, um daraus gegebenenfalls abzuleitende Prozessanpassungen begründen zu können. Eine Entscheidung hierüber in der behördenübergreifend besetzten Steuerungsgruppe steht noch aus. Neben dem Pilotbetrieb im Bezirksamt Hamburg-Mitte wird in dem zweiten Teilprojekt die Taskforce im Landesbetrieb Kasse.Hamburg aufgebaut. Diese unterstützt in allen Bezirken insbesondere ad hoc bei der Abarbeitung der aufgrund der UVG-Reform gestiegenen Fallzahlen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die Erprobung dieses neuen Verfahrens (Pilotprojekt) zur Verbesserung der Rückgriffsquote des Unterhaltsvorschusses im Bezirk Hamburg -Mitte inzwischen abgeschlossen? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) wurden in dem Pilotprojekt im Bezirk Hamburg-Mitte eingesetzt? Drucksache 21/18281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Soll es bezirksweit ausgerollt werden? Wenn ja, wann? d. Wenn nein, warum nicht? 2. Wenn das Pilotprojekt im Bezirk Hamburg-Mitte noch nicht abgeschlossen ist: a. Wann soll die Erprobung des Pilotprojektes abgeschlossen sein? Siehe Vorbemerkung. b. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) werden dort derzeit eingesetzt? Aktuell ist die Sachbearbeitung in der Pilot-Dienststelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte mit 17,96 VZÄ besetzt. Darüber hinaus wird dort eine VZÄ der Taskforce des Landesbetriebes Kasse Hamburg eingesetzt. 3. Laut Drs. 21/17183 seien 2016 fast 56 Prozent der Fälle nicht rückgriffsfähig gewesen. Die Verfahren seien auch noch nicht alle abgeschlossen. Sind inzwischen alle Fälle abgeschlossen? Wenn nein, wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einem Abschluss der Fälle? Der Umfang der im Jahr 2016 nicht rückgriffsfähigen Fälle ist der Hamburger Zulieferung zur bundeseinheitlichen UVG-Geschäftsstatistik entnommen. In dieser wird nicht differenziert zwischen Fällen, in denen nach behördlicher Prüfung kein Rückgriff möglich ist, und solchen, in denen diese Prüfung aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht abgeschlossen werden konnte, siehe auch Drs. 21/17183. Da der Geschäftsstatistik mithin nicht entnommen werden kann, wie viele und welche Fälle 2016 nicht abgeschlossen waren, ist auch keine Aussage darüber möglich, ob diese Fälle inzwischen abgeschlossen wurden. 4. Bei 44 Prozent ist der Rückgriffsanspruch vorhanden, er wird aber nur zu einem Viertel erfolgreich durchgesetzt. Ist diese Problematik seitens der zuständigen Behörde systematisch analysiert und strukturell aufgearbeitet worden? Wenn nein, warum nicht? 5. Soll der unter Ziffer 4. genannte Aspekt bei der Evaluation des Pilotprojektes des Bezirks Hamburg-Mitte systematisch analysiert und strukturell aufgearbeitet werden? 6. Wenn das Pilotprojekt im Bezirk Hamburg-Mitte noch nicht abgeschlossen ist: a. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den unter Ziffer 4. genannten Aspekt in der Evaluation zu berücksichtigen? b. Wenn nein, warum nicht? Der Umfang der Fälle, in denen ein Rückgriff durchzuführen ist, beträgt laut Drs. 21/17183 lediglich 30 bis 40 Prozent. Grundsätzlich ist im Unterhaltsrecht zu beachten , dass Unterhaltsansprüche gegebenenfalls auch dann materiell-rechtlich entstehen und zu verfolgen sind, wenn die Schuldnerinnen und Schuldner wirtschaftlich nicht leistungsfähig sind, jedoch zu ihren Lasten eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit anzunehmen ist. Das Pilotprojekt im Bezirksamt Hamburg-Mitte dient dazu, Verbesserungspotenziale im Rückgriff zu erkennen und darzustellen. Das Ergebnis wird systematisch analysiert und strukturell aufgearbeitet. 7. Laut Drs. 21/17183 würden „die Prozentzahlen der Rückgriffe weiterhin unbefriedigend bleiben“. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um die Prozentzahlen der Rückgriffe zu steigern? Siehe Vorbemerkung.