BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18284 21. Wahlperiode 13.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 06.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Auslaufmodell Basis- und IV-Klassen? (II) Infolge des Rückgangs des Flüchtlingszuzugs nach Hamburg hat der Senat die sogenannten Basisklassen zur Alphabetisierung sowohl für die Klassenstufen 1 und 2 sowie 3 und 4 als auch die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) zur sprachlichen Integration für die Klassenstufen 1 und 2 abgeschafft . Die Erst- und Zweitklässler mit Fluchthintergrund und Sprachförderbedarf werden seitdem in den normalen Regelklassen beschult, zusammen mit allen übrigen Kindern ohne speziellen Sprachförderbedarf. Dieses ruft an Hamburger Schulen Unverständnis hervor, vor allem, weil unklar bleibt – der Senat antwortet hier nicht –, wie hoch der Bedarf ist. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Auslaufmodell Basisund IV-Klassen?“ (Drs. 21/18073) erläutert der Senat weiter, dass die Grundschulen hierfür zusätzliche Ressourcen erhalten, um die Schülerinnen und Schüler ergänzend fördern zu können. Wie diese ausgestaltet wird, bleibt unklar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Vorbemerkung aufgestellten Behauptungen treffen nicht zu. Basisklassen für die Jahrgänge 1 und 2 hat es in Hamburg zu keinem Zeitpunkt gegeben , da die Alphabetisierung in den ersten beiden Jahrgängen regelhaft erfolgt. Außerdem wurden die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) für die Jahrgänge 1 bis 4 sowie die Basisklassen 3 und 4 nicht abgeschafft, wie bereits in Drs. 21/18073 dargestellt. Bis 2016 wurden keine IVK 1 und 2 eingerichtet. Seit Februar 2016 wurden IVK 1 und 2 vor allem neu geschaffen, um in der Nähe großer Flüchtlingsunterkünfte die überproportionale Zuschulung zu vieler neu zugewanderter Kinder in den Regelklassen zu vermeiden. Dieses hätte angesichts der hohen Flüchtlingszahlen das Schulsystem und seine Integrationskraft überfordert. Die Mehrzahl der in den Unterkünften lebenden Kinder wechselte zwischenzeitlich aus IVK in Regelklassen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird daher für die Klassenstufen 1 und 2 schrittweise der Ausgangszustand von vor 2016 hergestellt, als neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in diesen Altersgruppen ausschließlich in Regelklassen zugeschult wurden . Die direkte Integration ist für diese Altersgruppe aus pädagogischer Sicht der bessere Weg, da alle Kinder in Regelklassen ebenfalls erst noch Lesen und Schreiben lernen müssen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/18284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Basis- und IV-Klassen in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe der Grundschulen flächendeckend abgeschafft ? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Basisklassen 1/2, 3/4 und IV-Klassen 1/2 sind an den Grundschulen seit ihrer Einrichtung bis zum Beginn des Schuljahres 2019/ 2020 abgeschafft worden? Bitte in einer Tabelle jeweils für die Basisklassen 1/2, 3/4 und die IV-Klassen 1/2 auch darstellen, wie viele IV- Klassen 1/2 und Basisklassen 1/2, 3/4 es im Schuljahr 2017/2018, im Schuljahr 2018/2019 sowie im angelaufenen Schuljahr 2019/2020 gab beziehungsweise gibt. Zum Stand der jeweiligen Schuljahre zum 1. September siehe die nachfolgende Übersicht : Schuljahr IVK 1/2 bedarfsgerecht ausgelaufene IVK 1/2 Basisklassen 3/4 bedarfsgerecht ausgelaufene Basisklassen 3/4 2017/18 42 0 21 1 2018/19 45 0 20 1 2019/20 19 26 12 8 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie hat sich die Zahl der Kinder mit Fluchthintergrund seit dem Schuljahr 2017/2018 in den Altersgruppen a. null – zwei, b. drei – fünf, c. sechs – neun, d. zehn – 16 Jahre entwickelt? Bitte Zahlen zu einem jährlichen Stichtag jährlich angeben. In der für Bildung zuständigen Behörde werden keine Daten mit dem Merkmal „Fluchthintergrund“ erhoben. Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur bestimmte Altersstufen entnommen werden, die nicht mit denjenigen der Fragestellung übereinstimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahlen sich auch auf solche Kinder und Jugendliche beziehen , die zum Teil schon seit mehreren Jahren in Deutschland und Hamburg leben. Die ermittelbaren Zahlen jeweils zum Stichtag 31. Juli sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Altersgruppe bis 5 6-13 14-16 Gesamt bis 16 Jahre Aufenthaltsrecht 2017 Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen 2 708 3 640 923 7 266 Niederlassungserlaubnis 39 212 59 310 Aufenthaltsgestattung 1 068 1 001 2 268 Duldung 474 677 142 1 293 Gesamt 4 289 5 530 1 323 11 137 Aufenthaltsrecht 2018 Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen 3 091 4 153 961 8 205 Niederlassungserlaubnis 11 185 52 248 Aufenthaltsgestattung 1 064 848 161 2 073 Duldung 513 733 167 1 413 Gesamt 4 679 5 919 1 341 11 939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18284 3 Altersgruppe bis 5 6-13 14-16 Gesamt bis 16 Jahre Aufenthaltsrecht 2019 Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen 3 720 5 009 1 090 9 819 Niederlassungserlaubnis 3 143 48 194 Aufenthaltsgestattung 705 749 157 1 611 Duldung 609 779 166 1 554 Gesamt 5 037 6 680 1 461 13 178 (Quelle: AZR) 4. In Drs. 21/18073 erläutert der Senat, dass die Grundschulen nach Abschaffung der Basis- und IV-Klassen zusätzliche Ressourcen erhalten haben, um die Schülerinnen und Schüler ergänzend fördern zu können. Wie sehen diese Ressourcen konkret aus und welchen Umfang – sowohl zeitlich, personell als auch finanziell – haben sie? Wie viele Erstund Zweitklässler, die eigentlich eine Basis- oder IV-Klasse besucht hätten , profitieren mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 von diesen zusätzlichen Ressourcen? Muss die entsprechende interne Richtlinie zur Flüchtlingsbeschulung nun angepasst werden? Basisklassen und Internationale Vorbereitungsklassen wurden nicht abgeschafft, siehe Vorbemerkung. Wie in den Rahmenvorgaben für allgemeinbildende Schulen (https://www.hamburg.de/ contentblob/11222210/9f7510e386bb7da83e453dbf439b27fc/data/rahmenvorgaben- 2018.pdf) ausgeführt, können die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 optional in einer IVK 1/2 oder direkt in eine Regelklasse 1 oder 2 beschult werden. Eine Anpassung der Rahmenvorgaben ist daher nicht erforderlich. Für jede Schülerin und jeden Schüler ohne Deutschkenntnisse, die beziehungsweise der in Regelklassen der Klassenstufen 1 beziehungsweise 2 beschult wird, werden der jeweiligen Schule zwei Wochenarbeitsstunden zugewiesen. Diese Zuweisung ist nicht neu und erfolgte auch parallel zur Einrichtung von IVK 1 und 2. Die Anzahl an entsprechend zu fördernden Schülerinnen und Schülern wird halbjährlich im Rahmen einer Abfrage an den Schulen erhoben. Gegenwärtig werden 596 Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Ressourcenzuweisung beträgt derzeit insgesamt 25,6 Lehrerstellen . 5. Vom Senat ist einst die Sprachniveaustufe A2+ gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen als Voraussetzung zum Besuch einer Regelklasse festgelegt worden. Gilt dieses Sprachniveau immer noch für den Besuch einer Regelklasse? a. Wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Abschaffung der Basis- und IV-Klassen in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe der Grundschule ? b. Wenn nein, warum und in welcher Form wurde das erforderliche Sprachniveau geändert? Die in den Rahmenvorgaben als Ziel genannten Sprachniveaus sind als curriculare Orientierungsgröße zu verstehen und beziehen sich etwa auf die Gestaltung des Curriculums oder die Auswahl der damit einhergehenden Lehrwerke. Das Erreichen dieser Ziele ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für einen Übergang in die Regelklasse in dem Sinne, dass bei Nicht-Erreichen dieses Niveaus kein Übergang erfolgen kann. Im Gegenteil: Bewusster Bestandteil des Beschulungskonzeptes für Neuzugewanderte ist, dass der Besuch einer Internationalen Vorbereitungsklasse zwölf Monate nicht überschreiten soll, um eine gute Integration gewährleisten zu können und dass der Spracherwerb in der Regelklasse entsprechend der individuellen Bedarfe gezielt fortgesetzt wird, wofür die Schulen auch zusätzliche Unterstützung erhalten. Siehe auch Antwort zu 4. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.