BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18287 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Haben Raser in Hamburg nachts weiterhin freie Fahrt? Verteilung der mobilen Geschwindigkeitsmessungen über den Tag im bisherigen Jahresverlauf 2019 (2) Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten insbesonders ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA aber mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Mit den Drs. 21/8356, 21/12277 und 21/15721 hatte ich unter anderem die Zahl der seit 2011 durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung abgefragt. Drs. 21/15721 hatte zudem zutage gefördert, dass nur ein Bruchteil dieser Messstunden in den Nachstunden durchgeführt wird. Demnach wurden von den 11 694 mobilen Messstunden aus dem Jahr 2018 nur 1 816 und damit gerade einmal rund 15 Prozent zwischen 22 – 6 Uhr durchgeführt wurden. Diese Zahlen waren alarmierend. Denn im September 2017 hatte eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben , dass Hamburg die „Raserhauptstadt“ unter Deutschlands Großstädten ist und dass die Raser vor allem nachts Gas geben. Die CDU-Fraktion hatte daher im Dezember 2017 mit einem Antrag (Drs. 21/11365) gefordert, jährlich mindestens 6 000 Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung in Hamburg durchzuführen, wovon mindestens 25 Prozent in den Nachtstunden erfolgen sollen. Zudem soll tagsüber schwerpunktmäßig vor Kitas, Schulen, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie an Unfallschwerpunkten geblitzt werden. Der Antrag wurde von einer bemerkenswerten Koalition aus SPD, GRÜNEN, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Da sich der Senat in der Drs. 21/18191 lieber mit Begrifflichkeiten anstatt mit den für die Verkehrssicherheit wichtigen Daten beschäftigt, zeigt einmal mehr, welchen Stellenwert die Verkehrssicherheit für den rot-grünen Senat in Hamburg hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Wie in Drs. 21/14279 dargestellt und in Drs. 21/15721 erläutert, werden mobile Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei in Messstunden und nicht in Messeinheiten erhoben, da Messungen unterschiedliche Zeiträume und nach Einführung der Drucksache 21/18287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger mittlerweile einen Zeitraum von mehreren Tagen umfassen können. Daten im Sinne der Fragestellungen liegen für Handlasermessungen und Messfahrzeuge bis einschließlich 31. Juli 2019 und für mobile Geschwindigkeitsmessanlagen in Anhängern bis zum 30. Juni 2019 vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Messstunden der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr 2019 bisher in Hamburg durchgeführt? Im Auswertezeitraum wurden mobile Geschwindigkeitsmessungen über eine Gesamtdauer von 12 943 Stunden durchgeführt. 2. Wie viele der im laufenden Jahr bisher in Hamburg durchgeführten Messstunden der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden a) nachts zwischen 22 – 6 Uhr, 2 705 Messstunden. b) tagsüber zwischen 6 – 22 Uhr 10 238 Messstunden. durchgeführt? 3. Wie viele Messstunden der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in Tempo-30-Bereichen in Hamburg durchgeführt? 5 530 Messstunden. 4. Wie viele Messstunden der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in unmittelbarer Nähe sogenannter schützenwerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern , Seniorenheimen in Hamburg durchgeführt? Bitte zusätzlich angeben , wie viele dieser Messeinheiten in Tempo-30-Bereichen lagen. Insgesamt wurden 6 311 Messstunden im Umfeld schützenswerter Einrichtungen durchgeführt, davon 3 963 Messstunden in Tempo-30-Bereichen.