BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18292 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 09.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Warmwasserblock auf der Veddel Mieter/-innen der SAGA im sogenannten Warmwasserblock auf der Veddel haben sich Ende August 2019 mit einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gewandt, weil sie befürchten, ihre Wohnungen zu verlieren. Im Jahr 2015 hat die SAGA den Wohnblock von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen. Im Jahr 2018 erfuhren die Mieter/-innen aus der Lokalpolitik und der Presse, dass über einen Abriss ihrer Wohnungen nachgedacht werde. Ende 2018 wurde der Warmwasserblock – eines der ersten Schumacher- Gebäude in Hamburg mit fließend Warmwasser – unter Denkmalschutz gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. In welchem Zustand hat die SAGA den Warmwasserblock im Jahr 2015 übernommen? 2. Welche Planungen hatte die SAGA bei Übernahme und in den Jahren danach für a. Instandsetzungsmaßnahmen, b. Modernisierungsmaßnahmen, c. einen Abriss? 3. Welche der geplanten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht umgesetzt? Seit 2015 ist die SAGA Eigentümerin des Grundstücks. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes stellte sich die Frage nach Komplettsanierung oder Abriss und Neubau an gleicher Stelle. Seit 2016 beschäftigt sich die SAGA umfassend mit der Prüfung dieser Varianten. Ende 2018 wurde das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt, sodass seitdem an einer Erhaltungskonzeption gearbeitet wird. Es ist noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen und somit noch keine Maßnahme umgesetzt worden. 4. Wurden trotz des schlechten Zustandes der Wohnungen Mieterhöhungen durch die SAGA ausgesprochen? Falls ja, bitte jeweils angeben wann und in welcher Höhe (real und prozentual ). Drucksache 21/18292 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wurden in geringem Umfang Mieterhöhungen durchgeführt. 01. April 2016: Mieterhöhungen bei 69 Wohnungen durchgeführt. Durchschnittliche Erhöhung: 0,29 Euro/Quadratmeter/monatlich. 01. Oktober 2016: Mieterhöhungen bei 70 Wohnungen durchgeführt. Durchschnittliche Erhöhung: 0,31 Euro/Quadratmeter/monatlich. 01. November 2017: Mieterhöhungen bei zwei Wohnungen durchgeführt. Durchschnittliche Erhöhung: 0,14 Euro/Quadratmeter/monatlich. 01. Dezember 2017: Mieterhöhung bei einer Wohnung durchgeführt. Erhöhung: 0,18 Euro/Quadratmeter/monatlich. 01. Januar 2018: Mieterhöhung bei einer Wohnung durchgeführt. Erhöhung: 0,31 Euro/Quadratmeter/monatlich. Eine EDV-technische Ermittlung der jeweiligen prozentualen Erhöhungen auch in Gruppenform ist nicht möglich. 5. In einem Mieterschreiben vom 27.08.2019 entschuldigt sich die SAGA für versehentlich erfolgte Mieterhöhungen. Werden alle Mieterhöhungen seit der Übernahme zurückgenommen und die zu viel gezahlten Mieten den Mietern/-innen automatisch, ohne Antrag, erstattet? Falls ja, wann erfolgen die Erstattungen? Falls nein, weshalb nicht? Die irrtümlich mit Wirkung zum 01. Oktober 2019 versandten Mieterhöhungen wurden wieder zurückgenommen. Im Übrigen sieht die SAGA keinen Anlass, die weiteren Mieterhöhungen zurückzunehmen. In dieser Wohnanlage liegen die Nettokaltmieten seit der Übernahme durch die SAGA durchgängig unterhalb des jeweiligen Mittelwertes des einschlägigen Mietenspiegelrasterfeldes. Die Mieten in dem Objekt haben eine durchschnittliche Miete von 5,36 Euro/Quadratmeter/monatlich. 6. Die SAGA hat ein Gutachten über den Zustand der Häuser anfertigen lassen. a. Ab wann und in welcher Form wird die SAGA den Mietern/-innen oder ihren rechtsanwaltlichen Vertretungen das Gutachten zur Verfügung stellen? b. Falls das Gutachten nicht zur Verfügung gestellt werden soll: weshalb nicht? Die von der SAGA eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Erst danach kann die Frage nach einer etwaigen Weitergabe von gutachterlichen Stellungnahmen beantwortet werden. 7. Welche Optionen zum Erhalt der Häuser wurden geprüft? Alle für eine denkmalgerechte Sanierung erforderlichen Maßnahmen werden in die Prüfung einbezogen. 8. Welche baulichen Maßnahmen plant die SAGA jetzt konkret? Bitte mit zeitlichen Abläufen und der jeweiligen Grundlage (Baugutachten et cetera ) auflisten. Siehe Antwort zu 1. bis 3. 9. Seit Ende 2018 steht der Warmwasserblock unter Denkmalschutz. Teilt der Senat die Auffassung, dass die SAGA als städtisches Unternehmen laut Denkmalschutzgesetz zum vorbildhaften Umgang mit diesem Denkmal verpflichtet ist und anders als private Eigentümer/-innen nicht die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Denkmalsanierung als mögliches Argument gegen den Erhalt anführen kann? Falls ja, was wird der Senat unternehmen, um den denkmalgeschützten Warmwasserblock zu erhalten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18292 3 Falls nein, weshalb nicht? Als städtisches Unternehmen kommt der SAGA eine Vorbildfunktion zu. Die SAGA steht mit den zuständigen Behörden in engem konstruktivem Austausch bei der Entwicklung einer denkmalgerechten Erhaltungskonzeption.