BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18296 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Veröffentlichung und Aufschlüsselung der Verkehrsunfallzahlen in Hamburg mit Elektro-Tretrollern Seit dem 21. Juni 2019 sind die neuen Elektro-Tretroller auf Hamburgs Straßen unterwegs. Immer wieder kommt es bei dem Gebrauch von Elektro- Tretrollern zu schweren Unfällen. Für die CDU-Fraktion ist klar, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität haben muss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Verkehrsunfälle mit Elektro-Tretrollern haben sich seit dem 21. Juni 2019 in Hamburg ereignet? Bitte nach Monaten und Bezirken aufschlüsseln . 2. Wie viele dieser Verkehrsunfälle mit Elektro-Tretrollern ereigneten sich jeweils auf der normalen Fahrbahn, im Bereich von Radfahr-/ Schutzstreifen, Radwegen, Gehwegen oder sonstigen Flächen? 3. In wie vielen Fällen waren andere Verkehrsteilnehmer wie (Opfer oder Unfallverursacher) beteiligt? 4. Was waren die zehn häufigsten Unfallursachen und wie hoch waren die Fallzahlen jeweils? 5. Welche waren die zehn Stadtteile mit den häufigsten Verkehrsunfällen mit Elektro-Tretrollern und wie hoch waren die Fallzahlen in diesen Stadtteilen jeweils? 6. Wie viele im Verkehr verunglückte Elektro-Tretroller-Fahrer gab es seit dem 21. Juni 2019 in Hamburg? a. Wie viele Leichtverletzte waren darunter? b. Wie viele Schwerverletzte waren darunter? c. Wie viele Getötete waren darunter? Bitte nach Monaten und Bezirken aufschlüsseln. Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Eine zeitgleiche Anpassung der bundesweiten Systeme zur Verkehrsunfallerfassung erfolgte nicht. Die Umsetzung der bundeseinheitlich gültigen Merkmale zur statistischen Erfassung von Elektrokleinstfahrzeugen in die bestehenden bundesweiten Fachverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/18265.