BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18300 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 09.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Abruf beziehungsweise Anmeldung von Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau (II) Mit Drs. 21/18203 hatte der Senat einige Fragen zum oben genannten Thema beantwortet, andere jedoch unbeantwortet gelassen. Für die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Vorfeld der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans 2020 angemeldeten Mittelbedarfe ist die Frage des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung zur Verteilung der letztlich tatsächlich im Bundeshaushaltsplanentwurf eingestellten Mittel unerheblich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Im Rahmen der Föderalismusreform und des damit verbundenen Wegfalls der Finanzhilfen des Bundes an die Länder gewährt der Bund den Ländern seit Anfang 2007 bis einschließlich 2019 sogenannte Kompensationszahlungen (Entflechtungsmittel ). Durch die Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 wird der Bund in die Lage versetzt, den Ländern ab 2020 zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen (siehe Artikel 104 d Grundgesetz). Die Ausgestaltung der Finanzhilfen soll in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt werden. Zurzeit wird die Verwaltungsvereinbarung zu den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau ab 2020 erarbeitet. Die Höhe der auf Hamburg entfallenden Bundesmittel für das Haushaltsjahr 2020 steht demnach noch nicht fest. Eine Anmeldung von Bedarfen der Länder ist nicht vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Bedarf hat die FHH für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus wann beim Bund für das Haushaltsjahr 2020 im Vorfeld der Aufstellung des Bundeshaushaltsplanentwurfs angemeldet? 2. Wurden von der FHH auch über das Jahr 2020 hinaus bereits entsprechende Bedarfe beim Bund angemeldet? Wenn ja, in jeweils welcher jährlichen Höhe? Siehe Vorbemerkung.