BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18303 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 09.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Polizei stoppt albanischen Hochzeitskorso Die Zeitung „Die Welt“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 07.09.20191 davon, dass die Polizei erneut einen Hochzeitskonvoi in der Hamburger Innenstadt gestoppt hat. Zuvor hatten Zeugen Schüsse gemeldet, die aus den Wagen der albanischen Hochzeitsgesellschaft abgegeben worden sein sollen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten nicht nur Platzpatronen und eine zugehörige Pistole, sondern auch Marihuana und Rauchbomben . Der Autokorso war am Freitagnachmittag gegen 14.20 Uhr auf der Spaldingstraße unterwegs, als die Schüsse gefallen sein sollen. Daraufhin war die Polizei den bis zu 17 Fahrzeugen gefolgt, erklärte eine Sprecherin. Ein Teil der Wagen konnte bereits auf der Glacischaussee gestoppt werden, andere erst auf der Straße An der Verbindungsbahn. Die Polizei hatte eigenen Angaben zufolge auch den Polizeihubschrauber Libelle im Einsatz. Außerdem sei ein Diensthundeführer der Bundespolizei und Soko „Autoposer“ der Verkehrsdirektion zu den Kontrollen hinzugerufen worden. Letztere habe einen Wagen aus dem Konvoi sichergestellt, der möglicherweise „manipuliert“ worden sei, sagte die Sprecherin. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Sachverhalt wurden 43 Personen überprüft. Gegen sechs dieser Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) beziehungsweise gegen das Betäubungsmittelgesetzeingeleitet. Darüber hinaus wurden gegen vier Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Mit Blick auf den Schutz des Persönlichkeitsrechtes der übrigen Personen erfolgt die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Bezug auf die vorstehend genannten zehn Personen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeugführer und Fahrzeuge wurden seit dem Jahr 2015 bei Autokorsos von Hochzeitsgesellschaften von der Polizei bislang insgesamt überprüft? Bitte für die Jahre 2015 bis dato und nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Zu welchen Ergebnissen kam es im Zuge der Überprüfungen? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. 1 https://edition.welt.de/issues/199726168/panorama/article/199868342. Drucksache 21/18303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils eingeleitet? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. 4. Bei wie vielen der Kontrollierten leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts, dass das Geld zur Finanzierung der überprüften Fahrzeuge möglicherweise aus kriminellen Handlungen herrührt , ein? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/16298. 5. Wie hoch sind die Kosten dieses Polizeieinsatzes? Die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. 6. Werden die möglichen Täter und/oder Störer mit dem Ersatz dieser Einsatzkosten belastet? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Sind unter den Überprüften vorbestrafte Personen gewesen? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine hier vorliegende Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 25.07.2019 enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen. Im Übrigen liegen keine Bundeszentralregisterauszüge vor. 8. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die überprüften Personen? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Sechs der betroffenen Personen haben die deutsche und vier die nordmazedonische Staatsangehörigkeit. 9. Wie viele verfügen über die doppelte Staatbürgerschaft? Drei. 10. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Überprüften? Drei Personen sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 35 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenhtG), eine Person verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 34 Absatz 2 Satz1 AufenthG; im Übrigen siehe Antwort zu Frage 8. 11. Hat jemand von ihnen ein Asylverfahren durchlaufen? 12. Falls ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 13. Drohen den überprüften Personen im Zusammenhang mit der Razzia aufenthaltsbeendende Maßnahmen? Derzeit ist keine der Personen ausreisepflichtig. Ob und inwieweit aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen, ist unter anderem vom Ausgang möglicher strafrechtlicher Verfahren abhängig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18303 3 14. Um welche Modelle handelt es sich bei den im Artikel erwähnten Waffen beziehungsweise Schreckschusspistolen? Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, wird von einer Beantwortung abgesehen. 15. Haben die überprüften Personen einen kleinen Waffenschein? Nein. 16. Wie groß war die Menge der Betäubungsmittel im Sinne des BtMG? Siehe Antwort zu 14.