BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18314 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerverträge und eine neue Reserveflächenplanung in Harburg Die rot-grüne Koalition der Stadt Hamburg hat vor drei Jahren mit mehreren Bürgerinitiativen 14 regionale Bürgerverträge geschlossen, die unter anderem Zahl, Ort und Dauer der Unterbringung von Flüchtlingen verbindlich regeln sollen. Zugleich wurde ein Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ gefunden.1 Jetzt hat die Initiative ein sehr kritisches Zwischenfazit zum Stand der Umsetzung gezogen.2 So sei beispielsweise die Kernforderung nach möglichst kleinen Unterkünften nicht ausreichend erfüllt. Des Weiteren sei die Stadt ihrer Verpflichtung, die Bewohner von Großunterkünften innerhalb weniger Jahre auf die ganze Stadt zu verteilen, nicht nachgekommen. Schlimmer noch: Der Integrationserfolg werde durch die Politik des Senats gefährdet.3 Aktuell befinden sich die 130 Flüchtlingsunterkünfte in 30 Stadtteilen. 13 Stadtteile sind ganz besonders schwer belastet, in 43 Stadtteilen existieren überhaupt keine Unterbringungen.4 Somit bleibe auch die Mischung in Schulen oder Kitas unter dem angestrebten Ziel. Außerdem kritisiert die Initiative, dass f & w fördern und wohnen AöR ein Monopol bei der Unterbringung habe. Und: Wo Flüchtlinge Wohnungen frei machen, ziehen laut Initiative „Hamburg für Gute Integration“ häufig neue Flüchtlinge ein, sie stünden also nicht Sozialmietern zur Verfügung, kritisiert Initiativensprecher Schomaker gegenüber dem NDR.5 Die Initiative bewertet die Umsetzung der einzelnen Schritte nach einem Ampelsystem. Danach stünden 37 Prozent der Ampeln auf Rot (2018: 33 Prozent), was bedeute, dass die Stadt abweichend von den Bürgerverträgen handele.6 1 https://partizipendium.de/buergervertraege-zur-fluechtlingsunterbringung-in-hamburg/. 2 https://www.abendblatt.de/hamburg/article226461761/Volksinitiative-kritisiert-rot-gruene- Koalition.html. 3 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Fluechtlings-Initiative-enttaeuscht-vom- Senat,buergervertraege116.html. 4 https://www.mopo.de/hamburg/unterkuenfte-in-hamburg-immer-noch-zu-gross-scheitert-dieintegration -von-fluechtlingen--32846600. 5 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Fluechtlings-Initiative-enttaeuscht-vom- Senat,buergervertraege116.html. 6 https://www.abendblatt.de/hamburg/article226461761/Volksinitiative-kritisiert-rot-gruene- Koalition.html. Drucksache 21/18314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aktuell kündigen die Behörden Reserveplanungen für Harburg und Bergedorf an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat berichtet gemäß Bürgerschaftlichem Ersuchen Drs. 21/5231 jährlich zur Umsetzung des Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ und damit zur Umsetzung der Bürgerverträge. Dies erfolgte bisher in den Drs. 21/7486, Drs. 21/13044 und zuletzt mit Drs. 21/17099 vom 7. Mai 2019. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Gemäß Bürgervertrag (BV), Drs. 21/5231, soll der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften nicht ausschließlich durch städtische Gesellschaften wie f & w fördern und wohnen AöR geschehen . Vielmehr sollten im Rahmen rechtskonformer, möglichst zügiger Vergabeverfahren auch erfahrene und anerkannte Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel ASB, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser , die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Einrichtungen übernehmen können. Welche Einrichtungen werden von welchen Organisationen betrieben? Zu den öffentlich-rechltichen Unterkünften siehe Drs. 21/13044, zu den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) siehe https://www.hamburg.de/zkf-lagebild/. 2. Wo werden die in den jeweiligen BV vereinbarten Abstände zu anderen örU-Einrichtungen nicht eingehalten? Bitte auch die Gründe dafür angeben . In den jeweiligen Bürgerverträgen sind keine Vereinbarungen zu den Abständen von Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung formuliert. Gemäß Drs. 21/5231 ist im sogenannten Allgemeinen Teil ausgeführt, bei der Schaffung weiterer Folgeunterkünfte und der Umsetzung laufender Planungen verstärkt möglichst viele, möglichst kleine, möglichst dezentrale Folgeunterkünfte zu planen, zu genehmigen und zu realisieren; für in Betrieb befindliche Einrichtungen ist Bestandsschutz ausgesprochen worden. Im Übrigen: entfällt. 3. Wo existiert keine Kooperationsbereitschaft seitens der Bürgerinitiative und der Behörde und welche Gründe gibt es dafür? 4. Wo existiert keine Kooperationsbereitschaft seitens der Bezirksverwaltung gegenüber der Behörde (BASFI et cetera) und welche Gründe gibt es dafür? 5. Wo existiert keine Kooperationsbereitschaft seitens des jeweiligen Investors gegenüber der Behörde und welche Gründe gibt es dafür? 6. Wo existiert keine Kooperationsbereitschaft seitens des jeweiligen Betreibers der Einrichtung gegenüber der Behörde und welche Gründe gibt es dafür? Es besteht grundsätzlich Kooperationsbereitschaft bei allen Beteiligten. Im Übrigen: entfällt. 7. Wie lautet der Verteilungsschlüssel für jeden einzelnen Bezirk und nach welchen Kriterien wurde dieser vergeben? Siehe Drs. 21/17099 sowie Drs. 21/13044 und 21/9248. 8. Welche konkreten Vereinbarungen existieren im Einzelfall mit wem (SA- GA?) für ein zukünftiges Zurverfügungstellen von bereits bestehenden Wohnungen/Häusern als Unterkünfte mit Perspektive Wohnen (UPW)? Bestandsgebäude werden in diesem Sinne nicht genutzt. Ziel ist, wohnberechtigte Geflüchtete aus der öffentlichen Unterbringung in privaten Wohnraum zu vermitteln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18314 3 9. Welche Unterkünfte sind – entgegen den Vereinbarungen in den jeweiligen Bürgerverträgen – mit mehr als 300 Flüchtlingen belegt? Siehe Drs. 21/5231 zu den Vereinbarungen und Drs. 21/18061 zur aktuellen Belegung . 10. Welche Hamburger Kitas weisen einen Flüchtlingsanteil von mindestens 90 Prozent auf? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat am 13.09.2019 die Kitas, die in der Nähe von Unterkünften mit der Perspektive Wohnen, Wohnunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen belegen sind, hinsichtlich des Flüchtlingsanteil bei den dort aktuell betreuten Kindern befragt. Nach diesen Auskünften beträgt der Flüchtlingsanteil in den nachfolgenden Kitas circa 90 Prozent: Kitaname Adresse Kita Am Gleisdreieck Am Gleisdreieck 16 a, 21033 Hamburg Kita MiLa Am Gleisdreieck 7 a, 21033 Hamburg Kita Frosch Am Gleisdreieck 19 a, 21033 Hamburg Kita Frosch Am Gleisdreieck 4 a, 21033 Hamburg Kinderhaus Hafencity Am Hannoverschen Bahnhof 25, 20457 Hamburg Kita Berzeliusstraße Berzeliusstraße 105c, 22113 Hamburg Nach den bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde vorliegenden Daten für die übrigen Hamburger Kitas zum Stichtag 31. März 2019 weist keine andere Kita in Hamburg einen Flüchtlingsanteil von über 90 Prozent auf. Im Durchschnitt wiesen etwa 2 Prozent der betreuten Kinder in Kitas und Kindertagespflege einen Fluchthintergrund auf. Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Kitas mit hohen Anteilen von Kindern mit nicht deutscher Familiensprache beziehungsweise Fluchthintergrund erhalten über das Landesprogramm Kita-Plus zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Finanzierung einer verbesserten Personalausstattung. Kitas mit direktem Bezug zu Standorten mit der Perspektive Wohnen werden dabei besonders in den Fokus genommen. Alle oben genannten Einrichtungen erhalten Kita-Plus-Mittel. Zudem erhalten vier der oben genannten Kitas eine zusätzliche halbe Fachkraft im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“. Darüber hinaus profitieren Kitas in der Nähe von Standorten mit der Perspektive Wohnen vom Bundesprogramm „Kita-Einstieg“, so ist direkt am Standort „Am Gleisdreieck“ eine sogenannte Kita-Kulturlotsin aktiv, die Eltern an frühkindliche Bildungsangebote heranführt, sie informiert und Kitas unterstützt. Eltern mit kleinen Kindern können „Am Gleisdreieck“ zudem die familienfördernden Angebote des Eltern-Kind-Zentrums vor Ort in Anspruch nehmen. 11. Welche Grundschulen weisen einen Flüchtlingsanteil von mehr als 50 Prozent auf? Das Merkmal „Flüchtling“ wird von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. 12. In welchen Stadtteilen/Bezirken, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, wurde die ärztliche Versorgung wie konkret verbessert? Siehe Drs. 21/13044 und Drs, 21/17099. 13. In welchen Stadtteilen/Bezirken, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, wurden zusätzliche Ansätze zur Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung (welche?) für traumatisierte Geflüchtete geschaffen und wie hat sich die Versorgung konkret verändert? Siehe Drs. 21/17729. Darüber hinaus sind dem Senat zusätzliche psychotherapeutische Angebote auf Stadtteilebene nicht bekannt. 14. In welchen Stadtteilen/Bezirken wurden die Schutzrechte der jeweiligen Flurstücke (Landschaftsschutz, Bodendenkmalschutz und teilweise Bio- Drucksache 21/18314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 topschutz) aufgehoben und gemäß § 246 des BauGB im Vorweggriff eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens Unterkünfte erstellt? Im Bezirk Hamburg-Mitte sind in den Stadtteilen Billstedt, Borgfelde, Hamm, Hammerbrook , Horn und Wilhelmsburg Schutzrechte von Flurstücken aufgehoben worden. Im Stadtteil Eidelstedt im Bezirk Eimsbüttel wurde eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Absatz 2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) erteilt. Im Bezirk Hamburg-Nord wurde eine Genehmigung nach § 246 Absatz 9 BauGB in Langenhorn erteilt. Im Bezirk Wandsbek sind die Stadtteile Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Volksdorf betroffen. Beim Bauvorhaben Mittlerer Landweg, im Stadtteil Billwerder, Bezirk Bergedorf wurde eine Baugenehmigung nach § 246 BauGB erteilt. Hierbei waren Landschafts- und Biotopschutz nicht betroffen. Umliegende wertvolle Flächen durften jedoch nicht beeinträchtigt werden. Bodendenkmalschutzbelange wurde seitens der zuständigen Behörde nicht angeführt. Seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wurden Aufhebungen von Landschaftsschutz oder Befreiungen von Verboten von Landschaftsschutzgebieten für Vorhaben in Verbindung mit § 246 BauGB in folgenden Bezirken/Stadtteilen getätigt: - Bezirk Hamburg-Mitte/Stadtteil Billstedt - Bezirk Eimsbüttel/Stadtteil Eidelstedt - Bezirk Wandsbek/Stadtteile Hummelsbüttel und Poppenbüttel - Bezirk Harburg/Stadtteil Rönneburg - Bezirk Bergedorf/Stadtteil Lohbrügge Im Rahmen von Ausnahmeentscheidungen nach § 30 Absatz 3 BNatSchG wurden für folgende Bezirke/Stadtteile entsprechende Verfahren abgearbeitet: - Bezirk Mitte/Stadtteil Öjendorf - Bezirk Altona/Stadtteile Blankenese, Osdorf - Bezirk Wandsbek/Stadtteile Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Volksdorf - Bezirk Bergedorf/Stadtteil Allermöhe 15. Wo gab/gibt es welche konkreten Naturschutz- beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen ? In den betroffenen Stadtteilen im Bezirk Hamburg-Mitte wurden für alle Standorte im Zusammenhang mit erforderlichen Baumfällungen Ersatzpflanzungen und Ersatzzahlungen festgesetzt. Bezirk Altona: In Sülldorfsind mindestens zwanzig Überhälter (großkronige Bäume) auf dem Knickwall in unregelmäßigem Abstand (20 – 30 m) neu zu pflanzen. Pflanzqualität: Hochstamm, dreifach verpflanzte Baumschulware, Stammumfang mindestens 12 – 14 cm (§ 36 HmbVwVfG). Der Knickwall ist mit einer zweireihigen Pflanzung mit einheimischen Gehölzen auf der Wallkrone zu bepflanzen. Pflanzqualität: verpflanzte Sträucher, vier Triebe Mindesthöhe von 60 – 100 cm (§ 36 HmbVwVfG). Der Knickwall ist entsprechend der anliegenden Gehölzliste Knickneuanlage „Bunter Knick“ vorzunehmen (§ 36 HmbVwVfG). Es sind freiwachsender Solitärstrauch entsprechend anliegendem Lageplan als verpflanzte Baumschulware mit Ballen mit einer Mindesthöhe von 150 cm neu zu pflanzen (§ 36 HmbVwVfG).Ersatzpflanzungen sind entsprechend der anliegenden Gehölzliste vorzunehmen (§ 36 HmbVwVfG). Bezirk Eimsbüttel: Der Ausgleich in Eidelstedt im Bezirk im Sinne des § 30 Absatz 3 BNatSchG erfolgte durch Entwicklung gleichartiger und gleichwertiger Biotope. Der Ausgleich für den Verlust des Schutzstatus sowie der Fällung von Teilstücken der geschützten Feldhecken fand im Naturraum der Geest in der Gemeinde Seth (Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg) statt. Zur Kompensation des nicht vollständig Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18314 5 ausgeglichenen Eingriffs in Natur und Landschaft war gemäß § 15 Absatz 6 BNatSchG vor Baubeginn eine Ersatzzahlung in Höhe von 40 500 Euro zu leisten. Im Bezirk Wandsbek gab es Ausgleichsmaßnahmen in Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Volksdorf gemäß Bebauunsplan. Im Bezirk Bergedorf ist für die unter 14. genannten Baumaßnahmen das Flurstück 342 in der Gemarkung Curslack als Ausgleichsfläche festgelegt worden. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umwandlung von artenarmen, landwirtschaftlichen Flächen in artenreiche, extensiv genutzte Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögeln mit einer flächendeckenden Anhebung der Wasserstände sowie Verbesserung der Bodenfunktion. Weiteres sind Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen gewesen. In Harburg, Rönneburg, ist für die öffentlich rechtliche Unterkunft am Sinstorfer Kirchweg eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt worden. Da die Unterkunft auf fünf Jahre befristet ist, sieht das Ausgleichskonzept im Wesentlichen Maßnahmen auf der Fläche der Unterkunft vor. Nach dem Abbau der Container soll hier durch Maßnahmen zur Bodenverbesserung und unterstützende Pflanzungen eine naturnahe Waldentwicklung initiiert werden. 16. Welche Unterkünfte wurden bisher wegen sinkender Flüchtlingszahlen und/oder Umzugs der Bewohner geschlossen, welche zurückgebaut, wie viele dienen als Reservekapazität mit jeweils wie vielen Plätzen? Im Bereich der Erstaufnahmen dienen zwei Einrichtungen als Reservekapazität. Dazu gehören die beiden Reservestandorte Schmiedekoppel Wiese mit 450 Plätzen und Neuer Höltigbaum mit 560 Plätzen. Diese Reserven werden um weitere 300 Plätze am Notfallstandort Feuerwehrhalle Bredowstraße ergänzt. Bis Ende des Jahres steht noch der Notfallstandort Hellmesbergerweg mit 600 Plätzen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/9373, Drs. 21/9374, Drs. 21/13044 und Drs. 21/17099. 17. Warum kündigt die BASFI an, beispielsweise in der Wetternstraße, im Falle steigender Flüchtlingszahlen weitere Wohncontainer aufstellen zu wollen (Schreiben der BASFI an das Harburger Bezirksamt vom 4.9.2019)? Rechnet die Behörde mit zunehmenden Flüchtlingszahlen? Wenn ja, wie lautet die Prognose und wann wird mit dem Bau begonnen ? Das Schreiben bezieht sich auf die Notfall- und Reserveplanung von Kapazitäten bei plötzlichen, erneut steigenden Zugangszahlen Geflüchteter. Vor diesem Hintergrund wurden unter anderem bei bestehenden Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Flächen identifiziert, auf denen in einem solchen Bedarfsfall kurzfristig der Aufbau zusätzlicher Containermodule ermöglicht werden soll. Dabei handelt es sich um eine rein vorsorgliche Reserveplanung im Sinne einer Krisenprävention. Eine Umsetzung der Maßnahme ist aktuell nicht geplant. Zur derzeit auskömmlichen Kapazitätsplanung siehe: https://www.hamburg.de/zkfpressemeldungen /12127998/2019-02-01-zkf-bilanz-2018-und-kapazitaetsplanung- 2019/. 18. Weiter teilt die Behörde für Inneres und Sport (BIS) vor wenigen Tagen mit (Az: 123.22-30-01), sie könne die verbliebenen Containerblöcke auf dem Neuländer Platz nicht demontieren, weil ihr sonst Unterbringungsmöglichkeiten fehlten. Welche konkreten Gründe gibt es für zu erwartende Engpässe bei der künftigen Belegung? 19. Auch wird behauptet in oben genanntem Schreiben der BIS, man bräuchte aktuell auf „dem Flurstück“ (Harburger Poststraße) 36 Wohncontainer zuzüglich Sanitär- und Wirtschaftscontainer zwecks Unterbringung von bis zu 144 Personen. Wenn diese neu hinzukommen sollen, welche Kosten sind dafür geplant und in welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen? Auf dem Neuländer Platz befinden sich keine Containerblöcke. Die in dem Schreiben der Behörde für Inneres und Sport (BIS) bezeichnete Fläche betrifft das benachbarte Drucksache 21/18314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Flurstück 3181, das auch als sogenannte Dreiecksfläche bezeichnet wird. Diese Fläche ist seit 2014 Teil der Erstaufnahme Harburger Poststraße und ergänzt die Unterbringungskapazitäten des dortigen Festgebäudes mit Containern. Die auf der Fläche befindlichen Containerblöcke wurden vor einiger Zeit um nicht benötigte Teile reduziert . Die noch verbliebenen 36 Container mit 144 Unterbringungsplätzen sind fester Bestandteil der erforderlichen Unterbringungskapazitäten in Erstaufnahmen in Hamburg und im Rahmen der Gesamtkapazitätsplanung des Senats für die Unterbringung von Erstankünften berücksichtigt. Dabei handelt es sich nicht um neu hinzukommende Plätze, sondern um bereits vorhandene Kapazitäten, die daher weiter genutzt werden sollen. Somit entstehen auch keine entsprechenden Kosten. 20. Warum wird die Unterkunft an der Cuxhavener Straße in Neuwiedenthal, in der einst unbegleitete Flüchtlinge wohnten, nicht mehr genutzt? Was geschieht mit dieser seit Monaten leer stehenden Unterkunft? Seit der Schließung der Einrichtung für minderjährige unbegleitete Ausländer an der Cuxhavener Straße durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Dezember 2018 wird die Weiternutzung des Objektes durch das Studierendenwerk Hamburg vorbereitet. Dieser Prozess wurde für mehrere Monate durch einen aus der Bezirksversammlung Harburg im April 2019 eingebrachten Prüfauftrag unterbrochen, das Objekt für Zwecke der angrenzenden Kindertageseinrichtung zu nutzen. Eine solche Nutzung wurde dann im Juli 2019 ausgeschlossen. Eine Entscheidung über die Weiternutzung durch die Bezirksverwaltung wird in Kürze erwartet, sodass das Objekt dann vom LEB an das Studierendenwerk übergeben werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/17582, Drs. 21/17583, Drs. 21/17826 und Drs. 21/17974. 21. An welchen Standorten mit Perspektive Wohnen (UPW) (zum Beispiel Poppenbüttler Weg, Mittlerer Landweg), die bisher für die öffentlichrechtliche Unterbringung genutzt wurden/werden, wird wann in welchem Umfang Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt? Folgende Standorte werden bis spätestens 31. Dezember 2019 nicht mehr als öffentlich -rechtliche Unterbringung genutzt, zur Wohnnutzung hergestellt und anschließend vermietet: Duvenacker: 30 Wohneinheiten Butterbauernstieg: 24 Wohneinheiten Ohlendiekshöhe 42 Wohneinheiten Am Gleisdreieck 170 Wohneinheiten Im Übrigen siehe Drs. 21/17134. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 22. Ist es einer Flüchtlingsfamilie gestattet, sich gegebenenfalls auf die eigene Wohnung zu bewerben? Wenn nein, warum nicht? Wohnungskontingente für bestimmte Zielgruppen werden nicht festgelegt. Nach ihrer Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft für Geflüchtete stehen die Wohnungen allen Interessenten mit Wohnberechtigung zur Verfügung. Die Wohnungsunternehmen sind frei in ihrer Entscheidung, mit wem sie einen Mietvertrag abschließen. Sofern Familien wohnberechtigt sind, können sie sich auf Wohnungen aller Vermieter bewerben. Bei ihrer Suche nach einer eigenen Wohnung werden sie – wie andere vordringlich Wohnungssuchende auch – von den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle unterstützt. Den zuständigen Behörden und betroffenen Wohnungsunternehmen ist es gleichermaßen ein großes Anliegen, für stabile Nachbarschaften und sich gut entwickelnde Quartiere Sorge zu tragen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11447 und Drs. 21/13563. 23. Worin sieht der Senat den Sinn von befristeten Mietverhältnissen in Unterkünften mit Perspektive Wohnen, wenn die Aussicht auf eine ver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18314 7 gleichbare Wohnung in anderen Stadtteilen quasi aussichtslos ist? Oder ist es den Bewohnern möglich, lediglich in andere UPWs zu wechseln? Die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind Bestandteil der öffentlichrechtlichen Unterbringung, der keine Mietverhältnisse zugrunde liegen.Im Übrigen siehe Drs. 21/17277, Drs. 21/17326 und Drs. 21/17795 sowie Antwort zu 22. 24. In welchen Stadtteilen existieren keine Flüchtlingsunterbringungen und warum nicht? Siehe https://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. sowie Drs. 21/3710. 25. Warum werden Bezirke, wie beispielsweise Harburg künftig stärker belastet durch weitere Kapazitätsplanung, anstatt diese in Stadtteile zu verlegen, die noch nicht „betroffen“ sind? 26. Inwiefern werden künftig auch diese Stadtteile in die Unterbringung von Flüchtlingen einbezogen? Siehe Antworten zu 17. und 24. 27. Die Lenkungsgruppe „Integration örU und Erstaufnahme in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ habe in ihrer Sitzung am 5.4.2019 beschlossen, dass möglichst alle in 2019-2022 auslaufenden Baugenehmigungen zu verlängern seien, „um eine rechnerische Unterdeckung von mindestens 850 Plätzen im Jahr 2022 abzuwenden“ (siehe Schreiben der BASFI an das Bezirksamt Harburg vom 2.9.2019). Wie viele Baugenehmigungen in welchen Stadtteilen sind hiervon betroffen? Zu den auslaufenden Baugenehmigungen siehe nachfolgende Übersicht: Stadtteil Anzahl der auslaufenden Baugenehmigungen Alsterdorf 2 Bahrenfeld 1 Bergedorf 3 Bergstedt 2 Billbrook 2 Curslack 1 Dulsberg 1 Fuhlsbüttel 1 Hammerbrook 1 Hohenfelde 1 Jenfeld 1 Kirchwerder 1 Langenhorn 2 Moorfleet 1 Neuallermöhe 1 Neuenfelde 1 Neuland 2 Rahlstedt 3 Schnelsen 1 Sinstorf 1 Volksdorf 1 Wandsbek 4 Wilhelmsburg 3 Winterhude 1 Summe 38 28. Unter welche Rubrik fallen sogenannte Flüchtlinge, die in Unterkünfte mit Perspektive Wohnen untergebracht werden? In den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen sind Zuwanderer mit und ohne Wohnberechtigung untergebracht. Drucksache 21/18314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Im Übrigen siehe Drs. 21/18061. 29. In Drs. 21/2550 heißt es, es solle ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden , das dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung insgesamt gerecht wird und auf die aktuelle Flüchtlingssituation zugeschnitten ist. Dabei soll die Polizei aufgestockt und die lokale Präsenz erhöht werden. In welchen Stadtteilen wurde dieses Vorhaben wann umgesetzt? Die Polizei hat das „Konzept zur polizeilichen Betreuung von Flüchtlingsunterkünften“ erstellt und beginnend mit dem 1. September 2016 umgesetzt. Das Konzept gilt für ganz Hamburg und gewährleistet – zugeschnitten auf die aktuelle Flüchtlingssituation – eine strukturierte polizeiliche Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Zielsetzung ist hierbei, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen. Hierdurch soll dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung insgesamt Rechnung getragen werden. Die örtlich zuständigen Polizeikommissariate setzen die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort wird am jeweiligen Standort gewährleistet. 30. Beginnend von 2016 an, heißt es weiter, soll in jedem Jahr eine zusätzliche Klasse mit 25 Polizeianwärtern für den mittleren Dienst ausgebildet werden. Damit steige die jährliche Ausbildungszahl bei der Polizei von 325 Frauen und Männern auf 425 im Jahr 2019. Wurde diese Maßnahme realisiert? Wenn ja, wann und inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Einstellungszahlen für die Laufbahnabschnitte (LA) I und II wurden im Rahmen der Einstellungsoffensive 300+ (Projektstart 11. Juli 2016) neu geplant. Durch die Einstellungsoffensive 300+ wurde die Maßnahme nicht nur realisiert, sondern übertroffen . Im Rahmen der Planung wurde ab 2017 die Klassenstärke (LA I und LA II) von 25 auf 28 Teilnehmer angehoben. Im Jahr 2019 erfolgten bisher 466 Einstellungen, zum 1. Oktober 2019 sind weitere 112 Einstellungen geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/17281. 31. Zur Überbrückung der dreijährigen Ausbildung der Polizeianwärter und -anwärterinnen sollten circa 50 bisher überwiegend als Bürgernahe Beamte tätige Polizisten nach Erreichen der Ruhestandsgrenze von 60 Jahren auf freiwilliger Basies weiterbeschäftigt werden, so die rot-grüne Regierungsfraktion in Drs. 21/2550. Damit soll eine spürbare Aufstockung der polizeilichen Präsenz gewährleistet werden. Wie konkret wurde dieses Vorhaben wann umgesetzt? Seit 2016 wird die Möglichkeit der Dienstzeitverlängerung auf freiwilliger Basis vermehrt genutzt. Die Anzahl der bewilligten Dienstzeitverlängerungen ist nachstehend aufgeführt. Jahr Anzahl bewilligter Dienstzeitverlängerungen 2016 25 2017 59 2018 64 2019 (Stichtag: 11.09.2019) 45 32. Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) sollten überall dort entstehen, oder – soweit sie bereits bestehen – verstärkt werden, wo die neuen Integrationsquartiere gebaut werden. Wo entstanden EKiZ, wo wurden bestehende wie aufgestockt? Derzeit sind drei Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) mit direktem Bezug zu Wohnunterkünften in Betrieb. Dabei handelt es sich um die EKiZ an den Standorten Albert-Einstein-Ring (örU) im Bezirk Altona, Am Gleisdreieck (Standort der Perspektive Wohnen) im Bezirk Bergedorf sowie um ein EKiZ an einem Standort im Bezirk Wandsbek an der Kita Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18314 9 Jenfelder Au, das als Interimslösung bis zur Inbetriebnahme des geplanten EKiZ (voraussichtliche Inbetriebnahme 2020) mit direktem Bezug zur Raja-Ilinauk-Straße (Standort der Perspektive Wohnen) fungiert. Am Standort mit der Perspektive Wohnen Eiffestraße im Bezirk Hamburg-Mitte nimmt voraussichtlich in den nächsten Wochen ein weiteres EKiZ mit direktem Unterkunftsbezug den Betrieb auf. Für das Jahr 2020 sind zudem neue EKiZ an folgenden Standorten geplant, die einen direkten Bezug zur Unterbringung von Geflüchteten haben: Bezirk/Stadtteil Standort Altona/Rissen Suurheid Altona/Bahrenfeld Baurstraße Wandsbek/Poppenbüttel Ohlendieck Harburg/Neugraben-Fischbek Vogelkamp/Weidengrasweg Hamburg-Nord/Langenhorn Ohkamp/Flughafenstraße Darüber hinaus haben die Träger der EKiZ die Möglichkeit, über ein Zusatzmodul Angebote der EKiZ-Arbeit direkt in Wohnunterkünften anzubieten und somit ihr Leistungsspektrum zu erweitern. Diese Zusatzangebote werden aktuell an folgenden Standorten durchgeführt: EKIZ örU Bezirk Röpraredder Brookkehre Bergedorf Achtern Born Luruper Hauptstraße Altona Achtern Born Notkestraße Altona Achtern Born Sieversstücken Altona Lerchenstraße Kirchenpauerstraße HH-Mitte 33. Im BV für Rissen7 ist vereinbart, dass es halbjährlich einen gegenseitigen Informationsaustausch aller Beteiligten über sämtliche Maßnahmen in Verbindung mit Migration geben soll. Wird dieses Monitoring von allen Beteiligten eingehalten? Und in welchen weiteren Stadtteilen finden vergleichbare Monitorings in welchen zeitlichen Abständen statt? Das im Bürgervertrag Rissen vorgesehene Monitoring wird für Rissen vom Bezirksamt Altona halbjährlich erstellt. Die im Bezirk vorliegenden Informationen sowie die Rückmeldungen der SAGA und der AWO Landesverband Hamburg e.V. fließen dort ein. Im Stadtteil Hummelsbüttel findet ein Monitoring in drei- bis sechsmonatlichem Abstand statt. Es bestehen regelmäßig tagende Netzwerke und Gesprächsrunden in allen Unterkünften im Bezirk Hamburg-Mitte. Diese tagen mindestens viermal jährlich. Ebenso gibt es einen regelmäßigen Austausch des Bezirksamtes Hamburg-Mitte mit dem Träger f & w. Dieser jour fixe findet ca. drei- bis viermal im Jahr statt. Für Eidelstedt wurde ein Integrationskonzept entwickelt, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Darüber hinaus wird in den jeweiligen Stadtteilgremien intensiv auch über Integrationsthemen gesprochen. Darüber hinaus finden in allen Bezirken anlassbezogene Austausche statt, beispielsweise in den neu gegründeten Beiräten, siehe Drs. 21/17099. BV Neugraben-Fischbek 34. Am Ascheland II wurden ursprünglich 700 Plätze geplant. Wie viele sind es aktuell? Die Kapazität der Einrichtung „Am Röhricht“ (ehemals Am Aschenland II) beträgt 700 Plätze. 7 https://www.vin-rissen.de/2016/07/12/so-sieht-der-b%C3%BCrgervertrag-f%C3%BCr-rissenaus /. Drucksache 21/18314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 35. Wie weit ist Am Ascheland III – Reihenhausbau – hiervon entfernt und wie viele Flüchtlinge sind/werden hier beherbergt? Zur Entfernung siehe https://geoportal-hamburg.de/geoportal/geo-online/ und zur Belegung siehe Drs. 21/18061. 36. Warum findet hier nicht die Grenze von 300 Plätzen maximal Berücksichtigung und warum nicht der vereinbarte Abstand zu anderen Einrichtungen von mindestens einem Kilometer? Im Bürgervertrag Neugraben-Fischbek wurden aufgrund des hohen Unterbringungsbedarfs andere Regelungen zu den Platzkapazitäten getroffen, die berücksichtigt werden . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 37. Wo werden die Bewohner (wie viele?) der Unterkunft Cuxhavener Straße ab wann untergebracht? Und wann wird das Gelände dem ursprünglichen Bauplan zur Verfügung gestellt? Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung Cuxhavener Straße ist eine Nutzungsdauer von längstens fünf Jahren nach Inbetriebnahme festgelegt. Inbetriebnahme war März 2016. Die Planung für die nötigen Verlegungen werden erst im Vorfeld der Schließung vorgenommen werden. Hierbei wird, wie bei allen Schließungen, auf eine bedarfsgerechte Verlegung möglichst mit sozialräumlichem Bezug geachtet. 38. Im Bürgervertrag heißt es, dass keine weiteren, über die im BV benannten Einrichtungen für Geflüchtete in Neugraben-Hausbruch und Fischbek errichtet werden. Hat/wird der Senat dieses Versprechen einhalten? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen: entfällt. 39. Bezüglich der ärztlichen Versorgung wurde im BV ein Richtwert vereinbart . Dieser besagt, dass ein Hausarzt circa 1 700 und ein Kinderarzt circa 2 400 Einwohner versorgen soll. Inwiefern wird/wurde dieses Ziel unter Berücksichtigung der Auslastung und gegebenenfalls zusätzlicher Aufnahmekapazitäten umliegender Arztpraxen eingehalten? Und inwieweit ist alternativ ein Medizinisches Versorgungszentrum geplant beziehungsweise umgesetzt worden? Siehe Antwort zu 12. 40. Inwiefern wurden bisher für weitere Bildungsmöglichkeiten zusätzliche Wohneinheiten für Studenten und Auszubildende in den Neubauplanungen im Süderelberaum eingeplant und/oder umgesetzt? Siehe Antwort zu 20. Im Übrigen siehe Drs. 21/17582, Drs. 21/17583, Drs. 21/17826 und Drs. 21/17974. BV Bergedorf 41. In der Unterkunft Mittlerer Landweg im Bezirk Bergedorf leben/lebten rund 2 500 Menschen. Die vertraglich vereinbarte Summe von maximal 300 Menschen an einem Ort wurde bereits auf einen Kompromiss festgelegt . So sollen wenigstens 500 Menschen noch in diesem Jahr umziehen . Wie viele Flüchtlinge leben hier aktuell, wie viele sind bisher wohin umgezogen? a) Bis wann werden hier maximal 300 Flüchtlinge leben? Zur aktuellen Belegung an dem Standort „Am Gleisdreieck“ siehe Drs. 21/18061. Weiterhin sind im Zeitraum Januar bis einschließlich Juli 2019 335 Menschen überwiegend in privaten Wohnraum gezogen. Zur Umsteuerung in privaten Wohnraum siehe Drs. 21/17099. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18314 11 42. Wann werden die ersten Wohnungen dem öffentlichen Wohnungsmarkt zugängig gemacht? Wie viele davon als Sozialwohnungen? Am Standort Mittlerer Landweg werden alle Wohnungen als Sozialwohnung vermietet. Im Übrigen siehe Antwort zu 21.