BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18315 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Auf welche Abnehmer verteilen sich die von der IFB vergebenen Darlehen für den geförderten Wohnungsbau? In seiner Stellungnahme zur Evaluierung der Hamburgischen Investitionsund Förderbank (IFB) gibt der Senat an, dass insgesamt von 2013 bis 2017 Fördermittel im Volumen von rund 3 600 Millionen Euro bewilligt wurden, von denen rund 3 300 Millionen Euro auf den Wohnungsbau entfielen. Seit 2013 wurden insgesamt rund 38 500 Wohneinheiten von der IFB gefördert. Mit dem Erreichen der Zielzahl von jährlich 2 000 (bis 2016) beziehungsweise 3 000 (ab 2017) neu geförderten Sozialwohnungen sei ein wesentliches Element der Senatspolitik realisiert worden. So zeigen 128 realisierte Wohneinheiten in Hamburg, gegenüber 30 Wohneinheiten im Bundesdurchschnitt , vergleichsweise eine deutlich höhere Neubauaktivität im geförderten Mietwohnungsneubau. Verstärkt seien Wohnungen mit WA-Bindung für vordringlich Wohnungssuchende gefördert worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. In welcher Höhe hat die IFB in den Jahren 2016, 2017, 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 insgesamt Fördermittel für den Sozialwohnungsbau vergeben? Bitte nach Jahren getrennt angeben. 2. Auf welche Abnehmer verteilen sich diese Jahres- beziehungsweise Quartalssummen an Fördermitteln mit welchem entsprechenden Anteil? Bitte differenzieren zwischen SAGA GWG, Genossenschaften und privaten Abnehmern und prozentuale Anteile sowie absolute Zahlen nennen. Die IFB bewilligte Darlehen und Zuschüsse im Fördersegment Sozialer Wohnungsbau – Mietwohnungsbau – gemäß nachstehender Tabelle. Zur Bewertung der Zahlen für das erste Halbjahr 2019 sei angemerkt, dass aufgrund der Projektplanung der Fördernehmer der größte Anteil an Bewilligungen erfahrungsgemäß erst im 4. Quartal vorgenommen wird. Drucksache 21/18315 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bewilligungsvolumina  nominal Mio EUR 2016 2017 2018 2019 2016 2017 2018 2019 Q1‐Q4 Q1‐Q4 Q1‐Q4 Q1‐Q2 Q4 Q4 Q4 Q2 SAGA Darlehen 114,6 133,1 114,1 0,0 Zuschüsse 59,7 52,4 86,8 0,0 Gesamt 174,3 185,5 200,9 0,0 41% 42% 43% 0% Baugenossenschaften Darlehen 77,8 62,4 77,4 7,8 Zuschüsse 27,3 31,1 41,0 6,9 Gesamt 105,1 93,5 118,4 14,7 24% 21% 25% 27% Private Darlehen 72,8 97,9 26,4 17,7 Zuschüsse 41,3 43,6 22,4 14,3 Gesamt 114,1 141,5 48,8 32,0 27% 32% 10% 59% übrige * Darlehen 20,7 12,5 47,6 4,7 Zuschüsse 13,2 12,5 55,5 2,7 Gesamt 33,9 25,0 103,1 7,4 8% 5% 22% 14% 427,4 445,5 471,2 54,1 100% 100% 100% 100% * übrige: Kirchen, Stiftungen/Vereine, sonstige Eigentümer 3. In welcher Höhe wurden im oben genannten Zeitraum Zuschüsse an die Darlehensnehmer gezahlt? Im oben genannten Zeitraum zahlte die IFB Zuschüsse im Fördersegment Sozialer Wohnungsbau – Mietwohnungsbau für den gesamten in der Förderung befindlichen Wohnungsbestand – unabhängig vom Datum der Bewilligung gemäß nachstehender Tabelle an die Fördernehmer. 2016 2017 2018 2019 Q1-Q4 Q1-Q4 Q1-Q4 Q1-Q2 77,4 89,5 94,2 49,9 Auszahlungen in Mio. EUR 4. Wie hat sich der durchschnittliche Zinssatz in dem oben genannten Zeitraum entwickelt? Der anfängliche Zinssatz lag im oben genannten Zeitraum im Fördersegment Sozialer Wohnungsbau – Mietwohnungsbau – im 1. und 2. Förderweg bei 1,0 Prozent p.a. Bei der Förderung von Besonderen Wohnformen befand sich der Zinssatz anfänglich bei 0,0 Prozent p.a. und bei der Förderung von Baugemeinschaften – Kleingenossenschaften – wurde der Zins mit 2,0 Prozent p.a.* festgelegt. * Hier gibt es die Einkommensgruppe 4, diese Gruppe darf ein unbegrenztes Einkommen haben. Damit diese Gruppe keine Zinssubvention erhält, liegt der Zinssatz höher als im 1. und 2. Förderweg. Für die anderen Einkommensgruppen 1 bis 3 wird der höhere Zinssatz durch erhöhte laufende Zuschüsse vollständig kompensiert.