BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18318 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Schmiedekoppel – Nutzung der Containersiedlung? In der Niendorfer Straße wurde im Juli ein Pilotprojekt nach einer sechsmonatigen Bauzeit fertigstellt. Der ursprüngliche Gedanke war, einen Ersatz für die abgerissenen Kleingärten von der Julius-Vosseler-Straße zu schaffen, welche der neuen Wohnungsbausiedlung weichen mussten. Das Pilotprojekt umfasst jedoch nicht nur die 16 Kleingärten mit einer Gesamtfläche von 12 600 m², sondern ebenfalls eine 3 300 m² große Streuobstwiese und einen Überflutungsbereich mit Biotop. Damit stellt das Gebiet nicht nur einen Ersatz für die abgerissenen Kleingärten in der Julius- Vosseler-Straße dar, es trägt ebenfalls zum Naturschutz bei. Die hochstämmigen Obstbäume einer Streuobstwiese sind wichtig für die Artenvielfalt von bis zu 5 000 Tier- und Pflanzenarten und bereichern somit das Ökosystem. Vorher befand sich auf diesem Gebiet jedoch ein Erstaufnahmelager für Flüchtlinge mit Containern, welche zur Errichtung des Pilotprojektes abgebaut wurden. Nicht nur an der Niendorfer Straße wurde das zentrale Erstaufnahmelager geschlossen. Zwischen 2016 und 2018 wurden im Erstaufnahmelager Schmiedekoppel insgesamt mindestens 2 700 Menschen untergebracht, aber auch dieses Lager wurde Ende letzten Jahres endgültig geschlossen. Ursprünglich waren die Container für Alleinreisende und Paare vorgesehen, während das Holzhäuserdorf vor allem Familien ein Zuhause bieten sollte. Seit Anfang des Jahres sind die Container und Wohnhäuser leer stehend und die Container sollen nun abgerissen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Einrichtung in der Schmiedekoppel wurde bis zum Dezember 2018 als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Aufgrund der Gesamtzugangs- und Unterbringungssituation Geflüchteter konnte die Einrichtung im Dezember 2018 außer Betrieb genommen werden. Die derzeit genutzten Kapazitäten der Erstaufnahme und der öRU sind auf die Unterbringung der derzeit in Hamburg befindlichen Geflüchteten sowie von Wohnungslosen und der weiter in Hamburg eintreffenden Flüchtlinge ausgerichtet. Da die Zugangszahlen aufgrund des weltweiten Fluchtgeschehens für die Zukunft nicht sicher prognostiziert werden können, sondern auch kurzfristige Anstiege nach den Erfahrungen aus dem Jahr 2015 nicht ausgeschlossen werden können, ist das Vorhalten von Einrichtungen als sogenannte Reserveeinrichtungen zwingend notwendig, um die Unterbringungskapazitäten schnell erweitern zu können. Aus diesem Grund wird die Einrichtung Schmiedekoppel als eine Reserveeinrichtung für solche Fälle bereitgehalten . Da die Funktion als Reserveeinrichtung für kurzfristig steigende Zugangszahlen Geflüchteter nur erfüllt werden kann, wenn die Einrichtung nicht bereits mit Drucksache 21/18318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 anderen Personen belegt ist, kann eine Nutzung durch andere Personengruppen nicht erfolgen. Sie ist darüber hinaus aus baurechtlichen Gründen nicht zulässig, da die baurechtliche Genehmigung nur für die Nutzung der Anlagen zur Unterbringung von Geflüchteten erteilt wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie teuer war die Errichtung des Pilotprojekts in der Niendorfer Straße? Die Gesamtkosten für die Errichtung der Kleingartenanlage einschließlich Streuobstwiese belaufen sich auf 463 000 Euro. Die Gesamtkosten für das Retentionsbecken betragen 140 526,33 Euro. 2. Wie viel kostet der Rückbau einer Containersiedlung, welche ursprünglich für Flüchtlinge errichtet wurde? Am Beispiel der Niendorfer Straße. Siehe https://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/. 3. Was passiert mit den leer stehenden Wohn- beziehungsweise Holzhäusern in der Schmiedekoppel? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch sind die monatlich laufenden Kosten der leer stehenden Wohnhäuser in der Schmiedekoppel? Bitte eine ungefähre Angabe. Zusätzlich entstehen für den gesamten Standort, das heißt für Container und Holzhäuser , Betriebskosten für Strom und Wasser in Höhe von monatlich rund 15 000 Euro. 5. Wäre eine Nutzung der leer stehenden Wohnhäuser oder Container in der Schmiedekoppel durch andere benachteiligte Bürger, wie beispielsweise Studenten, rechtlich möglich? Und wurde diesbezüglich gegebenenfalls schon mit dem Studierendenwerk Kontakt aufgenommen? Siehe Vorbemerkung.