BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18319 21. Wahlperiode 08.10.19 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Sprachkurse für Migranten/-innen Das Erlernen der deutschen Sprache ist wesentlicher Bestandteil der Integration von Migranten/-innen. Die Sprachförderung basiert auf drei Säulen, nämlich auf bundesfinanzierten Sprachkursen, die zumeist über das BAMF vermittelt werden, auf landesfinanzierten Kursen, die sich vor allem auch an Menschen ohne gesicherten Aufenthalt richten, sowie auf ehrenamtlich getragenen Kursen, die in der Regel keine Zugangsbeschränkungen verhängen . Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Kursen, die interimsweise und beziehungsweise oder begleitend zu Integrationskursen besucht werden können. Es besteht eine große Bandbreite an Kursen, die berufsvorbereitend gedacht sind, sich explizit an Frauen richten oder zusätzlich eine Kinderbetreuung bereitstellen. Manche Kurse sind als arbeitsmarktpolitische Instrumente im Rahmen des SGB II und III gedacht. Einige Kurse richten sich speziell an Migranten/-innen, die schon vor 2005 zugewandert sind, einige Kurse stehen nur Migranten/-innen mit speziellen Aufenthaltstiteln offen. Man könnte meinen, dass eine breite Range an Spracherwerbsmöglichkeiten zugleich auch Auskunft über die Qualität der einzelnen Sprachkursangebote als auch über die tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten gibt. Dies scheint jedoch längst nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil: Sowohl Teilnehmer/-innen als auch Lehrer/-innen äußern häufig Kritik an den Unterrichtsbedingungen, etwa aufgrund zu voller Kurse und häufiger Fluktuation der Lehrkräfte. In der Vergangenheit gab es bereits viele Drucksachen zu diesem Thema. Dennoch bestehen weitergehende Unklarheiten, etwa wie die einzelnen Sprachkursangebote aufeinander abgestimmt sind, welche Controlling- Maßnahmen angewendet werden, um die Qualität sicherzustellen, und wie die Auslastung der Platzkapazitäten ist, um nur einige Aspekte zu nennen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat verweist zur Systematik und Abgrenzung der Sprachförderangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und zu den landesfinanzierten Sprachkursen sowie den ehrenamtlichen Angeboten auf Drs. 21/10281 sowie Drs. 21/9758. In den Zuständigkeitsbereich des BAMF fallen die beiden zentralen Regelangebote des Bundes im Bereich der Sprachförderung. Das sind zum einen das Integrationskursangebot nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG (Berufssprachkurse). Hinzu kommt mit Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Erstorientierungskursen (EOK), die ebenso vom BAMF umgesetzt werden, ein weiteres Kursangebot, welches sich insbesondere an Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive richtet und seit August 2017 auch in Hamburg unterbreitet wird. Dem BAMF wurde die vorliegende Anfrage zuständigkeitshalber mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Unter Hinweis auf die in der Drs. 21/13273 bereits benannten Gründe teilt das BAMF mit, dass ihm eine Beantwortung nicht möglich sei. Insbesondere unterliege es als Bundesbehörde nicht einer landesparlamentarischen Kontrolle . Die Hamburger Volkshochschule (VHS) ist zertifizierter BAMF-Kursträger und bietet sowohl Integrationskurse als auch Berufssprachkurse und Erstorientierungskurse an. Da die VHS ein Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg ist, kann der Senat allein zu diesem BAMF-Kursanbieter trägerspezifische und detaillierte Auskünfte geben. Ansonsten werden zur Beantwortung dieser Anfrage in erster Linie öffentlich verfügbare Informationen genutzt bzw. auf solche verwiesen. Integrationskurse Das BAMF veröffentlicht statistische Daten zu den Integrationskursen in seiner Integrationskursgeschäftsstatisitik . Diese Statistik ist auf der Internetseite des BAMF frei verfügbar und enthält bundesweite und länderspezifische Informationen: https://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge.html. Aufgegliedert nach Kursträgern veröffentlicht das BAMF keine Daten. Berufssprachkurse Aufbauend auf die Integrationskurse bietet das BAMF im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung die Berufssprachkurse als Regelangebot nach § 45a AufenthG an, um die Chancen zur Integrationen in Arbeit und Ausbildung zu befördern . Ihre Grundlage ist die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV). Angeboten werden aktuell zwei Basiskurse (von B1 auf B2 und von B2 auf C1) im Umfang von jeweils 400 bis 500 Unterrichtseinheiten (UE). Diese Basiskurse werden durch Spezialkurse im Umfang zwischen 300 und 600 UE ergänzt, die an den unterschiedlichen Bedarfen der Teilnehmenden ausgerichtet sind. Die Spannweite reicht von Kursen für die Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Apothekerinnen und Apothekern bis zu einem Sprachniveauziel C1 über Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger mit dem Sprachniveauziel B2 bis hin zu Spezialkursen für ehemalige Integrationskursteilnehmende, die das Sprachziel B1 nicht erreicht haben. Wie in den anderen Maßnahmen des BAMF sieht die DeuFöV konkrete Vorgaben für Teilnahmeberechtigungen, Zulassungen von Trägern, Lehrkräften und Lehrmitteln vor. Das BAMF veröffentlicht entsprechende Informationen zum Angebot und eine Übersicht der zugelassenen Träger der Berufssprachkurse auf folgender Internetseite: http://www.bamf.de/DE/Infothek/BerufsbezogeneFoerderung/Deutschfoerderung45a/ deutschfoerderung45a-node.html Erstorientierungskurse Darüber hinaus fördert das BAMF seit dem Jahr 2017 bundesweit und in Hamburg Erstorientierungskurse, um Asylbewerberinnen und Asylbewerber dabei zu unterstützen , sich in Deutschland zurechtzufinden. Die Erstorientierungskurse richten sich primär an Asylbewerberinnen und -bewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote (gute Bleibeperspektive) noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sind darüber hinaus Plätze frei, können auch Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive einen Erstorientierungskurs besuchen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs ist (noch) nicht möglich. In diesen Kursen erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber wesentliche Informationen über das Leben in Deutschland und erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 3 Träger der EOK in Hamburg sind die VHS im Trägerverbund mit Interkulturelle Bildung Hamburg (IBH) e.V., Estudio Espanol und Bilim sowie die Stiftung Berufliche Bildung (SBB) Kompetenz gGmbH im Trägerverbund mit der KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH und dem Grone Netzwerk Hamburg gGmbH. Hinzu kommt der Regionalverband Hamburg des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Nähere Informationen sind über die entsprechende Internetseite des BAMF verfügbar: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Erstorientierung/Erstorientierungskurse/ erstorientierungskurse.html;jsessionid=7943274C93E716763128FB1E640FBC49.2_ cid286?nn=8960600. Landesfinanzierte Sprachkurse Das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ ergänzt das Grundangebot der Integrationskurse des Bundes, indem es Geflüchtete, die über keinen Zugang zu diesem Angebot verfügen, die nutzerkostenfreie Teilnahme an Sprachkursen bei kooperierenden Integrationskursträgern ermöglicht. Ergänzend zu den BAMF-geförderten Sprachkursangeboten hält die VHS als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg im Programm „Kurse für alle“ jährlich circa 260 Kurse (mit jeweils circa 60 UE) mit circa 5 700 Kursplätzen vor (2018: 259 Kurse mit 5 684 Kursplätzen). Diese Kurse decken alle Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ab (Alphabetisierungskurse, Kurse von A1 bis C2). Das Angebot wird zum Teil aus dem Betriebsmittelzuschuss der VHS gefördert. Im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) führt die VHS darüber hinaus niederschwellige Sprachkurse für Mütter an bis zu 44 Hamburger Grundschulen (979 Teilnehmende in 2018) durch. Das Kursangebot der VHS wird in allen Bezirken orientiert an den Bedarfen angeboten . Die regionalen Schwerpunkte im Angebot Deutsch als Fremdsprache (DaF) der VHS liegen in den Bezirken Harburg, Hamburg-Nord, Altona, Wandsbek und Hamburg -Mitte. Die Gründe für vorzeitige Kursbeendigungen (Kursabbrüche) sind bei allen Kursangeboten vielfältig und reichen von Umzug, Erkrankung, Schwangerschaft, Arbeitsaufnahme bis zur Verpflichtung zum Besuch eines anderen Kursangebotes (zum Beispiel Integrationskurs). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des BAMF, der VHS, der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg, sowie von f & w fördern und wohnen AöR (f & w), der Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum Hamburg) sowie der Träger von Erstorientierungskursen wie folgt: I. Bandbreite an Sprachkursangeboten 1. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die sowohl Basis- als auch Aufbausprachkurse anbieten ? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau A2 beziehungsweise B1? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Insgesamt sind derzeit 41 beim BAMF zugelassene Integrationskursträger in Hamburg registriert. Eine bezirks- und stadtteilbezogene Übersicht zu den Integrationskursträgern , deren Kursorten und ihrer Barrierefreiheit ist auf folgender Internetseite verfügbar : https://www.hamburg.de/contentblob/128606/ 15366e0b60bec3ccdd67a890f05a7455/data/integrationskursanbieter.pdf. Das BAMF bietet für sein Integrationskursangebot ein web-basiertes Geoinformationssystem (WebGis) als Auskunfts- und Informationssystem an. Die umfassenden Abfragemöglichkeiten und die Informationsbereitstellung erfolgen anhand dynamischer Karten und Ergebnislisten. So werden Adressen von Integrationskursorten in der Nähe des Wohnortes oder in einem bestimmten Umkreis davon angezeigt. Zudem sind Informationen zu allen Integrationskursarten, den jeweiligen Startterminen und den aktuell verfügbaren Platzkapazitäten abrufbar. Die entsprechende Suchmaske von WebGis ist über die folgende Internetseite verfügbar: http://webgis.bamf.de/ BAMF/control;jsessionid=D702B753A632E9025A78AF2641C7A09F?Cmd=ShowFast Search&stepId=1568800180200. Das BAMF gibt in seiner Regelberichterstattung an, dass der Anteil derer, die einen Integrationskurs innerhalb der Frist von sechs Wochen beginnen, in Hamburg im Jahr 2018 bei 61 Prozent lag (2017: 53 Prozent). Auf Ebene der Kursträger liegen zu den Ergebnissen des „Deutsch-Tests für Zuwanderer “ (DTZ) sowie den Kursabbrüchen keine öffentlich verfügbaren Informationen vor. Im Rahmen des Projektes „Evaluation der Integrationskurse (EvIK)“ hat das BAMF im September 2019 einen Zwischenbericht vorgelegt, der weitergehende Auswertungen, Erkenntnisse und Analysen zu den Ergebnissen des DTZ vorhält, aber keine gesonderten Ergebnisse für Hamburg enthält. Der Zwischenbericht ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/ Forschungsberichte/fb33-zwischenbericht-evik-I.html?nn=1367522. Zum Integrationskursangebot (IK) der VHS können folgende Angaben gemacht werden : Platzkapazitäten Auslastungsquote Wartezeiten Bestehensquote DTZ Abbrecher- Innenquote Basissprachkurse* A1-A2 2.512 87,8 % 1 bis 6 Wochen - ** 15 % Aufbausprachkurse* B1-B2 3.276 89,2 % 1 bis 6 Wochen Insg.: 90,8 % (auf A2: 43,7 %, auf B1: 47,1 %) 11,1 % * Angaben nach Modulen und Belegungen je Modul: allgemeine IK: ein Kurs = sechs Module Sprachkurs; IK mit Alphabetisierung: ein Kurs = neun Module Sprachkurs ** Der DTZ wird erst am Ende des Aufbausprachkurses durchgeführt, nicht nach Abschluss der drei Module Basissprachkurs. Deshalb besteht keine Angabe. Quelle: VHS Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Alphabetisierungskurse anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau Alpha 1 beziehungsweise Alpha 2? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 5 Siehe Antwort zu I. 1. bis 1. d. und Vorbemerkung. Zu den Angeboten der VHS im Bereich Integrationskurse mit Alphabetisierung können folgende Angaben gemacht werden: Platzkapazitäten Auslastungsquote Wartezeiten Bestehensquote DTZ Abbrecher- Innenquote Integrations kurse mit Alphabetisie rung* 684 87,3 % 1 bis 6 Wochen für Ergebnisse siehe Bestehensquote DTZ unter 1 12,3 % * Angaben nach Modulen und Belegungen je Modul: allgemeine IK: ein Kurs = sechs Module Sprachkurs; IK mit Alphabetisierung: ein Kurs = neun Module Sprachkurs Quelle: VHS 3. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse auf Niveau B2 anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B2? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Das BAMF-Angebot mit dem Zielsprachniveau B2 sind die Berufssprachkurse. Eine Übersicht zu geplanten und laufenden Berufssprachkursen der Kursträger in Hamburg und den vorhandenen Platzkapazitäten bietet die Datenbank KURSNET der BA, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/ kurs/. Eine Auswertung der Suchergebnisse nach Bezirken ist im Informationsportal KURS- NET nicht vorgesehen. In Hamburg übersteigt das Angebot der Berufssprachkurse des BAMF die Nachfrage deutlich. Eine erhebliche Zahl geplanter Kurse kommt nicht zustande, weil die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Aufgrund des umfangreichen Angebotes kann von keiner bis geringer Wartezeit ausgegangen werden. Auf Niveau der Kursträger liegen keine Informationen zu Bestehensquoten oder Abbrüchen vor. Zu den Angeboten der VHS im Bereich der Berufssprachkurse nach DeuFöV mit Zielsprachniveau B1 oder B2 können folgende Angaben gemacht werden: Platzkapazitäten Auslastungsquote Wartezeiten Bestehensquote B1 bzw. B2- Prüfung Abbrecher- Innenquote DeuFöV auf B1 100 69 % 1 bis 4 Wochen 48,6 % 16,9 % DeuFöV auf B2 422 82,9 % 1 bis 4 Wochen 28,9 % 15,3 % Quelle: VHS Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 4. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse auf Sprachniveau C1 anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau C1?? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Das BAMF-Angebot mit dem Zielsprachniveau C1 sind die Berufssprachkurse. Siehe Antwort zu I. 3. bis 3. d. Zu den Angeboten der VHS im Bereich der Berufssprachkurse nach DeuFöV mit Zielsprachniveau C1 können folgende Angaben gemacht werden: Platzkapazitäten a) Auslastungsquote b) Wartezeiten c) Bestehensquote C1- Prüfung d) Abbrecher- Innenquote DeuFöV auf C1 75 76 % 1 bis 4 Wochen 38,2 % 13,6 % Quelle: VHS Im Übrigen siehe Vorbemerkung 5. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse auf Sprachniveau C2 anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau C2? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Zum Berufssprachkursangebot des BAMF gehören keine Kurse mit C2-Zielsprachniveau . Über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) des Bundes wird in Hamburg vom IQ Netzwerk aber das Projekt „Ready to Teach“ zur Vorbereitung auf die Bewerbung zum Schuldienst gefördert. Träger der Maßnahme ist der BAMFzertifizierte Kursträger IBH e.V. im Bezirk Wandsbek. Das Projekt stellt zweimal im Jahr je 20 Teilnehmerinnen- und Teilnehmerplätze zur Verfügung, das heißt 40 Plätze insgesamt pro Jahr. Ziel der Maßnahme ist der Abschluss mit dem C2-Goethe Zertifikat . Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Platzkapazitäten Auslastungsquote Wartezeiten Bestehensquote C2 Abbrecher- Innenquote 40 Plätze (zwei Kurse im Jahr mit jeweils 20 Plätzen) Kurs 1, (04.02.19 – 08.07.19): 65 % Kurs 2 (12.08.19 – 12.01.20): 110 % Die Wartezeiten zum nächsten Kursbeginn betragen ca. sechs Monate. 9 % im Kurs 1 (1 von 11 TN hat bestanden) Im Kurs 1: 15 % Im Kurs 2: Bislang keine Kursabbrüche Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 7 Quelle: IQ Netzwerk Die VHS führt auf Sprachniveau C2 keine BAMF-geförderten Sprachkurse durch. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse ausschließlich für Frauen anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen . a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Zum Integrationskursangebot siehe Antwort zu I. 1. bis 1. d. und Vorbemerkung. In Hamburg werden in oder in der Nähe von Wohnunterkünften für Geflüchtete vom BAMF finanzierte EOK angeboten. Folgend werden die aktuell angebotenen EOK ausschließlich für Frauen dargestellt. Bei zusätzlichen Bedarfen besteht die Möglichkeit, weitere Kurse einzurichten. Die Träger sehen pro Kurs eine maximale Teilnehmendenzahl von 15 Personen vor. Berücksichtigt werden bei der Darstellung die Kursorte und nicht die Adressen der jeweiligen Kursträger. Träger der EOK EOK nur für Frauen Bezirk VHS 1 Altona Wandsbek Estudio Espanol Harburg IBH e.V. Nord Wandsbek Johanniter 6 Wandsbek 2 HH-Nord 2 Eimsbüttel 2 Altona SBB 2 Bergedorf Mitte 1 Harburg KOM Eimsbüttel Quelle: EOK-Träger Die EOK sind modulweise aufgebaut und ein flexibler Kursein- und -ausstieg ist bei laufenden Kursen möglich, so dass es in der Regel zu keinerlei Wartezeiten kommt. In den Kursen werden die Platzkapazitäten meist nicht vollumfänglich ausgeschöpft, sodass immer noch neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen werden können. Nach Mitteilung der Träger liegt die Auslastung im Durchschnitt bei rund 67 Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Prozent. Sie kann erheblich variieren, gerade weil ein flexibler Kursein- und -ausstieg bei dem freiwilligen Angebot der EOK möglich ist. Die EOK sehen konzeptionell nicht das Erreichen eines spezifischen Sprachniveaus vor und damit auch keine Testung. Nach Angaben der Träger beenden ein bis zwei Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer je Kurs den EOK vorzeitig. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse mit Kinderbetreuung anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsächliche Nutzung der Kinderbetreuung im Zusammenhang mit dem Sprachkursangebot? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? e. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Die BASFI finanziert bei den EOK im Bedarfsfall eine kursbegleitende Kinderbetreuung . Folgend werden die aktuell angebotenen Kurse mit Kinderbetreuung dargestellt: Träger der EOK EOK mit begleitender Kinderbetreuung Bezirk VHS 1 Altona Wandsbek Estudio Espanol Harburg IBH e.V. Nord Wandsbek Johanniter 6 Wandsbek 5 HH-Nord 1 Eimsbüttel 3 Altona SBB 3 Bergedorf Mitte 2 Harburg KOM Eimsbüttel Quelle: EOK-Träger Die Nutzung der Kinderbetreuung variiert je nach Kurs und muss sich so an den tagesaktuellen Bedarfen orientieren. Im Kursangebot der VHS wurde das Angebot der begleitenden Kinderbetreuung wurde circa von der Hälfte der Teilnehmerinnen des Kurses wahrgenommen. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 6. bis 6. d. und Vorbemerkung. 8. Wie viele und welche – auch BAMF-zertifizierte – Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Kurse für Menschen mit Handicap anbieten ? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten und der spezifischen Handicaps (etwa Immobilität, Gehörlosigkeit, Sehschwächen, geistige Einschränkungen) angeben. Bitte auch eingehen auf Kurse, die in deutscher Gebärdensprache angeboten werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 9 a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Informationen zur Barrierefreiheit der Kursorte der Integrationskursträger sind unter folgenden Link abrufbar: https://www.hamburg.de/contentblob/128606/ 15366e0b60bec3ccdd67a890f05a7455/data/integrationskursanbieter.pdf. Zum Integrationskursangebot siehe Antwort zu I. 1. bis 1. d. und Vorbemerkung. 9. Wie viele und welche – auch BAMF-zertifizierte – Kursträger je Bezirk sind dem Senat bekannt, die Sprachkurse für Menschen anbieten, deren Aufenthalt bisher nicht gesichert ist? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. An wen können sich Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus an erster Stelle wenden, um an einem nutzerkostenfreien Sprachkurs teilzunehmen? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? e. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Für Menschen ohne gesicherten Aufenthalt, die keinen oder noch keinen Zugang zum Integrationskursangebot haben, bestehen folgende Angebote: Das BAMF bietet dieser Gruppe die EOK an, im Anschluss können sie am Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ teilnehmen. Darüber hinaus bietet die VHS noch Kurse „Deutsch für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (DuA)“ an. Folgend werden die im Jahr 2019 angebotenen EOK dargestellt: Träger der EOK Anzahl EOK im Jahr 2019 gestartet Bezirk VHS 3 Altona 3 Wandsbek Estudio Espanol 3 Harburg IBH e.V. 3 Nord 2 Wandsbek Johanniter 6 Wandsbek 5 HH-Nord 2 Eimsbüttel 3 Altona SBB 3 Bergedorf 3 Mitte 2 Harburg KOM 3 Eimsbüttel Quelle: EOK-Träger Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Im Übrigen siehe Antwort zu I. 6. bis 6. d. und Vorbemerkung. Im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ wurde für das Jahr 2019 mit einer Platzkapazität von bis zu 950 Kursplätzen kalkuliert. Im Rahmen des Landesprogramms werden Teilnehmende an kooperierende Integrationskursträger vermittelt, um dort an den jeweils passenden Kursen teilzunehmen. Die Abrechnung der Teilnahme erfolgt über das Flüchtlingszentrum. Kooperierende Integrationskursträger sind derzeit: Kooperierende Integrationskursträger im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge “, 2019 ABI e.V. Agentur der Wirtschaft GmbH ABR-Harburg ABR-Altona Arab World IC GmbH AWO Akademie Azubihilfe BBQ GmbH BI Hamburg Süd gGmbH Bilim Caritas CJD Crisol e.V. DAA FITS GmbH IBH e.V. IKB e.V. Estudio Espanol Inlingua GmbH Diakonie KOM gGmbH SBB gGmbH verikom Steinwegschule Su-Akademie Mook Wat e.V. Internationaler Bund IB Tàimakoo e.V. SBZ e.V. TGH VHS passage gGmbH WBS Training Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg Die vorhandenen Platzkapazitäten im Landesprogramm werden im Jahr 2019 nicht ausgeschöpft. Die Auslastungsquote liegt bezogen auf die im Gesamtjahr maximal zur Verfügung stehenden Kursplätze im Landesprogramm derzeit bei 44 Prozent (Stand August 2019). Da nur in Anspruch genommene Kursplätze zu finanzieren sind, liegt hierin kein wirtschaftliches Risiko für die zuständige Behörde. Die Wartezeiten bis zum Kursbeginn sind laut Aussage des Flüchtlingszentrums und aufgrund des großen Angebotes kurz und liegen in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Erkenntnisse zu den Bestehensquoten bei den einzelnen Kursträgern liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 1. bis 1. d. und Vorbemerkung. Die VHS bietet darüber hinaus die landesfinanzierten Kurse „Deutsch für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus“ (DuA) an. Platzkapazitäten Auslastungsquote Wartezeiten Bestehensquote Abbrecher- Innenquote DuA 642 81 % bis 6 Wochen Keine Sprachprüfung 26,2 % Quelle: VHS Die Beratungsangebote des Flüchtlingszentrums Hamburg sind das zentrale Beratungsangebot für Menschen mit Fluchthintergrund. Sie führt das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ und vermittelt auch in EOK oder in DuA. Erfahrungsgemäß wenden sich Asylsuchende gerade zu Anfang häufig an das Sozialmanagement in den Wohnunterkünften, um diese und andere Fragen zu klären. Um an einem Kurs teilzunehmen, ist die Kontaktaufnahme mit dem Kursträger erforderlich . 10. Wie viele und welche BAMF-zertifizierten Kursträger sind dem Senat je Bezirk bekannt, die sogenannte EOF-Kurse (Erstorientierung für Flüchtlinge ) anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 11 b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Für die EOK siehe Antworten zu I. 6. bis 6. d. und 9. bis 9. e. sowie Vorbemerkung. 11. Wie viele und welche – auch BAMF-zertifizierte – Kursträger sind dem Senat je Bezirk bekannt, die Kursplätze im Landesprogramm Deutschkurse für Flüchtlinge anbieten? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen, um an diesem Programm teilnehmen zu können? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10281. b. Wie vielen Menschen musste die Teilnahme aufgrund unzureichender Zugangsvoraussetzungen verweigert werden und welche fehlenden Voraussetzungen waren dies im Einzelnen? Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. Keinen Zugang zum Landesprogramm haben Personen, die vom BAMF für den Besuch eines Integrationskurses berechtigt werden können, sowie Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern. c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? e. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? f. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? Im Übrigen siehe Antwort zu I. 9. bis 9. e. und Vorbemerkung. 12. Wie viele und welche Bildungsträger sind dem Senat bekannt, die sogenannte MOIN-Kurse (Motivieren – Orientieren – Integrieren) anbieten ? Bitte tabellarisch unter Angabe der jeweils verfügbaren Platzkapazitäten darstellen. a. Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen, um an diesem Programm teilnehmen zu können? b. Wie vielen Menschen musste die Teilnahme aufgrund unzureichender Zugangsvoraussetzungen verweigert werden und welche fehlenden Voraussetzungen waren dies im Einzelnen? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? d. Wie hat sich die Teilnehmer-/-innenzahl für die Zeiträume 01.01.2017 bis 30.06.2017, 01.07.2017 bis 31.12.2017, 01.01.2018 bis 30.06.2018, 01.07.2018 bis 31.12.2018 sowie 01.01.2019 bis 30.06.2019 jeweils entwickelt? e. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 f. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Bestehensquote bei den einzelnen Kursträgern gemessen am Deutschtest für Zuwanderer/ -innen auf Niveau B1? g. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote bei den einzelnen Kursträgern? MOIN-Kurse sind ein begleitendes Angebot für Integrationskursteilnehmende, siehe auch Drs. 21/13422 und Drs. 21/6161. Sämtliche Anbieter der Maßnahmen MOIN sowie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Inhalte sind im Hamburger Weiterbildungsinformationssystem (Kursportal WISY) ersichtlich. Da es sich jeweils nicht um Vertragsmaßnahmen handelt, sind Jobcenter keine Aussagen zu den Kapazitäten möglich (siehe https://hamburg.kursportal.info/search?q=volltext:Moin). Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den Statistik- Service der BA nicht. Aufgrund der Neutralitätspflicht und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können seitens Jobcenters keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Maßnahmen wurden und werden nicht über das regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit beschafft, sondern werden mittels Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) gefördert und unterliegen dem Zulassungsverfahren . Jobcenter liegen daher keine Informationen zu den verfügbaren Platzkapazitäten vor. 13. Welche aufeinander abgestimmten Sprachkursangebote gibt es im Umfang je wie vieler Plätze, die mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten etwa der Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Maßnahmen der Jugendberufsagenturen oder von W.I.R korrespondieren ? Bitte ausführlich darstellen. a. Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für die jeweiligen abgestimmten Sprachkursangebote? b. Welche Zielgruppen sollen durch die einzelnen abgestimmten Sprachkursangebote primär angesprochen werden? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastungsquote der vorgehaltenen Platzkapazitäten? d. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer möglicher Wartezeiten bis zum Kursbeginn? e. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Erfolgsquote in den einzelnen abgestimmten Kursen? Bitte detailliert darstellen. f. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abbrecher-/-innenquote in den einzelnen abgestimmten Kursen? Bitte detailliert darstellen. Jobcenter, Agentur für Arbeit Hamburg, Jugendberufsagentur oder W.I.R bieten keine eigenen Sprachkurse an. Bei durch die Integrationsfachkräfte festgestelltem Bedarf wird das bundes- oder landesfinanzierte Angebot genutzt. Der individuelle Förderbedarf entscheidet über den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und/oder einer Sprachförderung. Entsprechender festgestellter Sprachförderbedarf kann mit Hilfe von Sprachkursangeboten des BAMF (Integrationskurse und Berufssprachkurse nach der DeuFöV) unterstützt werden. Die aktuelle Liste mit den Integrationskursen und DeuFöV-Kursen wird regelmäßig im Intranet für die Vermittlungsfachkraft zur Verfügung gestellt und sind im Internet auch auf der Web-Seite Kursportal WISY veröffentlicht, siehe Link: https://hamburg.kursportal.info/. Die Zugangsvoraussetzungen zu den Regelangeboten des Bundes werden von den zuständigen Bundesministerien festgelegt und vom BAMF umgesetzt. Das BAMF ist mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bei der bedarfsorientierten Ermittlung der Kursplätze in enger Abstimmung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 13 Weder Auslastungsquote noch Wartezeiten, Erfolgs- und Abbruchquoten werden von der BA erhoben In der öffentlich zugänglichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit können unter dem Reiter 1b und der Auswahl Hamburg Bestand, Eintritte und Austritte für Maßnahmen entnommen werden, siehe Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1405502/ Statischer-Content/Rubriken/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Personen-im-Kontext-von- Fluchtmigration.html. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Welche Qualitätsstandards gelten ganz grundsätzlich für Bildungsträger und Kursträger? Bitte ausführlich darstellen und unter anderem eingehen auf die Raumausstattung und Größe der Unterrichtsräume, die verwendeten Lehrmaterialien, den Betreuungsschlüssel, die maximale Anzahl an Schüler/-innen pro Kurs, die Erreichbarkeit des Kurses mit dem ÖPNV, das Qualifikationsniveau der Lehrenden und so weiter. Die Qualitätsstandards für die Regelangebote des BAMF ergeben sich aus den jeweiligen Regularien, zum Beispiel aus der Integrationskursverordnung und der Abrechnungsrichtlinie (AbrRL) bei den Integrationskursen nach § 43 AufenthG und der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) bei der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG. Die grundsätzlichen Qualitätsstandards der VHS umfassen folgende Punkte: Zugelassen als Sprachkursträger vom BAMF. (Für eine Zulassung als BAMF Kursträger sind die Dokumentation von Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, das Vorhalten geeigneter Schulungsräume, der Einsatz von Lehrkräften mit BAMF Zulassung grundsätzliche Zulassungskriterien.) Zertifiziert als Träger nach DIN EN ISO 9001. Zertifiziert als AZAV-Träger (Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III) Prüfsiegel von Weiterbildung Hamburg e.V. (WH) Erreichbarkeit mit ÖPNV: Für Kurse des BAMF gibt es einen Fahrtkostenzuschuss durch das BAMF ab 3 km Entfernung vom Wohnort. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Wer prüft in welcher Regelmäßigkeit die Einhaltung der Standards? Die Prüfung der Einhaltung der Regularien obliegt dem BAMF. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Bei der VHS können folgende Aussagen auf der Basis eines eigenen Qualitätsmanagements zum Prüfgeschehen gemacht werden: Akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften prüfen DIN EN ISO 9001 jährlich extern, alle drei Jahre Rezertifizierung; Akkreditierte fachkundige Stellen prüfen die Zulassung AZAV jährlich extern, alle fünf Jahre erneute Trägerzulassung; WH-Gutachter prüfen das Prüfsiegel von Weiterbildung Hamburg (WH) alle drei Jahre; eine Zertifizierungsgesellschaft prüft das IPS Siegel für Datenschutz und Verbraucherschutz von Webportalen alle zwei Jahre; das BAMF prüft zusätzlich – je nach durchgeführtem Programm – bei Zulassung (Integrationskurse alle fünf Jahre, Berufssprachkurse je nach Trägereinstufung alle ein bis fünf Jahre) und spontan und unangekündigt in Vor-Ort-Prüfungen im Unterricht und Verwaltungsprüfungen; Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 der Prüfdienst für AMDL (Arbeitsmarktdienstleistungen), gegebenenfalls das Jobcenter prüfen unregelmäßig AZAV Maßnahmen; bei EU-Projekten (wie ESF-BAMF) gelten zusätzlich Regularien der Europäischen Union. b. Welche Möglichkeiten bestehen für Kursteilnehmende und Lehrende , nicht eingehaltene Standards an wen konkret zu melden? Kursteilnehmende und Lehrende können sich sowohl an den verantwortlichen Kursträger wenden als auch an Regionalkoordination des BAMF, gegebenenfalls an die Integrationsfachkräfte bei Agentur für Arbeit oder Jobcentern, die Migrationsberatung des Bundes (MBE), die Jugendmigrationsdienste (JMD) und im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ an das Flüchtlingszentrum Hamburg. Folgende Möglichkeiten bestehen bei der VHS: Offizielle Beschwerde im Rahmen des Beschwerdemanagementsystems der VHS, Anonyme Teilnehmendenbefragungen (Feedbackbogen), kontinuierliche Prozessverbesserung , Onlineevaluierung nach Kurs-Ende, Ansprache von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kursort durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Kursleiterinnen und Kursleiter möglich, Ansprache von Kursleitende durch Teilnehmende. c. Wie wird bei Bekanntwerden der Missachtung von Qualitätsstandards einzelner Kursträger verfahren? Siehe Vorbemerkung. Neben dem Entzug der Zulassung als Kursträger ist im Betrugsfall unter anderem auch ein Strafverfahren möglich. d. Der Wechsel des Kursträgers ist grundsätzlich nur nach Abschluss eines Kursabschnittes zulässig. Welche Kenntnisse hat der Senat über die häufigsten Gründe, warum Kursteilnehmer/-innen den Kursträger wechseln wollen und welche konkreten Kursträger betrifft dies vorwiegend? Siehe Vorbemerkung. e. Welche Kenntnisse haben Senat beziehungsweise zuständige Behörde über die Vergütung der Lehrenden der einzelnen Kursträger ? Hier bitte eingehen auf Tarifverträge, Entgeltgruppen, Urlaubsansprüche , Fortbildungsansprüche und dergleichen. f. Welche Maßnahmen werden standardmäßig ergriffen, um die sogenannte Scheinselbstständigkeit unter Lehrkräften zu vermeiden? Durchlaufen nicht angestellte Lehrkräfte regelhaft ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren? i. Falls nein, warum nicht? Über die Vergütung der Lehrenden der einzelnen Kursträger liegen keine Erkenntnisse vor, es handelt sich hierbei um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in Verantwortung der Träger. Die Kursleitertätigkeit an der VHS besonders in der Sprachförderung wird arbeitsrechtlich regelhaft als freiberufliche Tätigkeit eingestuft. g. Spielt es für die BAMF-Zertifizierung eine Rolle, welches Anstellungsverhältnis und welche Vergütung für das Lehrpersonal der einzelnen Kursträger vorgesehen ist? Nein, vorausgesetzt, das vom BAMF im Zulassungsverfahren erfasste Mindesthonorar für Honorarlehrkräfte von mindestens 35 Euro pro Unterrichtsstunde wird gezahlt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 15 h. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Art der Beschäftigungsverhältnisse des Lehrkörpers der einzelnen Kursanbieter? Hier bitte eingehen auf eventuelle Zeitverträge, Honorarverträge, Festanstellungen, befristete Verträge und so weiter. Siehe Antwort zu I. 14. e. i. Welchen Kenntnisstand hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Anzahl an Lehrkräften, welche ein abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache und welche ein abgeschlossenes Studium Deutsch als Zweitsprache vorweisen können? Bei der VHS haben alle in Integrations- und in Berufssprachkursen des BAMF eingesetzten Kursleitenden die notwendigen Zulassungen. j. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Anzahl an Lehrkräften, die über kein abgeschlossenes Studium verfügen, dagegen aber an einer vom BAMF vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen haben? Die VHS erhebt die erfragten Angaben nicht. k. Welche Anbieter/-innen sind dem Senat bekannt, bei denen Lehrkräfte die vom BAMF vorgegebene Zusatzqualifikation im Raum Hamburg erlangen können? Der Landesverband der VHS in Niedersachsen bietet diese Kurse auch am Standort Hamburg an. l. Welche weiteren kostenfreien Weiterqualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten werden regulär für die Lehrkräfte der Kursträger angeboten? Die VHS bietet allen Kursleitenden ein kostenfreies Fortbildungsangebot an (https://www.vhs-hamburg.de/kurse-fuer/kurse-fuer-kursleitende-670). m. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Personalsituation der Kursträger insgesamt? Hier bitte eingehen auf eventuelle Fluktuation , Überlastungsanzeigen, Personalmangel und so weiter. Die Fluktuation bei den Kursleitenden der VHS im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) bewegt sich im üblichen Umfang. n. Welche übergeordneten, auch behördlichen Arbeitsgruppen befassen sich regelmäßig in je welchem Turnus mit den Angeboten der verschiedenen Kursträger, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Angebotslücken zu schließen? Die Regelangebote des Bundes werden von den zuständigen Bundesministerien verantwortet und vom BAMF umgesetzt. Die Integrationskurse liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Berufssprachkurse in der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Laut Bund sollen die Angebote enger verzahnt und in einem Gesamtprogramm Sprache (GPS) gebündelt werden. Zu den entsprechenden Arbeitsgruppen bestehen keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Wie viele und welche (Name der Anbieter/-innen) ehrenamtlichen Sprachkursangebote je Bezirk sind dem Senat bekannt? Bitte tabellarisch darstellen. a. Warum stellt die Stadt Hamburg keine Übersicht über alle ehrenamtlich angebotenen Sprachkurse aktuell und an zentraler Stelle zur Verfügung? Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Das Angebot von Ehrenamtlichen in der Sprachförderung wird von der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zentral erfasst. Zu den Angeboten speziell in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung siehe Anlage. b. Wie viele Gesprächsgruppen werden in dem Angebot „Dialog in Deutsch“, das an Standorten der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) stattfindet, wöchentlich durchgeführt? Bitte einen Durchschnittswert für die Zeiträume 01.01.2017 bis 30.06.2017, 01.01.2018 bis 30.06.2018, 01.07.2018 bis 31.12.2018 sowie 01.01.2019 bis 30.06.2019 angeben. Durchschnittswerte für die Zeiträume im Projekt „Dialog in Deutsch“: Zeitraum Gesprächsgruppen (Durchschnittswert) 01.01.2017 bis 30.06.2017 108 01.01.2018 bis 30.06.2018 108 01.07.2018 bis 31.12.2018 108 01.01.2019 bis 30.06.2019 109 c. Wie viele Teilnehmer/-innen nehmen am Angebot „Dialog in Deutsch“ teil? Bitte einen Durchschnittswert für die oben genannten Zeiträume angeben? Zeitraum Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Gruppe (Durchschnittswert ) Teilnehmerinnen und Teilnehmer 01.01.2017 bis 30.06.2017 7,6 19.035 01.01.2018 bis 30.06.2018 7,7 19.939 01.07.2018 bis 31.12.2018 8,0 19.708 01.01.2019 bis 30.06.2019 8,8 22.990 d. An welchen HÖB-Standorten finden keine Gesprächsgruppen im Angebot „Dialog in Deutsch“ statt und warum nicht? „Dialog in Deutsch“-Gesprächsgruppen finden an allen 33 Bücherhallen-Standorten statt. e. Zu dem auf Drs. 21/1354 zurückgehenden Beschluss wurde 2015 ein zentrales „Forum Flüchtlingshilfe“ ins Leben gerufen, zu dem auch das sogenannte Dialogforum Sprachförderung gehört. i. Welche Aktivitäten hat das Dialogforum seit 2015 an den Tag gelegt? ii. Gibt es dieses Dialogforum noch? (1) Falls ja, wie regelmäßig tagt es, wer nimmt daran teil und wo können Ergebnisse eingesehen werden? (2) Falls nein, warum nicht? Das „Dialogforum Sprache“ ist ein Zusammenschluss aus BASFI, den Bücherhallen Hamburg (HÖB) und der VHS mit dem Ziel, die ehrenamtliche Sprachförderung zu unterstützen. Hierzu wurden im Jahr 2016 gemeinsame Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 230 000 Euro vereinbart. Umgesetzt wurde daraufhin über einen längeren Zeitraum ein massiver Ausbau der verfügbaren Sprachlernmaterialien in den Bücherhallen sowie die Konzeption und Weitergabe von über 400 Medientaschen gefüllt mit Sprachlernmaterialien an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und aktive Ehrenamtliche in der Sprachförderung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 17 Die VHS setzte für diese Ehrenamtlichen in der Sprachförderung ein eigenes Schulungsangebot unter dem Titel „Fortbildung für Ehrenamtliche in der Sprachförderung mit Geflüchteten“ mit 450 Kursplätzen auf, was gut angenommen wurde. Das „Dialogforum Sprachförderung“ bietet auf seiner Internetseite https://www.hamburg.de/dialogforen/4802400/dialogforum-sprache/ umfassende Informationen zum Thema Sprachförderung an, darunter regelmäßig aktualisierte Übersichten zu den Sprachförderangeboten bei Bund und Land sowie eine umfassende Linkliste mit zahlreichen, vor allem auch kostenfreien Möglichkeiten der Sprachförderung in Hamburg. Darüber hinaus ist das Dialogforum per E-Mail erreichbar und bietet Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Sprachförderung. Das Dialogforum ist bei allen zentralen Veranstaltungen des Forums Flüchtlingshilfe vertreten. Die Akteure des Dialogforums Sprachförderung nehmen regelmäßig an den Plenumssitzungen der Dialogforen teil und planen u.a. die gemeinsamen Veranstaltungen . Darüber hinaus führt das „Dialogforum Sprache“ in Kooperation mit den Bezirksämtern oder lokalen Initiativen eigene Veranstaltungen durch. Nach einer zentralen Auftaktveranstaltung im Mai 2016 in der Zentralbibliothek im Bezirk Mitte wurden seither gemeinsam mit den Bücherhallen Hamburg und der VHS in verschiedenen Bezirken (Nord, Eimsbüttel und Wandsbek, weitere folgen) Informationsabende zum Thema „DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) – Wie kann ich bei der B1-Prüfung unterstützen?“ durchgeführt. Zu diesen Informationsabenden kamen in der Regel 40 bis 50 Ehrenamtliche in der Sprachförderung. II. Sprachangebote in den Unterkünften und Aktivierung von Frauen zur Teilnahme an Sprachkursen 1. An welchen Erstaufnahmestandorten werden ehrenamtlich Deutschsprachangebote in je welchem Umfang unterbreitet? Wie viele Bewohner /-innen nehmen diese Angebote durchschnittlich wahr? 2. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung werden ehrenamtlich Deutschsprachangebote in je welchem Umfang unterbreitet ? Wie viele Bewohner/-innen nehmen diese Angebote durchschnittlich wahr? In der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Sportallee werden wöchentlich insgesamt drei Kurse mit einem Gesamtumfang von 4,5 Stunden angeboten. Die Anzahl der Teilnehmenden beträgt dabei zwischen sieben und 15 Personen. In der EA Richard-Remé-Haus werden derzeit insgesamt sieben Kurse mit einem Gesamtumfang von neun Stunden angeboten. Die Anzahl der Teilnehmenden beträgt dabei fünf Personen je Kurs. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 15. und Drs. 21/17947. 3. Welche Maßnahmen werden vonseiten des Unterkunfts- und Sozialmanagements angestoßen, um Teilnehmer/-innen der ehrenamtlich unterbreiteten Kurse in reguläre Sprachkursangebote zu vermitteln? Die ehrenamtlich angebotenen Kurse in den Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind insbesondere für Personen gedacht, die (noch) keinen Anspruch auf reguläre Kurse im Rahmen der Erstintegration des BAMF (mehr) haben. Bestehen hier (noch) Ansprüche, können die ehrenamtlich angebotenen Kurse als Überbrückung bis zum Start der regulären Sprachkurse genutzt werden. Zu Sprachkursen insgesamt hält das jeweilige Unterkunfts- und Sozialmanagement Informationsmaterial (zum Beispiel Flyer und Auslagen in verschiedenen Sprachen) bereit. Die entsprechenden Informationen werden im Rahmen der Orientierungsberatung allen Bewohnerinnen und Bewohnern mitgeteilt. Dabei wird vor allem auf die regulären Sprachkurse, wie auch die ehrenamtlichen Sprachkurse in den Unterkünften , Kurse von freien Trägern im Umfeld sowie weitere Angebote, die indirekt dem Spracherwerb dienen können (wie zum Beispiel Begegnungscafés, Kochkurse et cete- Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 ra), hingewiesen. Siehe hierzu auch die Drs. 21/12757, Drs. 21/14777 und Drs. 21/16040. III. Online-Kursportale und ihre Nutzung 1. In Hamburg bietet das Landesportal WISY (https://hamburg.kursportal.info/) Auskünfte zu verschiedenen Kursen und dergleichen. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit der Nutzung dieser Webseite insgesamt? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Nutzung des Portals durch Geflüchtete? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Nutzung des Portals durch Ehrenamtliche? Es liegen lediglich Daten über die Gesamt-Nutzerzahlen vor, Daten zu einzelnen Besuchergruppen werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben. Im Jahr 2018 haben insgesamt 609 401 Besucherinnen und Besucher das Landesportal WISY besucht. Die Besucher- beziehungsweise Nutzerzahlen der einzelnen Portale innerhalb von WISY im Jahr 2018 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Verteilung der Besuche auf die einzelnen Kursportale: Besuche Hamburg.kursportal.info (Ursprungsportal) 209 885 Bildungsurlaub-Portal 103 088 Bildungsgutschein-Portal 54 873 Deutsch- + Integrationskurs-Portal 50 682 Politische-Bildung-Portal 1 546 Senioren-Portal 2 529 Lexikon 8 083 Hamburg aktiv 178 715 Gesamt 609 401 2. Das Bundesportal KURSNET (https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/ kurs/) bietet Informationen über insbesondere Berufssprachkurse der Agentur für Arbeit. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit der Nutzung dieser Webseite insgesamt? b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Nutzung des Portals durch Geflüchtete? c. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Nutzung des Portals durch Ehrenamtliche? Das Bundesportal KURSNET wird von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwaltet und einheitlich für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung gestellt. Eine Auswertmöglichkeit über die Häufigkeit der Nutzung der Webseite besteht hier nicht. Eine Unterscheidung bei der Nutzung des Portals nach Kriterien wie Geflüchtete oder Ehrenamtliche erfolgt nicht. IV. Kosten 1. Wie viel Prozent der in Hamburg vorgehaltenen Sprachkursplätze sind bund- beziehungsweise länderfinanziert? Der weit überwiegende Anteil von Deutschkursplätzen ist durch die Regelangebote Integrationskurse und die Berufssprachkurse bundesgefördert. Hamburg ergänzt die Angebote des Bundes und bietet mit der VHS auch ein eigenständiges Kursangebot. Eine prozentuale Aufteilung ist nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 19 2. Wie viel Landesmittel stellt Hamburg für Integrationskurse im Haushalt 2019/2020 insgesamt zur Verfügung? Die Integrationskurse sind nach § 43 AufenthG ein Regelangebot des Bundes und werden daher auch nicht mit Landesmitteln aus dem Hamburger Haushalt finanziert. Integrationskursträger, die Kooperationspartner im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ sind, können über das Flüchtlingszentrum Hamburg Landesmittel für die Teilnahme von Geflüchteten an ihren Kursen erhalten, wenn diese (noch) über keinen Zugang zur Bundesförderung verfügen. Im ersten Halbjahr 2019 hat der Senat rund 925 000 Euro für das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ zur Verfügung gestellt und erwartet anteilig ähnliche Werte für den weiteren Haushalt 2019/2020. 3. Wie hoch sind die aktuellen Kostenerstattungssätze für Basis- und Aufbausprachkurse je Unterrichtseinheit? Die Kostenerstattungssätze bei den Integrationskursen des Bundes ergeben sich aus den aktuell gültigen Richtlinien zur Abrechnung von Integrationskursen (AbrRL). Die AbrRL sind auf den Web-Seiten des BAMF veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar: http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/ Organisatorisches/Abrechnung/abrechnung-node.html. Derzeit beträgt der Kostenerstattungssatz gemäß AbrRL für jede Unterrichtsstunde gemäß § 20 Absatz 6 IntV 3,90 Euro. Ab dem 21. Teilnehmenden eines Kursabschnittes reduziert sich die Vergütung auf 2,00 Euro je Teilnehmenden und Unterrichtsstunde . 4. Wie hat sich der Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit für diejenigen Teilnehmenden verändert, die nicht beitragsbefreit sind? Ab dem 01.07.2016 sind die Kostenerstattungssätze im Integrationskursangebot auf 3,90 Euro gestiegen und im Zuge dessen hat sich der Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit für die Teilnehmenden, die nicht beitragsbefreit sind, auf 1,95 Euro erhöht. 5. Wie viele Menschen waren in den Zeiträumen 01.01.2017 bis 30.06.2017, 01.01.2018 bis 30.06.2018, 01.07.2018 bis 31.12.2018 sowie 01.01.2019 bis 30.06.2019 berechtigt, sich die Hälfte der Kursgebühr rückerstatten zu lassen? Wie viele Menschen haben davon im selben Zeitraum auch Gebrauch gemacht? Hierzu liegen keine Angaben vor, siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Menschen haben in den oben genannten Zeiträumen auch davon Gebrauch gemacht, einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch des Kurses zu beantragen? Für die Angebote des Bundes siehe Vorbemerkung. Im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ werden Fahrtkosten nur in Härtefällen übernommen, wenn eine Kursteilnahme ansonsten nicht möglich wäre. Dies traf in den Jahren 2018 und 2019 bislang bei jeweils nur zwei Personen zu. Sta nd or t e, An ge bo te, An bie ter un d T eil ne hm era nz ah l d er eh ren am tlic he n S pra ch ku rse in Un ter kü nft en de r ö ffe ntl ich -re ch tlic he n U nte rbr ing un g Sta nd 20 .09 .20 19 Un ter ku nft Be zir k An ge bo t An bie ter Um fan g i n S td. /W oc he Te iln eh me r W 61 0 R otb erg fel d Ha rbu rg 1 Pr iva tpe rso n 2 Ca .3 W 61 7 N eu en fel de r F äh rde ich Ha rbu rg ge pla nt Of fen Of fen Of fen W 61 9 L uru pe r H au pts tra ße Alt on a 1 Pr iva tpe rso n 2 2-4 W 62 3 G roß loh eri ng Wa nd sb ek 1 Pri va tpe rso n 2 1-2 W 64 0 U PW Fl ug ha fen str aß e HH -N ord 3 Pri va tpe rso ne n Je 2 Je 10 -25 W 64 1 U PW Du ve na cke r Eim sb ütt el 2 Pri va tpe rso ne n Je 2 Ca . 5 W 64 5 U PW Bu tte rba ue rns tie g Wa nd sb ek 1 Pr iva tpe rso n 2 4 W 64 9 A ve rho ffs tra ße HH -N ord 1 Pr iva tpe rso n 1,5 1-3 W 65 1 K irc he np au ers tra ße HH -M itte 4 Ha fen city e. V. un d S tad tin se l e .V. 7,5 Je 7- 10 W 65 3 M aie nw eg HH -N ord 2 Pri va tpe rso ne n Je 3 Je 6- 10 W 65 7 P ap en rey e HH -N ord 1 Pr iva tpe rso n 2 3 W 65 8 P au l-S trit ter -W eg HH -N ord 1 Pri va tpe rso n 2 3 W 69 0 K ielk op pe lstr aß e Wa nd sb ek 2 Pri va tpe rso ne n Je 2 Je 4 W 70 4 F rei liga ths tra ße HH -N ord 1 Pr iva tpe rso n Na ch Be da rf 1-2 W 70 7 H ols tei nis ch er Ka mp HH -N ord 2 Pri va tpe rso ne n Je 2 Je 2 W 71 1 A ug us t-K irc h-S tra ße Alt on a 5 Kit aw erk 2 un d P riv atp ers on en 3 Je 2 Ins g. 29 W 71 2 S op hie nte rra sse Eim sb ütt el 1 Pri va tpe rso n 2,5 o.A . W 71 8 E iffe str aß e 4 8 HH -M itte 1 Elb mü tte r (C ari tas ) 2 5-6 W 72 3 V olk sd orf er Gr en zw eg Wa nd sb ek 1 Fre un de sk rei s A sy l&W oh ne n B erg ste dt e.V . 2 2-3 W 72 7 B roo kk eh re Be rge do rf 2 Pr iva tpe rso ne n 4 Ca . 7 W 73 5 W ald we g Wa nd sb ek 3 Fre un de sk rei s A sy l e .V. 6 Ins g. 25 W 73 8 C urs lac ke r N eu er De ich II Be rge do rf 1 Be rge do rfe r fü r V ölk erv ers tän dig un g e .V. 4 2-4 W 74 3 S iev ers stü cke n Alt on a 9 Pri va tpe rso ne n 17 Je 25 W 75 5 J ug en dp ark La ng en ho rn HH -N ord 1 Pr iva tpe rso n 2 5-1 0 W 77 4 E rdk am ps we g HH -N ord 1 Pri va tpe rso n 1,5 4 W 78 2 W ins en er Str aß e Ha rbu rg 1 Pr iva tpe rso n 2 5 W 78 5 M eil ers tra ße Wa nd sb ek 1 Pri va tpe rso n 12 20 -25 W 78 6 W en de ns tra ße HH -M itte 1 Pri va tpe rso n 2 2 W 78 7 A lse ns tra ße Alt on a 1 Pr iva tpe rso n 2 3-5 W 80 1 H ein ric h-H ert z-S tra ße HH -N ord 1 Pri va tpe rso n 2 5-6 W 80 7 N otk es tra ße 25 Alt on a 1 Pr iva tpe rso n 2 10 W 81 7 S iek er La nd str aß e 6 1 Wa nd sb ek 5 + 3 Pri va tpe rso ne n Je 2 5x 10 u. 3x 2-3 W 81 9 G run ew ald str aß e Wa nd sb ek 2 Pri va tpe rso ne n Je 2 2-6 Drucksache 21/18319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage   Un ter ku nft Be zir k An ge bo t An bie ter Um fan g i n S td. /W oc he Te iln eh me r W 83 4 R od en be ke r S tra ße Wa nd sb ek 2 Pri va tpe rso ne n 3-4 10 -20 W 84 0 A uf de m Sü lzb rac k Be rge do rf 1 Flü ch tlin gs hilf e K irc he nw erd er, Pr iva tpe rso n 4-5 Je 10 W 84 9 G roß e H ors t HH -N ord 4 Ba sis & Wo ge 1 un d P riv atp ers on en 3 5,5 Je 2- 12 W 85 7 U PW Ra ja- Ilin au k-S tra ße Wa nd sb ek 4 Pri va tpe rso ne n 10 ,5 Ca . 2 6 W 86 7 U PW Am G leis dre iec k Be rge do rf 11 Co mm it-V erb un d 3 , S BB 2, Pr iva tpe rso ne n 6 Ins g. 28 Ca . 4 3 Qu elle f & w Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18319 21 18319ga_Text 18319ga_Anlage