BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18320 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: (Rechtskräftige) Urteile gegen G20-Aktivisten/-innen (III) Seit dem G20-Gipfel sind mittlerweile fast zweieinviertel Jahre vergangen, die strafrechtliche Verfolgung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel dauert unvermindert an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Urteile und/oder Strafbefehle wurden in den Verfahren gegen G20-Aktivisten/-innen bis zum heutigen Tag gesprochen? Bitte einzeln nach Urteilen/Strafbefehlen, Gericht und Instanz aufführen und die Tabelle in Anlage 1 zu Drs. 21/11804 entsprechend ergänzen und fortführen . 2. Was war der jeweilige Anklagevorwurf, auf Grundlage welcher Straftatbestände und mit welchem Strafmaß wurde in den jeweiligen Fällen geurteilt? 3. Wie viele und welche dieser Urteile und/oder Strafbefehle sind bisher rechtskräftig geworden? Siehe Drs. 21/15729. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden/werden insgesamt im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel geführt? a. Wie viele davon wurden nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt? Bitte ursprünglichen Tatvorwurf benennen. b. Wie viele davon wurden nach §§ 153 fortfolgende StPO eingestellt? Bitte ursprünglichen Tatvorwurf und gegebenenfalls Auflage der Einstellung benennen. c. Bei wie vielen Verfahren wurde mittlerweile Anklage erhoben? Insgesamt wurden Verfahren gegen 1 239 Personen eingeleitet (Stichtag 10. September 2019). Bislang erfolgten 394 Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO und 62 Einstellungen nach §§ 153 fortfolgende StPO. Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Anzahl* Delikt** 1 Beihilfe (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Eintragung) 5 Beleidigung 1 Belohnung und Billigung von Straftaten 1 Besitz von BtM ohne Besitzerlaubnis 107 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 1 Betrug Drucksache 21/18320 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Anzahl* Delikt** 3 Brandstiftung 1 Diebstahl 8 Durchführung verbotener/nicht angemeldeter Veranstaltungen 8 Erwerb, Beförderung, Verkehr o. Umgang von u. mit explosionsgefährlichen Stoffen 17 Gefährliche Körperverletzung 18 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr 6 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 2 Hausfriedensbruch 1 Hehlerei 1 Körperverletzung 27 Landfriedensbruch 74 Nötigung 10 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 38 Sachbeschädigung 1 Schwere Körperverletzung 2 Sonstiges Verbrechen oder Vergehen 1 Straftat nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts 2 Straftat nach dem Waffengesetz (Verbrechen) 3 Straftat nach dem Waffengesetz (Vergehen) 1 Tateinheit (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Fehleintragung ) 1 Üble Nachrede 11 Unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet 14 Unerlaubte Waffenführung 1 Verleumdung 1 Verstoß geg. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 2 bis 4 SprengG 8 Verstoß gegen das Schutzwaffenverbot * Die Anzahl wurde gezählt nach Beschuldigten; soweit eine Person in mehreren Verfahren Beschuldigter ist, wurde diese mehrfach gezählt. ** Über die programmtechnische Abfrage lässt sich nur das führende Delikt feststellen. Ob dieser Tatvorwurf zutrifft sowie ob weitere Vorwürfe Gegenstand der Ermittlungen waren, lässt sich nur durch eine Beiziehung und händische Auswertung der Akten klären. Dies ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Verfahrenseinstellung nach §§ 153ff. StPO: Anzahl* Delikt** 1 Abweichen von Angaben in der Anmeldung; Nichtbefolgen von Auflagen 4 Beleidigung 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 24 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 6 Diebstahl 1 Durchführung verbotener/nicht angemeldeter Veranstaltungen 1 Erwerb, Beförderung, Verkehr o. Umgang von u. mit explosionsgefährlichen Stoffen 1 Gefährliche Körperverletzung 1 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 1 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 7 Landfriedensbruch 1 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 3 Sachbeschädigung 4 Straftat nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts 1 Straftat nach dem Waffengesetz (Verbrechen) 1 Straftat nach dem Waffengesetz (Vergehen) 1 Unterschlagung 1 Verstoß gegen das Schutzwaffenverbot Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18320 3 Verfahrenseinstellung nach §§ 153ff. StPO: Anzahl* Delikt** 1 Verstoß gegen das Vermummungsverbot 1 Versuch (es handelt sich um eine offensichtlich unvollständige Eintragung ) 11 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte * Die Anzahl wurde gezählt nach Beschuldigten; soweit eine Person in mehreren Verfahren Beschuldigter ist, wurde diese mehrfach gezählt. ** Über die programmtechnische Abfrage lässt sich nur das führende Delikt feststellen. Ob dieser Tatvorwurf zutrifft sowie ob weitere Vorwürfe Gegenstand der Ermittlungen waren, lässt sich nur durch eine Beiziehung und händische Auswertung der Akten klären. Dies ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Gegen 435 Beschuldigte wurde Anklage erhoben. Im Übrigen siehe Drs. 21/15729. 5. Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit G20 sind noch für das weitere Jahr 2019 terminiert? Sofern dazu keine Angaben möglich sind, bitte angeben, mit wie vielen Hauptverhandlungen noch im Jahr 2019 gerechnet wird. Bis Ende 2019 sind derzeit für das Amtsgericht Hamburg 21 Verfahren terminiert, für das Amtsgericht Hamburg-Altona zehn Verfahren, für das Amtsgericht Hamburg- Bergedorf und Hamburg-Harburg jeweils sechs Verfahren und für das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ein Verfahren. Am Landgericht Hamburg sind zwei Verfahren vor jeweils einer Kleinen Strafkammer und zwei Verfahren vor einer Großen Strafkammer terminiert. 6. Wie viele Personen befinden sich aktuell wegen strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel a. in Untersuchungshaft? b. in Strafhaft? Bitte Strafmaß angeben. Bitte jeweils Datum des Beginns der Inhaftierung und (bei Strafhaft) das voraussichtliche Enddatum der Haft angeben. Nr. Haftart* Strafmaß G20 Zeitpunkt Inhaftierung Zeitpunkt Endstrafe** 1 U - 06.10.2018 - 2 U - 18.03.2019 zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe, seit 27.05.2019 Untersuchungshaft - 3 U - 07.07.2017 - 4 X - 28.01.2019 -*** 5 FS 2 Jahre 13.07.2018 03.05.2023**** 6 FS 1 Jahr 4 Monate 29.08.2019 28.12.2020 7 FS 3 Jahre 3 Monate 02.02.2018 05.07.2021**** 8 FS 3 Jahre 08.07.2017 08.01.2022**** 9 JS 3 Jahre 03.09.2018 31.08.2021**** * U = Untersuchungshaft, X = laufende Freiheitsstrafe wegen Delikten ohne G20- Zusammenhang, Verfahren im Zusammenhang mit G20 läuft, FS = Freiheitsstrafe, JS = Jugendstrafe ** Genannt wird das Datum, an dem sämtliche Strafen verbüßt sein werden. Ob eine vorzeitige Entlassung, etwa wegen einer Aussetzung der Vollstreckung eines Restes der Freiheitsstrafe zur Bewährung gemäß § 57 StGB, erfolgen wird, kann nicht prognostiziert werden. *** Da die bereits verhängte Freiheitsstrafe nicht in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel steht und daher keine Relevanz für die Fragestellung hat, wird von der Nennung des Zeitpunkts der Endstrafe abgesehen. **** aufgrund von Verurteilungen im Zusammenhang mit G20 und weiteren Verurteilungen Drucksache 21/18320 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Laut Presseberichten soll es demnächst mehrere Großverfahren gegen Beschuldigte im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 07.07.2017 am Rondenbarg geben. Wie ist der Stand? a. Gegen wie viele Beschuldigte wird im Rondenbarg-Komplex ermittelt ? Derzeit wird in diesem Zusammenhang gegen 103 Beschuldigte ermittelt. b. Wie viele der Beschuldigten sind (zum Tatzeitpunkt) Minderjährige, Heranwachsende oder Erwachsene? 25 der insgesamt 103 Beschuldigten sind Jugendliche oder Heranwachsende. c. Wie viele „Großverfahren“ gegen jeweils wie viele Beschuldigte sind derzeit geplant? Bislang ist eine Anklage gegen insgesamt 19 jugendliche und heranwachsende Beschuldigte beim Amtsgericht Hamburg-Altona erhoben worden. Anklageschriften gegen weitere erwachsene Beschuldigte sind in Vorbereitung. Nach derzeitigem Stand kann nicht zuverlässig beurteilt werden, wie viele weitere Verfahren mit mehreren Beschuldigten („Großverfahren“) es geben wird. d. Sind bereits Anklageschriften versandt worden? Wenn ja, welche Straftaten werden den Beschuldigten vorgeworfen und nach welchen Kriterien sind die Beschuldigten zusammengefasst worden? Wenn nein, wann ist mit dem Versand der Anklageschriften zu rechnen? Die Übersendung der Anklageschriften in dem zuvor genannten Verfahren beim Amtsgericht Hamburg-Altona ist erfolgt. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen §§ 113 Absätze 1 und 2 S. 2 Nummer 1 und Nummer 3, 114 Absätze 1 und 2, 125 Absatz 1 Nummern 1 und 2, 125a S. 1, 127, 223, 224 Absatz 1 Nummern 2 und 4, Absatz 2, 303 Absatz 1 und Absatz 2, 22, 23 Absatz 1, 25 Absatz 2, 52, 53 StGB; §§ 27 Absatz 1, 40 Absatz 1 Nummer 3 SprengG vorgeworfen. Die Zusammenfassung der Beschuldigten in einem Verfahren erfolgte unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 3 StPO sowie unter dem Aspekt, dass es sich bei allen Beschuldigten um Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende handelt, für die das Jugendgericht zuständig ist.