BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18321 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 10.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Schwangere und Wöchnerinnen ohne Krankenversicherungsschutz Die gesundheitliche Versorgung von schwangeren Frauen ist nicht nur für die Schwangeren selbst von enormer Bedeutung, sondern ist auch entscheidend für die Gesundheit der ungeborenen und neugeborenen Kinder. Dem trägt auch das Grundgesetz Rechnung, in Artikel 6 Absatz 4 heißt es dazu: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Schwangere Frauen, die über keine Krankenversicherung verfügen und auch sonst in keiner Weise Ansprüche auf Kostenübernahme durch eine andere Stelle haben, können sich in Hamburg an die Clearingstelle (Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer, www.fz-hh.de) wenden. In Drs. 21/18069 gibt der Senat an, dass der Umfang der Leistungen dem Leistungsumfang des Asylbewerberleistungsgesetzes entspricht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in seiner Expertise von 2018 zum Asylbewerberleistungsgesetz (WD 6 -3000-071/18) ausgeführt: „Nach § 4 Abs. 2 AsylbLG haben werdende Mütter und Wöchnerinnen Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe , Arznei-, Verband- und Heilmittel. Die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt entspricht weitgehend den sozialhilferechtlichen Maßstäben des SGB XII bzw. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V).“ Trotz dieser Rechtslage und entgegen der Auskunft des Senats, dass die Clearingstelle Leistungen im Umfang des Asylbewerberleistungsgesetzes übernehmen würde, übernimmt die Clearingstelle grundsätzlich auch bei Schwangeren nicht die Kosten für eine antiretrovirale Kombinationstherapie, um der Übertragung von HIV von der werdenden Mutter auf das Ungeborene vorzubeugen, sondern es werden nur die Behandlungskosten für eine akute Erkrankung wie zum Beispiel eine durch AIDS verursachte Lungenentzündung übernommen (siehe Drs. 21/15074). Hilfsorganisationen haben aus ihrer Arbeit berichtet, dass so circa zehn – 15 schwangere Frauen im Jahr keinen Zugang zu einer antiretroviralen Kombinationstherapie bekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gibt es Leistungen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Ver- Drucksache 21/18321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 band- und Heilmittel), auf die gesetzlich versicherte Schwangere und Wöchnerinnen Anspruch haben, die jedoch von der Clearingstelle nicht übernommen werden? Falls ja, welche sind das (bitte auflisten) und wie begründet sich jeweils der Leistungsausschluss vor dem Hintergrund der Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und der Angabe des Senats, dass die Leistungen der Clearingstelle denen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen würden? Falls nein, wieso werden dann trotzdem die Kosten für die Transmissionsprophylaxe bei HIV+-Schwangeren von der Clearingstelle nicht übernommen ? Ja, siehe Drs. 21/15074.