BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18334 21. Wahlperiode 17.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 11.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Höhere Kursgebühren für Volkshochschulkurse? Der Alltag vieler Menschen befindet sich ein einem stetigen Wandel. Dies wird durch Megatrends wie die Digitalisierung besonders verstärkt. Gerade in einer solchen Situation ist es sehr wichtig, dass Menschen in die Lage versetzt werden, sich ein Leben lang weiterbilden zu können. Der Staat hat dabei die Aufgabe, Weiterbildung der Menschen zu fördern, ihnen aber keine Steine in den Weg zu legen. Das gilt sowohl für Bildungsangebote, die eine berufliche Qualifikation enthalten, als auch für Angebote zur allgemeinen Bildung . Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht nun vor, dass auf Volkshochschulkurse für allgemeine Bildung die Umsatzsteuer fällig werden soll, was eine Verteuerung der Kurse zur Folge hätte.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In einer sich immer schneller verändernden Arbeits- und Lebenswelt müssen Menschen sich zunehmend lebenslang weiterbilden, zum einen, um ihre Erwerbsfähigkeit und beruflichen Kompetenzen zu sichern und weiterzuentwickeln, zum anderen, um persönliche und soziale Teilhabechancen wahrnehmen zu können. Öffentlich verantwortete Weiterbildungsangebote unterstützen Menschen darin, ihr persönliches, soziales und berufliches Leben selbstverantwortlich zu führen. Die Hamburger Volkshochschule (VHS) leistet mit ihrem umfassenden und aktuellen Angebot einen wichtigen Beitrag zur persönlichen, politischen und berufsbezogenen Weiterbildung für Hamburgerinnen und Hamburger. Dabei sind die Grenzen zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung fließend. So kann beispielsweise ein Angebot zur Stressbewältigung der Gesundheitsförderung insgesamt dienen wie auch den Umgang mit beruflichem Stress im engeren Sinne unterstützen. Die Teilnahme an einem Sprachkurs kann ausschließlich beruflich begründet sein. Das offene Kursangebot der VHS ist bisher generell umsatzsteuerbefreit. Der vom Bundeskabinett am 31. Juli 2019 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sieht eine Zusammenfassung der zentralen Umsatzsteuer- Befreiungsvorschriften für Bildungsdienstleistungen vor (§ 4 Nummer 21 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz). Gleichzeitig soll der bisherige § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG gestrichen werden. Im Ergebnis kann die geplante Änderung bewirken, dass 1 Vergleiche https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/ Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/1-Referentenentwurf.pdf?__blob= publicationFile&v=2; https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-umsatzsteuerfuer -vhs-kurse-ein-schlag-ins-gesicht-fuer-die-volkshochschulen-_arid,465677.html. Drucksache 21/18334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eine künftige Steuerbefreiung sich auf die unmittelbare berufliche Verwertbarkeit von Weiterbildungsangeboten begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil des Angebotes der VHS, der aufgrund des Auslegungsspielraums von Weiterbildungsangeboten als „beruflich verwertbar“ derzeit noch nicht konkret benannt werden kann, künftig umsatzsteuerpflichtig gestellt werden wird. Hamburg hat daher gemeinsam mit allen Ländern einem Mehrländerantrag im Kulturausschuss vom 2. September 2019 zur Prüfung der Weiterführung der Umsatzsteuerbefreiung für Erwachsenenbildung zugestimmt (BR.-Drs. 356/19): „…Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich der Erwachsenenbildung und allgemeinen Weiterbildung zu überprüfen. Er bittet darum, alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume zu nutzen, um sicherzustellen, dass unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit eines Bildungsangebots der Zugang zum lebenslangen Lernen - und damit Teilhabechancen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben - ohne neue steuerliche Belastungen und diskriminierungsfrei möglich bleibt.“ Der vorliegende Gesetzentwurf wurde bisher nicht beschlossen, er liegt dem Bundesrat zur Abstimmung vor. Nach einer Beschlussfassung ist mit einer Umsetzung ab 2021 zu rechnen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den oben genannten Gesetzentwurf im Hinblick auf die Auswirkungen für die Hamburger Volkshochschulen? 2. Wie viele Kurse an den Hamburger Volkshochschulen würden sich durch den oben genannten Gesetzentwurf verteuern? Wie viele Personen nehmen an diesen betroffenen Kursen pro Jahr teil? Bitte seit 2015 tabellarisch aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Personen nehmen insgesamt Angebote der Volkshochschulen in Hamburg wahr? Bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln. Die Belegungen an den Kursen der VHS ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht : Jahr Belegungen VHS (Belegungen = Zahl Kursanmeldungen) 2015 99 967 2016 100 138 2017 102 221 2018 106 778 4. Wie plant der Senat auf die Auswirkungen des oben genannten Gesetzentwurfs auf die Hamburger Volkshochschullandschaft zu reagieren? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um mehr Menschen für die Angebote der Hamburger Volkshochschulen zu gewinnen? In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Belegungszahlen der VHS durch ein nachfrageorientiertes Angebot nennenswert zu steigern, siehe Antwort zu 3. Dies erfolgte einerseits im Bereich Deutsch als Fremdsprache, andererseits insbesondere seit 2018 auch im Bereich des Offenen Kursangebotes der sechs VHS-Regionen. Gründe hierfür sind die zahlreichen Einzelveranstaltungen im Rahmen des Themenschwerpunktes „Komplizen für die Zukunft – Was bewegt die Stadt?“, die von den Hamburgerinnen und Hamburger stark nachgefragt wurden. Zudem gab es durch die Presse- und Rundfunkberichte in den Jahren 2018/2019 sowie die Medienpartnerschaft mit dem Norddeutschen Rundfunk rund um das 100-jährige Jubiläum eine größere Sichtbarkeit für die Themen Volkshochschule und lebenslanges Lernen. Durch die Online-First-Strategie werden die Informationen zur VHS und ihren Angeboten den Kunden dort serviceorientiert bereitgestellt, wo sich die meisten Hamburgerin- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18334 3 nen und Hamburger Informationen besorgen: auf der Website, die laufend den Kundenbedarfen angepasst wird, sowie den Social-Media-Kanälen. Auf diese Weise konnte auch die Anzahl der Abonnentinnen und Abonnenten des Newsletters deutlich gesteigert werden. Es ist beabsichtigt, den erfolgreichen Kurs – orientiert an den Weiterbildungserfordernissen der Hamburgerinnen und Hamburger – fortzusetzen.