BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18367 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 12.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Vereinsverbote in Hamburg in den Jahren 2018 und 2019 Nach den §§ 1 bis 13 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) kann die nach der Anordnung über Zuständigkeiten im Versammlungsrecht und öffentlichem Vereinsrecht betraute Behörde für Inneres und Sport gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit missbrauchen, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nach Maßgabe dieses Gesetzes einschreiten und einen Verein verbieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Vereine sind in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 31.08.2019) jeweils aus welchen Gründen verboten worden und unter welchen Namen sind diese bis zum Verbot aufgetreten? 2. Wie hoch war das jeweilige eingezogene Vereinsvermögen der verbotenen Vereine? 3. Welche Maßnahmen von Ordnungsbehörden (zum Beispiel Razzien) hat es in Hamburg im Zusammenhang mit Vereinsverboten durch das Bundesinnenministerium oder andere Länder in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 31.08.2019) jeweils gegeben? Siehe Drs. 21/16884. Im Übrigen hat die Behörde für Inneres und Sport als Verbotsbehörde nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) im abgefragten Zeitraum keine Vereinsverbote verfügt.