BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18368 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 12.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Besetzung der Feuer- und Rettungswachen Ein schnelles Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort nach ihrer Alarmierung bei Wohnungsbränden und im Rettungsdienst ist von herausragender Bedeutung für Leib und Leben der Menschen. Immer wieder kritisieren wir, dass die Sicherheit der Bevölkerung davon abhängt, wo man sich gerade in Hamburg aufhält. So zeigt die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/18217, dass die Erfüllungsquote der Eintreffzeit und der taktischen Mindeststärke beim sogenannten kritischen Brand im 2. Quartal 2019 lediglich 63,5 Prozent betrug. Auch im öffentlichen Rettungsdienst wurde die festgesetzte Hilfsfrist von acht Minuten hamburgweit nur in 64 Prozent aller Fälle erreicht, wobei es erhebliche Schwankungen zwischen den einzelnen Bezirken gibt: Während die Erfüllungsquote in Hamburg-Nord 75 Prozent und in Eimsbüttel 72 Prozent betrug, waren es in Harburg nur 55 Prozent und in Bergedorf 58 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich Stellen-Soll und VZÄ an den einzelnen Feuer- und Rettungswachen (FuRW) seit dem Jahre 2015 entwickelt? Bitte pro FuRW jeweils zum Stichtag 1. Januar und 1. Juli eines Jahres angeben. Die Stellenerfassung in der Feuerwehr Hamburg ist nicht an einer automatisierten Auswertbarkeit der Stellenausstattung und Stellenbesetzung der einzelnen Feuer- und Rettungswachen ausgerichtet. Eine Antwort im Sinne der Fragestellung würde daher eine manuelle Auswertung des Stellenverwaltungsprogrammes EPOS erfordern. Eine solche manuelle Auswertung ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie haben sich die Funktionsbesetzungen an den einzelnen FuRW seit dem Jahre 2015 entwickelt? Wie viele davon waren jeweils unterbesetzt ? Bitte Gesamtzahl pro FuRW für die Jahre 2015 bis 2018 sowie monatsweise für 2019 angeben. Wache 2015 2016 2017 2018 Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 F11 -0,1 -0,1 -0,1 -0,8 -0,5 -0,5 -0,4 -0,6 -0,2 -0,4 F12 -0,2 -0,6 -0,9 -0,9 -0,7 -0,8 -0,9 -0,7 -0,8 -0,9 F13 -0,5 -0,6 -0,9 -0,8 -0,6 -0,4 -1,7 -1,7 -0,9 -1,6 F14 -0,5 -0,5 -0,8 -1,2 -0,4 -1,3 -0,9 -1,2 -1,5 -1,5 F15 -0,1 -0,3 -0,7 -0,8 -2,2 -2 -2 -1,9 -1 -1,3 F16 -0,3 -0,5 -0,5 -1 -1 -1,3 -0,9 -1,6 -1,9 -1,7 F21 -0,1 -0,3 -0,5 -0,7 -0,6 -0,6 -1,7 -1,8 -2,3 -2,9 Drucksache 21/18368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wache 2015 2016 2017 2018 Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 F22 -0,4 -0,5 -1,1 -1,2 -1,1 -1,2 -1 -1,4 -1,7 -2,4 F23 -0,3 -0,5 -0,9 -0,8 -0,5 -0,6 -0,2 -0,3 -0,5 -0,9 F24 -0,4 -0,6 -0,9 -1,7 -1,1 -0,9 -1,8 -2,3 -2,5 -3,4 F25 -0,2 -0,3 -0,4 -1 -0,6 -0,8 -0,2 -0,7 -2 -1,1 F26 -0,2 -0,3 -0,6 -0,7 -1,6 -1,6 -0,5 -1,3 -1,8 -1,6 F31 -0,2 -0,4 -0,5 -0,9 -0,3 -0,9 -1 -1,4 -1,6 -1,5 F32 -0,4 -0,3 -0,3 -1,7 -1,2 -1,2 -0,5 -2 -1,8 -2,4 F33 -0,3 -0,4 -0,4 -1,1 -0,6 -1,3 -1,7 -1,1 -0,7 -1,1 F34 -0,7 -0,7 -0,8 -1,1 -0,6 -0,6 -1,1 -1 -1,7 -2,1 F35 -0,2 -0,4 -0,6 -1,7 -0,6 -0,4 -0,9 -1,2 -1,4 -1,2 F36 -0,2 -0,6 -0,8 -1,1 -1 -1,5 -1,8 -1,3 -1,2 -2,6 Datenquelle: SP-Expert In der Tabelle, werden die durchschnittlichen Funktionsunterbesetzungen für jede Feuer- und Rettungswache pro 24-h-Schicht dargestellt. Der Durchschnitt wurde in der Spalten 2015, 2016, 2017 und 2018 jährlich und in den Spalten Jan 19, Feb 19, Mrz 19, Apr 19, Mai 19 und Jun 19 monatlich gebildet. Da eine Überplanung der Funktionen nicht stattfindet, ist der Maximalwert =0. 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Situation und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung sind geplant? Eine durchgängige Funktionsbesetzung an den Feuer- und Rettungswachen ist ein grundsätzliches Ziel der Planung. Entsprechend sieht die Dienstplanung eine Besetzung der erforderlichen Funktionen an den Feuer- und Rettungswachen vor. Die Funktionsbesetzung wird hierbei aber durch oft kurzfristige Einflüsse beeinflusst. Hierzu gehören beispielsweise Einsatzabforderungen Hamburger Feuerwehrkräfte für Einsätze in anderen Ländern, zum Beispiel im Rahmen der Schiffsbrandbekämpfung oder bei anderen Schadensereignissen, vor allem aber auch kurzfristige, in der Dienstplanung nicht zu berücksichtigende Krankheitsausfälle, die auch durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Feuerwehr in der Kürze der Zeit nicht mehr vollständig kompensiert werden können. Insbesondere der Anstieg von Krankheitsausfällen von rund 9 Prozent in 2015 auf rund 11 Prozent im laufenden Jahr begründet die Entwicklung der Funktionsbesetzung. Die von der zuständigen Behörde bereits seit dem Jahr 2016 eingeleitete Einstellungsoffensive bei der Feuerwehr wird zu einer Erhöhung des Personalbestandes in der Feuerwehr führen und damit auch die Möglichkeit verbessern, trotz äußerer Einflussfaktoren die Funktionsbesetzung zu verbessern. Mit der Einstellungsoffensive wird der Personalbestand im Einsatzdienst bis zum Jahr 2021 um 228 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht. Darüber hinaus wurden im Haushaltsjahr 2019, zur strukturellen Anpassung des Stellenbestandes der Feuerwehr Hamburg, 85 Stellen geschaffen. Auch hiervon haben die Feuer- und Rettungswachen profitiert. Um den Personalbestand zu erreichen, wurden die Aktivitäten der Personalrekrutierung und Ausbildung intensiviert. Zum Beginn des Jahres 2019 sind diese Aktivitäten noch um die sehr erfolgreiche Imagekampagne „Feuer im Herzen“ erweitert worden. Kurzfristige Maßnahmen für die Funktionsbesetzung finden durch Personalausgleich zwischen den Feuer- und Rettungswachen zu den Jahresumsetzungen statt, die den jeweiligen Krankenstand berücksichtigen. Die Reduzierung des Krankenstandes ist ein wichtiges Ziel in der Feuerwehr. Hierzu werden geeignete Ansätze auch unter Einbeziehung des arbeitsmedizinischen Dienstes geprüft. Als eine Maßnahme wurde ein Sportkonzept erstellt, bei dem die Sportgeräte an den Wachen erweitert und verbessert wurden. Trotz der Auswirkungen auf die Personalverfügbarkeit und damit die Funktionsbesetzung wurde das Kontingent der Vorsorgekurtage mit Wirkung vom Januar 2019 von 4 620 auf 8 700 Tage erweitert, um Einfluss auf Krankheitsabwesenheit zu nehmen. Inwieweit diese Maßnahme für die Krankheitsquote wirksam wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, zunächst verringert sich dadurch allerdings das für die Einsatzeinteilung zur Verfügung stehende Personal. Darüber hinaus wurde zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes ein Investitionsprogramm zur Erneuerung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18368 3 Küchen an den Feuer- und Rettungswachen eingeleitet das begleitet wird von Schulungen über die Grundlagen gesunder Ernährung gerade im Schichtdienst. Um der Arbeitssituation und den erhöhten Anforderungen in einzelnen Diensten stärker Rechnung zu tragen, wurde darüber hinaus die Erschwerniszulagenverordnung auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatzdienst der Feuerwehr und an der Rettungsleitstelle der Feuerwehr angepasst, um insbesondere an den einsatzstarken Tagen (Donnerstag – Sonntag) den Erschwernissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung zu tragen. 2017 wurden drei zusätzliche Rettungswagen in Dienst genommen, davon einer zwölf Stunden pro Tag und zwei 24 Stunden pro Tag. Weiterhin wurden sechs vorhandene Rettungswagen in der Einsatzbereitschaft von zwölf Stunden auf 24 Stunden pro Tag erhöht und von der Feuerwehr besetzt. Seit 2018 werden sechs Funktionen für die Sicherstellung des Brandschutzes der Tunnelkette A 7 besetzt. Auch wurde die Baubegleitung , die Ausbildung und seit der dauerhaften Indienststellung auch die zusätzlichen Funktionen des Löschbootes 40, der Branddirektor Westphal, realisiert. Alle drei Maßnahmen wurden mit dem bestehenden Personalkörper gewährleistet. Zur Entlastung der Feuerwehr wurde ein weiterer Aufwuchs von Rettungsdienstkapazitäten nicht über die Feuerwehr abgebildet, sondern über eine Interimsvergabe an die Hilfsorganisationen, die beginnend im Jahr 2018 insgesamt zwölf Rettungswagen zusätzlich besetzt haben. Die Bereitstellung von Kapazitäten für den Rettungsdienst durch die Hilfsorganisationen soll im Wege einer Vergabe unter Nutzung der Bereichsausnahmeregelung dauerhaft erfolgen und damit die Feuerwehr in ihrer Aufgabenwahrnehmung entlasten und die dortige Funktionsbesetzung unterstützen.