BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18370 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 12.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Antiterror-Razzia in Hamburg Diversen Medienberichten zufolge hat am 11. September 2019 eine Antiterror -Razzia in Hamburg stattgefunden. Die Aktion war Teil einer Maßnahme, die zeitgleich auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erfolgte. Wie das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft Flensburg erklärten, sind dabei insgesamt 16 Objekte durchsucht worden. Die Maßnahmen richteten sich gegen zehn Männer und eine Frau, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie die finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen im Ausland vorgeworfen wird. Im Zuge der Durchsuchungen stießen die Einsatzkräfte tatsächlich auf größere Geldbeträge. Nachdem sich der Tatverdacht gegen zwei 34 und 37 Jahre alte Männer erhärtet hatte, wurden diese schließlich festgenommen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit welchen Behörden hat sich das Land Hamburg an der Razzia vom 11. September 2019 beteiligt? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren in die Durchführung involviert? 3. Wie lautet die rechtliche Grundlage für die Aktion? 4. Wie lange hat die Aktion insgesamt gedauert? 5. Wie viele Objekte sind in Hamburg durchsucht worden? 6. Wie viele Personen galten zum 11. September 2019 als tatverdächtig? 7. Was wird den Tatverdächtigen konkret vorgeworfen? 8. Über welche Staatsangehörigkeit verfügen die Tatverdächtigen? 9. Wie lautet der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen? 10. Wie viele der Tatverdächtigen sind in Deutschland beziehungsweise im Ausland geboren? Bitte auch den ausländischen Geburtsort sowie das Datum nennen. 11. Unter welchen Bedingungen sind die nicht in Deutschland geborenen Tatverdächtigen wann in die Bundesrepublik eingereist? 12. Seit wann leben die Tatverdächtigen in Hamburg? 13. Wie lange haben die Tatverdächtigen nach Kenntnis des Senats in den am 11. September 2019 durchsuchten Wohnungen gelebt? 1 Anti-Terror-Razzien in Norddeutschland. NDR Online. 11. September 2019. Drucksache 21/18370 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 14. Seit wann waren sie dort gemeldet und haben sie dort allein oder in Wohn- beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften gelebt? 15. Wie viele der Tatverdächtigen sind in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? 16. In welchem Zusammenhang stehen etwaige Straffälligkeiten? 17. Wie viele der Tatverdächtigen sind vorbestraft? Bitte auch angeben, wie etwaige Vorstrafen zustande gekommen sind. 18. Wie viele der Tatverdächtigen haben bereits eine oder mehrere Freiheitsstrafen verbüßt? Bitte auch angeben, in welchem Zeitraum und in welcher JVA etwaige Haftstrafen verbüßt worden sind. 19. Haben die Sicherheitsbehörden Kenntnis davon, dass die Tatverdächtigen Verbindungen zur salafistischen Szene in Hamburg unterhalten haben? Falls ja, welche und für wen gilt dies? 20. Seit wann ist den Sicherheitsbehörden die Affiliation der Tatverdächtigen zu islamischen Terrororganisationen im Ausland bekannt? 21. Ist dem Senat bekannt, ob einzelne Tatverdächtige in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen Personen nach Syrien in den Irak oder andere islamische Länder gereist sind? Falls ja, für wen gilt dies und welche Reiseroute ist dabei genommen worden? 22. Wann kehrten die Tatverdächtigen nach Kenntnis des Senats von etwaigen Auslandsreisen nach Deutschland zurück? 23. Ist dem Senat bekannt, ob die Tatverdächtigen in der Vergangenheit an salafistischen Veranstaltungen wie Koranverteilungen in Hamburg teilgenommen haben? Falls ja, bitte ausführlich zu Zeit, Ort und Veranstaltungsart Stellung nehmen. 24. Wie viele beziehungsweise wer der Tatverdächtigen sind beziehungsweise ist den Behörden als Salafisten beziehungsweise als Salafist bekannt? 25. Warum sind die Durchsuchungen am 11. September 2019 erfolgt? War akute Gefahr im Verzug oder bestand gar Verdunkelungsgefahr? 26. Hat sich der Tatverdacht im Zuge der Durchsuchungen erhärtet? Wenn ja, inwiefern? 27. Ist es im Zusammenhang mit den Durchsuchungen zu Festnahmen gekommen? Wenn ja, zu wie vielen beziehungsweise um wen handelt es sich dabei? Bitte auch die jeweilige Rechtsgrundlage für die Festnahmen nennen. 28. Hat der Staatsschutzsenat Ermittlungen aufgenommen? Wenn ja, in welcher Sache? 29. Welche Auflagen haben die verhafteten Tatverdächtigen während der Dauer des gegen sie geführten Verfahrens zu erfüllen? Dürfen sie Hamburg verlassen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 30. Haben die Einsatzkräfte im Rahmen der Aktion Computer oder andere technische Geräte sichergestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18370 3 31. Inwieweit ist vor der Durchführung der Aktion eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern erfolgt? 32. Wie lange war die Aktion im Vorfeld geplant worden? 33. Wie stellt sich der aktuelle Ermittlungsstand gegenwärtig dar? Bei dem von den Fragestellungen umfassten Polizeieinsatz am 11. September 2019 handelt es sich um Maßnahmen zu einem Verfahren der Staatsanwaltschaft (StA) Flensburg. Die Exekutivmaßnahmen erfolgten durch das Landeskriminalamt Kiel in eigener Zuständigkeit und mit eigenen Kräften; die Polizei Hamburg war an dem gesamten Einsatz nicht beteiligt. Der erfragte Sachverhalt liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.