BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18376 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Übernahme von Kosten für HIV-PrEP auch durch die Beihilfe für Beamte ? Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten seit Anfang September die Kosten für Medikamente, die vor einer Ansteckung mit HIV schützen. Diese Prä- Expositionsprophylaxe verhindert, dass sich das Virus nach dem Eindringen in den Körper vermehren kann. Die Beihilfe wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Werden die anfallenden Kosten für die Prä-Expositionsprophylaxe auch durch die Beihilfe für Beamte übernommen? Wenn ja, a. unter welchen Voraussetzungen? b. für welchen Personenkreis? c. in welcher Höhe? Wenn nein, d. warum nicht? e. ist geplant, die Kosten für die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe zukünftig zu übernehmen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Nach derzeitiger Rechtslage ist dies nicht möglich. 2. Werden in diesem Kontext auch regelmäßige Testungen auf STD1 bei asymptomatischen Personen ebenfalls übernommen? Wenn ja, a. unter welchen Voraussetzungen? b. für welchen Personenkreis? c. in welcher Höhe? 1 sexually transmitted diseases. Drucksache 21/18376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufwendungen für ärztliche Leistungen für Untersuchungen auf STD sind nach § 2 HmbBeihVO nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig, weitere Beschränkungen bestehen nicht. Wenn nein, warum nicht? Entfällt.