BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18377 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 12.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Verfassungsfeindliche linksextremistische Aktivitäten an der Max- Brauer-Schule Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat von verschiedenen Personen über das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktionhamburg .de/aktion-neutrale-schulen-hamburg/) Hinweise auf massive Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an der Max-Brauer-Schule (MBS) erhalten . So werde an der Schule offen für linksextremistische Gruppierungen und Veranstaltungen geworben, gegen die AfD agiert und die Schülerschaft für grüne Protestaktionen – wie den „Großen Klimastreik“ – mobilisiert. Die Lehrer handelten aus politischer Überzeugung; ein Unrechtsbewusstsein sei nicht vorhanden. Selbst die Aktivitäten einzelner Schüler für die linksextremistische und gewaltorientierte Gruppierung „Antifa Altona Ost“ würden nicht nur geduldet, sondern von einzelnen Lehrkräften sogar befördert. Längst sei die sogenannte Antifa integraler Bestandteil des Schullebens an der MBS. Aus Angst vor privaten und beruflichen Nachteilen sehen die Hinweisgeber keine Möglichkeit, ihre Beobachtungen und Erkenntnisse gegenüber der Schulleitung vorzutragen. Es seien inzwischen aber so viele „rote Linien“ an der MBS überschritten, dass man nicht länger wegschauen könne. Das Vertrauen in die politische Neutralität der Schule und eine klare Abgrenzung vom Linksextremismus seien nicht gewährleistet. Von der Schulleitung und der Schulbehörde erwarte man, endlich die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und konsequent durchzusetzen. I. Politische Werbung an der MBS In beiden Schulgebäuden (Standorte „Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1 – 3“ und „Daimlerstraße 40“) befinden sich seit längerer Zeit an Pinnwänden, Eingangs - und Durchgangstüren sowie an Türen von Klassenräumen Veranstaltungsplakate , Flyer sowie Aufkleber von politischen Gruppierungen des extrem linken Spektrums. Darunter zählen Gruppierungen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) als linksextremistisch sowie als gewaltorientiert eingestuft werden, wie zum Beispiel die „Antifa Altona Ost“ oder das Zentrum der autonomen Szene in Hamburg, die „Rote Flora“. Weitere Gruppierungen, für die in der Schule geworben wird, weisen nachweislich linksextremistische Bezüge auf, wie zum Beispiel der „Jugendrat Hamburg “, oder gelten als gewaltbereit, wie die Gruppe „Rotsport Hooligans des FC St. Pauli“; auf einzelnen Motiven des Materials werden auch Gewalthandlungen dargestellt. Eine unterrichtliche-didaktische Kontextualisierung des Werbematerials ist nicht vorhanden. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die folgenden Abbildungen (1 – 11) dokumentieren einen Teil des politischen Werbematerials an der MBS im August/September 2019: Abbildung 1: Klassentür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx am Standort „Daimlerstraße“: diverse Aufkleber linksextremistischer und linksradikaler Gruppierungen, August 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 3 Abbildung 2: Klassentür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx am Standort „Daimlerstraße“: Aufkleber der linksextremistischen und als gewaltorientiert eingestuften „Antifa Altona Ost“, August 2019. Abbildung 3: Klassentür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx am Standort „Daimlerstraße“: Aufkleber der linksextremistischen und als gewaltorientiert eingestuften „Antifa Altona Ost“; zwei Aufkleber der gewaltbereiten Gruppe „Rotsport Hooligans des FC St. Pauli“, August 2019. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abbildung 4: Klassentür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx am Standort „Daimlerstraße“: Aufkleber mit gewaltbereitem Linksautonomen mit Zwille; verschiedene Aufkleber der „Ultras“ des FC St. Pauli, August 2019. Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 5: Pinnwand im Hauptgebäude der MBS am Standort „Daimlerstraße“: links: Flyer der linksextremistisch beeinflussten Gruppierung „Jugendrat Hamburg“ („Stoppt Jugendobdachlosigkeit “); rechts daneben: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa- Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen), August 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 5 Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 6: „Buntes Brett“ im Hauptgebäude der MBS am Standort „Daimlerstraße“ im August 2019, unten: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa-Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen); Mitte: Flyer der linksextremistisch beeinflussten Gruppierung „Jugendrat Hamburg“ („Stoppt Jugendobdachlosigkeit“); oben: Flyer der linken Nichtregierungsorganisation „Jugend rettet“. Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 7: „Buntes Brett“ im Hauptgebäude der MBS am Standort „Daimlerstraße“ im September 2019, unten: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa-Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen); Mitte: Flyer der linksextremistisch beeinflussten Gruppierung „Jugendrat Hamburg“ („Stoppt Jugendobdachlosigkeit“); oben: Flyer der linken Nichtregierungsorganisation „Jugend rettet“, rechts oben: Demonstrationsaufruf von „Fridays For Future“ zum „Großen Klimastreik“ und zu weiteren Demos. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Abbildung 8: „Buntes Brett“ im Hauptgebäude der MBS am Standort „Daimlerstraße“: Demonstrationsaufruf von „Fridays For Future“ zum „Großen Klimastreik“ und zu weiteren Demos, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 7 Abbildung 9: Durchgangstür am Standort „Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1 – 3“: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa-Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen), August 2019. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Abbildung 10: Eingangstür am Standort „Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1 – 3“: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa-Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen), August 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 9 Abbildung 11: Eingangstür vor der Aula am Standort „Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1 – 3“: Veranstaltungsplakat „Wie gefährlich ist die Antifa?“ (mit Antifa-Symbol, schwarzem Block und Szenen von Gewaltausschreitungen), August 2019. II. „Wie gefährlich ist die Antifa?“ – Bewerbung und Organisation der Veranstaltung Am 2. September fand an der MBS die Abendveranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ statt. Als Organisator und Veranstalter trat offiziell die „GEW Betriebsgruppe der MBS“ auf. Gemäß der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ (vom 04.01.2006) ist es staatlichen Schulen erlaubt , politischen Organisationen Schulräume für Abendveranstaltungen zur Verfügung zu stellen.1 Hierzu bedarf eines entsprechenden Nutzungsvertrages mit der Schule. Die Entscheidung über eine Mitnutzung der Räume trifft laut Vorschrift die Schulleitung (Punkt 2.) Die Schulleitung hat bei ihrer Entscheidung „insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“ zu berücksichtigen. Für die Nutzung der Schulräu- 1 https://www.hamburg.de/contentblob/69572/e3fbbc7b331b79def86edf320574e5bf/data/bbsvo -schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf (abgerufen am 03.09.2019). Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 me ist ein Entgelt zu entrichten. Für „Gewerkschaften oder berufsständische Organisationen“ legt die Dienstvorschrift ein Entgelt der „Tarifgruppe II“ fest (Punkt 3.3). Die Umstände der Veranstaltung wecken erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ um eine politische Abendveranstaltung im Sinne der Dienstvorschrift gehandelt hat. In Würdigung der tatsächlichen Umstände weist die Veranstaltung vielmehr die Intention und den Charakter einer Schulveranstaltung auf. Dafür sprechen folgende Abläufe und Tatsachen: a) Die Schule hat die Veranstaltung massiv beworben. Die Veranstaltungsplakate wurden an beiden Standorten der Schule an Pinnwänden, „Bunten Brettern“ sowie an zahlreichen Eingangs- und Durchgangstüren angebracht (vergleiche die Abbildungen 5 – 7 und 9 – 11). Außerdem hat die Schule die Veranstaltung auf der offiziellen Schulhomepage unter den Rubriken „Aktuelles“2 und „Termine“3 mehrfach beworben und hierbei auch das Veranstaltungsplakat sowie den kompletten Ankündigungstext eingestellt. Die Abbildungen 12 bis 16 dokumentieren die Bewerbung der Veranstaltung auf der Schulhomepage: Abbildung 12: Bewerbung der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ auf der Schulhomepage der MBS, August 2019. 2 http://www.maxbrauerschule.de/termin/wie-gefaehrlich-ist-die-antifa/ (abgerufen am 04.09.2019). 3 http://www.maxbrauerschule.de/wie-gefaehrlich-ist-die-antifa-diskussionsveranstaltung/ (abgerufen am 04.09.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 11 Abbildung 13: Bewerbung der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ auf der Schulhomepage der MBS, August 2019. Abbildung 14: Bewerbung der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ auf der Schulhomepage der MBS, August 2019. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Abbildung 15: Download des Veranstaltungsflyers (1) auf der Schulhomepage der MBS, August 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 13 Abbildung 16: Download des Veranstaltungsflyers (2) auf der Schulhomepage der MBS, August 2019. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 b) Die Hinweisgeber berichten, dass Lehrer in den Oberstufenklassen beziehungsweise Profilen massiv für die Teilnahme an der Veranstaltung geworben haben. Mindestens eine Lehrerin soll die Veranstaltung in ihrem Profil sogar zur Pflichtveranstaltung erklärt haben. Während der Veranstaltung habe diese Lehrkraft dann auch die Anwesenheit der Schüler kontrolliert. Ebenso soll in Aussicht gestellt worden sein, die Teilnahme an der Veranstaltung als Unterrichtszeit anzurechnen und mit zwei anderen Unterrichtsstunden auszugleichen. c) Nach Angaben der Hinweisgeber sei die Veranstaltung dann auch sehr überwiegend von Oberstufenschülern und Schülern aus den höheren Jahrgängen der SEK I der MBS besucht worden; diese machten circa 90 Prozent aller Besucher aus. Neben den Oberstufenschülern waren auch Mitglieder der Schulleitung (unter anderem der Leiter der MBS) sowie zahlreiche Lehrer der MBS anwesend; sehr vereinzelt nahmen auch Personen teil, die nicht der Schule zugehörten. d) Einzelne Schüler der MBS wurden außerdem – so berichten die Hinweisgeber – in die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung eingebunden. So nahmen an der Podiumsdiskussion zwei Schüler der MBS teil. Von einer Lehrerin der MBS, die während der Veranstaltung als Moderatorin fungierte, wurden diese zwei Schüler als Mitglieder der linksextremistischen und vom Landesamt für Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingestuften „Antifa Altona Ost“ vorgestellt. Ein weiterer Schüler war in ein Rollenspiel eingebunden, welches als Einstieg zu der Veranstaltung vorgestellt wurde. e) Über den Umstand, dass an der Veranstaltung auch Schüler der MBS teilnehmen werden, wurde außerdem auf der Schulhomepage geworben . Dazu hieß es: „Wir möchten mit unterschiedlichen Aktivist_innen, auch von unserer Schule, sprechen und diskutieren – in einer Gesprächsatmosphäre , die Unterschiede zulässt und diese als Teil einer demokratischen Gesprächskultur begrüßt.“ f) Die Veranstaltung war zwar formal auch für externe Besucher offen – praktisch aber gezielt für ein Schülerpublikum konzipiert und methodisch wie eine Unterrichtsstunde aufbereitet. Dazu gehörten ein Einstieg mit Rollenspiel, eine Kulisse mit einer Tafel mit Antifa-Stickern und linksextremistischen Slogans wie „A. C. A. B.“, eine sogenannte Murmelrunde, bei der sich die Schüler austauschen und Fragen überlegen sollten, oder das gemeinsame Abbauen und Aufräumen nach der Veranstaltung mit den Schülern. III. „Wie gefährlich ist die Antifa?“ – Ablauf und Inhalte der Veranstaltung a) Verteilung und Auslage von Anti-AfD-Flyern und politischer Werbung Vor Veranstaltungsbeginn verteilte eine erwachsene Person auf dem Schulhof direkt vor der Aula an die eintreffenden Schüler und Besucher einen Anti- AfD-Flyer der Fraktion „DIE LINKE Altona Nord“. Die Flyer wurden außerdem an der Eingangstür der Aula auf einem Tisch mit Infomaterial ausgelegt. Ferner wurde auf dem Infotisch unter anderem das Programmheft des linksextremistisch beeinflussten Radiosenders Freies Sender Kombinat (FSK) angeboten . Ein in der linksextremistischen Szene bekannter und vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz 17 Jahre lang observierter FSK-Reporter nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil.4 Die Werbematerialien lagen sowohl vor als auch noch nach der Veranstaltung für jeden Besucher zu Mitnehmen am gut einsehbaren Info-Tisch an der Eingangstür der Aula bereit. Sowohl der Schulleiter als auch die in zweistelliger Anzahl anwesenden Lehrkräfte der MBS sind mehrfach am Info-Tisch vorbeigelaufen, ohne die 4 https://taz.de/Verfassungsschutz-in-der-Kritik/!5482348/ (abgerufen am 04.09.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 15 politischen Werbematerialien zu beseitigen oder die Verantwortlichen darauf hinzuweisen, diese zu entfernen; ferner haben die Lehrkräfte ignoriert, dass die Anti-AfD-Flyer bereits auf dem Schulhof verteilt wurden und die meisten Schüler mit einem Anti-AfD-Flyer in den Händen die Aula betraten. Die beiden Werbematerialien sind in den Abbildungen 17 und 18 dokumentiert: Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 17: Anti-AfD-Flyer der Partei DIE LINKE Altona Nord, der auf dem Schulhof (Standort : Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1 – 3) am 2. September an Schüler und Besucher verteilt wurde; außerdem wurden die Flyer vor der Eingangstür zur Aula auf einem extra dafür bereitgestellten Info-Tisch zum Mitnehmen ausgelegt. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Abbildung 18: Programmheft „Transmitter“ des linksextremistisch beeinflussten Senders FSK, der vor der Eingangstür zur Aula auf einem extra dafür bereitgestellten Info-Tisch am 2. September zum Mitnehmen ausgelegt wurde. b) Organisatorengruppe und Zusammensetzung des Tischpodiums Die Veranstaltung wurde organisiert von der GEW Betriebsgruppe der MBS, einem Zusammenschluss von circa 20 gewerkschaftlich organisierten und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 17 politisch interessierten Lehrkräften der Schule. Die Gruppe unterhält eine Facebook -Seite unter dem Namen „GEW-Betriebsgruppe Max Brauer Schule“. Das Profilbild sowie die „Gefällt mir“-Markierung für die linksextremistische und vom Landesamt für Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingestufte Gruppierung „Antifa Altona Ost“ lassen auf eine politische Nähe der beiden Gruppen schließen (Abbildung 19). Ferner weisen die Profile einzelner Lehrer der Gruppe weitere „Gefällt mir“-Markierungen zu linksextremistischen Gruppierungen wie der „Antifa Altona Ost“, dem autonomen Zentrum „Rote Flora“ oder zur Seite „Antifa Kampfausbildung“ auf.5 Abbildung 19: Screenshot zur Facebook-Seite der GEW Betriebsgruppe der Max-Brauer- Schule: mit „Gefällt-mir“-Markierung für die linksextremistische und vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg als gewaltorientiert eingestufte Gruppierung „Antifa Altona Ost“, August 2019. 5 Die einzelnen Kontakte werden an dieser Stelle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dokumentiert. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Die Diskutanten am Tischpodium setzten sich nach Auskunft von Teilnehmern aus fünf Antifa-„Aktivisten“ sowie einer Referentin vom Auschwitz- Komitee zusammen. Zu den Antifa-„Aktivisten“ zählten drei Mitglieder der linksextremistischen und vom LfV beobachteten sowie als gewaltorientiert eingestuften „Antifa Altona Ost“. Zwei dieser Diskutanten der „Antifa Altona Ost“ wurden von einer moderierenden Lehrerin als Schüler der MBS, zwei weitere Jugendliche als Vertreter des linksradikalen Bündnisses „Jugend gegen rechte Hetze“6 vorgestellt. Teilnehmer der Veranstaltung erinnern sich an mehrere Aussagen von Lehrern und „Antifa“-Diskutanten, die hinsichtlich der Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot seitens der Lehrer sowie hinsichtlich extremistischer Inhalte seitens der „Antifa“-Diskutanten eine problematische Qualität aufwiesen . Einzelne Aussagen sollen im Folgenden sinngemäß widergegeben, wie sie von den Teilnehmern erinnert werden. Ferner sei angemerkt, dass die Aussagen auf der Veranstaltung unter Anwesenheit des Schulleiters und zahlreicher weiterer Lehrer der MBS geäußert wurden: - Begründet wurde die „Antifa“-Veranstaltung durch eine moderierende Lehrerin unter anderem damit, dass angesichts der Wahlergebnisse vom Wochenende (Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg) und der nur knapp verhinderten Wahl von zwei AfD-Ministerpräsidenten es nun angebracht sei, sich politisch zu engagieren und „laut“ zu werden. - Auf der Veranstaltung wurde mehrfach durch jeweils eine der moderierenden Lehrerinnen für den Klimastreik am 20. September aufgerufen; ferner führte eine der Lehrerinnen aus, dass an der MBS gerade damit begonnen würde, die Klassen und Kurse für den Klimastreik zu mobilisieren . Die Schüler sollten daran zahlreich teilnehmen. - Umfassend durften die „Aktivisten“ der „Antifa Altona Ost“ ihre Motive darlegen, warum sie sich für diese Gruppierung „engagieren“, welche Arbeitsfelder und AGs die „Antifa Altona Ost“ umfasst, welche Demos man bereits organisiert habe und wo sich die „Antifa Altona Ost“ regelmäßig zu Kneipenabenden oder „Bildungsveranstaltungen“ treffe. - Ausführlich durften die Diskutanten der „Antifa Altona Ost“ und von „Jugend gegen rechte Hetze“ darlegen, warum für sie Antifaschismus und Antikapitalismus zusammengehörten. Sie verkündeten, dass radikale Kapitalismuskritik zum Antifaschismus unabdingbar dazugehöre; Kapitalismus ließe kein gleiches und freies gesellschaftliches Leben zu. - Ein Diskutant von „Jugend gegen rechte Hetze“ äußerte, linke Militanz sei etwas, wofür man bereit sei einzustehen und man sei auch bereit, die Konsequenzen dafür zu tragen. Faschisten müssten auf der Straße blockiert werden. Als „Antifaschist“ rechtfertige man Gewalt als „letztes Mittel “ gegen „Faschisten“. Ein Diskutant von der „Antifa Altona Ost“ und auch Schüler der MBS äußerte, dass die Antifa eingreifen müsse, wenn der Staat nicht eingreife. Das letzte Mittel sei auf jeden Fall Gewalt. - Die linken Gewaltexzesse während des G20-Gipfels in Hamburg wurden von einer Diskutantin des Tischpodiums stark relativiert, in dem sie über angebliche V-Leute und verdeckte Ermittler im Schwarzen Block der „Welcome to Hell“-Demo berichtete, die durch ihr Verhalten zu den Ausschreitungen mit beigetragen hätten. 6 Zu den Verflechtungen und Doppelmitgliedschaften der Gruppierungen „Antifa Altona Ost“ und „Jugend gegen rechte Hetze“ vergleiche umfassend die Drs. 21/16417 (Seite 13). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 19 - Ein Diskutant der „Antifa Altona Ost“ äußerte, dass rechte und linke Gewalt niemals gleichzusetzen seien. Linke Gewalt der „Antifa“ würde sich gegen Merkmale richten, die Menschen ablegen könnten, wie die politische Orientierung, während sich rechte Gewalt gegen Merkmale richten würde, die Menschen nicht ablegen könnten, wie zum Beispiel die Hautfarbe. - Ein Diskutant der „Antifa Altona Ost“ bat das Publikum, der „Antifa Altona Ost“ eine Spende zukommen zu lassen. Dazu wurde ein Spendentopf durch die Publikumsreihen gereicht. Das Geld sollte unter anderem für die „Bildungsarbeit“ der Antifa Altona Ost verwendet werden. Der Ablauf der Veranstaltung und die von mehreren Teilnehmern bezeugten Aussagen belegen, dass Lehrer der MBS in der Aula der Schule Vertretern einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung sowie Vertretern einer weiteren radikallinken Gruppierung ein öffentliches Podium boten, auf dem diese vor einem Schülerpublikum ihre politischen und oftmals extremistischen Standpunkte umfassend darlegen konnten. Eine Distanzierung von den teils eindeutig extremistischen gewaltakzeptierenden und antikapitalistischen Aussagen der Diskutanten von der „Antifa Altona Ost“ und von „Jugend gegen rechte Hetze “ durch Mitglieder der Schulleitung oder durch andere anwesende Lehrkräfte fand zu keinem Zeitpunkt statt. Die Teilnehmer, die sich an die AfD- Bürgerschaftsfraktion wandten, konstatieren, dass die Veranstaltung schwerpunktmäßig darauf ausgelegt gewesen sei, Schülern der MBS die Arbeit der „Antifa“ werbend vorzustellen und die Schüler für eine Form des „antifaschistischen “ politischen „Engagements“ zu öffnen. IV. Agieren gegen die AfD Bereits im Oktober 2018 sammelten einzelne Lehrkräfte der MBS im Lehrerzimmer Unterschriften für einen „offenen Brief“ gegen die AfD-Bürgerschaftsfraktion anlässlich der Einrichtung des Informations-Portals „Neutrale Schule Hamburg“. Darin unterstellen die unterzeichnenden Lehrer der AfD, eine Partei „mit demokratiefeindlichen Absichten“ zu sein und bestätigten, ihre Schüler im Unterricht „sehr kritisch über Inhalte und Strategien der AfD – und anderer Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten“ zu „informieren“. Ebenso kündigten die Lehrer an, ihre „Schüler*innen explizit darauf hin(zuweisen), welche Gefahren von einem Erstarken der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen können“. Ferner rückten die Unterzeichner die AfD in die Nähe der Ideologie des Nationalsozialismus, „die in der Massenvernichtung von Millionen von Menschen und einem Weltkrieg endete“.7 Offensichtlich haben Lehrer der Schule auch den Kontakt zu verschiedenen Medien hergestellt und O-Töne zur Verfügung gestellt, um den „offenen Brief“ einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Am 29. Oktober erschien zu dem Brief ein Artikel im „stern“.8 Darin werden auch die Unterzeichner zitiert („Wir hoffen natürlich, dass diese Idee „Schule macht“ und von vielen anderen Schulen in der Bundesrepublik aufgegriffen wird. Das Signal kann dann sein: Wir sind viele und wir lassen uns nicht den Mund verbieten “); xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Auch in der „Hamburger Morgenpost“ erschien am 29.10.2018 ein Artikel über den Brief;9 ebenso erschien ein Artikel in der „ta- 7 Drs. 21/15077 (Einleitung). 8 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 9 https://www.mopo.de/hamburg/max-brauer-schule-so-knallhart-antworten-diese-lehrer-aufdas -afd-petzportal-31506238 (abgerufen am 13.12.2018). Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 geszeitung“.10 Gleichzeitig wurde auf der Homepage der Schule (http://www.maxbrauerschule.de/) auf den Brief mit einem Verweis auf die Berichterstattungen im „stern“ und in der „Hamburger Morgenpost“ verwiesen ;11 dieser Eintrag ist inzwischen wieder gelöscht. Trotz der pauschalen, stark diffamierenden Feststellungen über der AfD in dem offenen Brief durch die Lehrer, verbunden mit der Ankündigung, diese Feststellungen im Unterricht zu vermitteln, befindet der Senat, die „geäußerten Ansichten zur Ausgestaltung ihrer unterrichtlichen Arbeit genüg(t)en den Anforderungen des Verbotes politischer Indoktrination“ und „beweg(t)en sich im Rahmen dessen, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch öffentlichen Bediensteten an Meinungsfreiheit auch in Bezug auf Gegenstände ihres Dienstes zusteh(e)“.12 Die „Veröffentlichung eines Briefes, der die Meinung des Lehrerkollegiums widerspiegelt, (sei jedoch) nicht zulässig“.13 Im Dezember 2018 nahm eine Schülergruppe der Max-Brauer-Schule auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung an einer Diskussionsrunde mit Vertretern der Jugendorganisationen aller in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien teil. Nach anfänglich sehr guter Diskussion mit der ersten Gruppe verweigerten die Schüler der MBS dem Vertreter der Jungen Alternative Hamburg nicht nur die Begrüßung; die Schüler setzten sich geschlossen auf den Fußboden, um Karten zu spielen. Dabei äußerte ein Schüler unter anderem: „Ich will dem Nazi eine reinhauen". All dies geschah, ohne dass der Vertreter der Jungen Alternative überhaupt etwas gesagt hatte. Von einem anwesenden Lehrer der MBS wurde der Vertreter der Jungen Alternative beschimpft. Dem Personal der Landeszentrale für politische Bildung war das Auftreten der Schülergruppe und des Lehrers der MBS sichtlich unangenehm. Dass eine Diskussion mit Altonaer Schülern für einen Vertreter der Jungen Alternative kein Heimspiel sein würde, war vorher klar, doch das völlige Abblocken einer Debatte, zumal noch auf solch kindische und gleichzeitig aggressive Weise, wurde nicht der Ernsthaftigkeit der Politik und dem Veranstaltungsformat gerecht. Man hätte den JA-Vertreter gerne kritisieren können, doch dafür hätte man miteinander reden, zumindest einmal zuhören müssen. Wie unkritisch die Schule andererseits Vertretern der „Antifa“ gegenübersteht , zeigt eine Protestaktion vom 27. März 2019. Hierbei posierten Schüler der MBS während eines regulären Unterrichtstages (vermutlich in der Pause) mit zwei großen Transparenten gegen die Entfernung linksextremistischer Aufkleber an der Ida Ehre Schule. Im Vorfeld hatten Vertreter der „Antifa“ die Aktion „transpisanschulen“ (Transparente an Schulen) initiiert und Schulen aufgerufen, sich mit Protestfotos zu beteiligen. Dazu stellte die „Antifa“ Transparente zur Verfügung und schickte außerdem einen professionellen Fotografen an die Schule. Das unmittelbar vor dem Haupteingang der MBS (Standort „Daimlerstraße“) aufgenommene Foto zeigt die Schülergruppe mit den Transparenten „SOLI- DARITÄT MIT DER IDA EHRE – ANTIFA AREA ÜBERALL“ (einschließlich des „Antifa“-Symbols) und „Antifaschismus ist EHRENsache – SOLIDARITÄT mit der IDA-EHRE“. Die beteiligten Schüler halten außerdem Aufkleber mit der Aufschrift „ANTIFA AREA“ nach oben und recken die in linksextremistischen Kreisen öfter präsentierte „Kommunistenfaust“ nach oben (Abbildung 20). Gemäß der Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung ist politische Werbung auch auf den Schulgrund- 10 https://taz.de/Online-Pranger-der-AfD/!5545437/ (06.09.2019). 11 http://www.maxbrauerschule.de/die-mbs-in-der-presse/ (abgerufen am 14.11.2018). 12 Drs. 21/15077 (Vorbemerkung). 13 Drs. 21/16136. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 21 stücken – nicht nur in den Schulgebäuden – untersagt.14 Ferner hat der Senat bereits im Fall „Ida Ehre“ mitgeteilt: „Schulgebäude dienen dem Unterricht , sie dienen nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler in der Pause dort Fotografien für politische Zwecke herstellen.“15 Außerdem zeigt die von der „Antifa Altona Ost“ initiierte Protestaktion ein erfolgreiches Vordringen extremistischer Antifa-Akteure in den Hamburger Schulen. Einige Schüler dürften tatsächlich „Opfer“ dieser erfolgreichen Entgrenzungsstrategie der „Antifa Altona Ost“ sein; andere Schüler könnten aus politischer Überzeugung handeln und sich den extremistischen Positionen der „Antifa Altona Ost“ angeschlossen haben. Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 20: Antifa-Protestaktion auf dem Gelände der MBS (Haupteingang am Standort „Daimlerstraße“) am 27. März 2019. Des Weiteren berichten die Hinweisgeber, dass Schulleitung und Lehrerkollegium sich informell darauf verständigt hätten, keine AfD-Vertreter zu politischen Diskussionsveranstaltungen in die Schule einzuladen, um der Partei und ihren Ansichten „kein Podium“ zu bieten. Die Schule führe daher viel seltener politische Diskussionsveranstaltungen durch; wenn diese noch stattfinden , dann umgehe man einfach die gesetzliche Vorgabe, mindestens einen Vertreter aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien – also auch einen Vertreter der AfD – einzuladen. Als aktuellstes Beispiel führen die Hinweisgeber die „ErstwählerInnen-Veranstaltung“ in der Aula der MBS am 17. April 2019 an, zu der Vertreter der Parteien DIE LINKE, SPD, FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingeladen wurden – eine Einladung eines AfD- Vertreters seitens der Max-Brauer-Schule erfolgte nicht.16 Abbildung 21 zeigt den Screenshot zu der Veranstaltung und die anwesenden Parteivertreter: 14 Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung betr. Politische Werbung in Diensträumen (Punkt 1.3). 15 Drs. 21/16417 (Vorbemerkung). 16 https://twitter.com/MaxBrauerSchule/status/1118463860279795712 sowie unter: https://www.instagram.com/p/BwWoVmoJGos/?utm_source=ig_twitter_share&igshid= qern7noyfan (abgerufen am 04.09.2019). Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 21: Erstwählerveranstaltung zur Bezirkswahl 2019 in der Aula der MBS am 17. April 2019 unter Ausschluss eines AfD-Vertreters. Die Nichteinladung von AfD-Vertretern zu politischen Diskussionsveranstaltungen an Hamburger Schulen ist gemäß der Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unzulässig . Die Unzulässigkeit der Nichteinladung von AfD-Vertretern hat der Senat in ähnlich gelagerten Fällen immer wieder bestätigt.17 V. Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg sowie Erkenntnisse aus öffentlich zugänglichen Quellen über die linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Gruppierungen „Antifa Altona Ost“, „Jugendrat Hamburg“ und „Jugend gegen rechte Hetze“ a) „Antifa Altona Ost“ Im aktuellen Bericht des LfV (2018) wird die „Antifa Altona Ost“ (AAO) als eine Gruppierung eingestuft, „bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“.18 In ihrer Selbstbeschreibung auf ihrem Facebook-Account (https://www.facebook.com/pages/category/Political- Organization/Antifa-Altona-Ost-215810105824741/) gibt die AAO an: „Wir setzen uns auch für Verbesserungen im Kapitalismus ein, dabei ist uns bewusst, dass sich die grundsätzlichen Probleme des kapitalistischen Systems nicht durch Reformen lösen lassen. Wir bezeichnen uns als revolutionär , da wir eine grundlegende Veränderung der Zustände wollen, welche nur durch einen Umsturz des Systems möglich ist.“19 Nach Einstufung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg gehört die AAO innerhalb des Phänomenbereiches des Linksextremismus zu den autonomen antifaschistischen Gruppierungen. Dem LfV liegen Erkenntnisse vor, dass die AAO Kontakte zu anderen antifaschistischen Gruppierungen unterhält. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationenverfassungsschutz /231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.20 Bei antifaschis- 17 Vergleiche zum Beispiel Drs. 21/17707 (Fragen 2. und 3.). 18 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2018, Seite 271. 19 https://www.facebook.com/pg/Antifa-Altona-Ost-215810105824741/about/ ?ref=page_internal (abgerufen am 24.02.2019). 20 Zum Beispiel engagiert sich die „Antifa Altona Ost“ derzeit gemeinsam mit folgenden linksextremistischen oder linksextremistisch beeinflussten und zum Teil auch gewaltorientierten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 23 tischen Gruppierungen, so das LfV, ist zumindest Gewaltausübung gegen Personen, welche dem rechten Spektrum zugeordnet werden, grundsätzlich akzeptiert. Der AAO wird nach Erkenntnissen des LfV eine grobgeschätzte Personenzahl im mittleren zweistelligen Bereich zugerechnet. Über die Altersstruktur der Gruppierung lägen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.21 Der AAO werden unter anderem auch enge Kontakte zum gewaltorientierten antiimperalistischen „Roten Aufbau Hamburg“ zugerechnet. Am 1. Mai 2019 nahmen der RAH und die „Antifa Altona Ost“ wechselseitig an Demonstrationen der jeweils anderen Gruppierung teil. Ferner nutzt die AAO Räumlichkeiten der Hamburger DKP-Zentrale im „Magda-Thürey-Zentrum“ und arbeitet mit der DKP-Jugendorganisation SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend ) anlassbezogen zusammen. Regelmäßig beteiligt sich die AAO an vom LfV als „antidemokratisch“ eingestuften Gegenprotesten gegen Gruppierungen des rechten Spektrums.22 Der Leiter des LfV Hamburg stellte bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichtes am 8. Juli 2019 noch einmal zusammenfassend klar: „Antifa Altona Ost ist kein Opfer der Entgrenzung. Antifa Altona Ost ist eine linksextremistische Organisation. Die Antifa Altona Ost bezeichnet sich in ihrer Selbstdarstellung als revolutionär mit dem Anspruch auf grundlegende Veränderung der Zustände, welche nur durch den Umsturz eines Systems möglich sind. Der revolutionäre Aspekt und die Zielvorstellung eines Umsturzes , die am Ende die Überwindung des Kapitalismus und ein Staatswesen und eine sozialistische Gesellschaftsordnung herbeiführen sollen, haben mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung relativ wenig zu tun. Außerdem suchen sie den Schulterschluss mit dem Roten Aufbau Hamburg, eine gewaltorientierte linksextremistische Organisation. Bei der Antifa Altona Ost spreche ich nicht von Entgrenzung, da spreche ich von einer linksextremistischen Organisation.“ b) „Jugendrat Hamburg“ Der sogenannte Jugendrat Hamburg bezeichnet sich selbst auf seiner Internetseite als: „(…) offener und selbstorganisierter Zusammenschluss aus jungen Menschen, der aus dem Bündnis „Jugend gegen G20“ entstanden ist“. Und weiter: „Unser Ziel ist eine weltoffene, solidarische Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns mit Themen wie z.B. Gendervielfalt, Antifaschismus und politischem Aktionismus auseinander. Wir treffen uns zwei Mal im Monat im Hamburger Gängeviertel.“23 Die Vorgängerorganisation „Jugend gegen G20“ bezeichnete sich auf ihrer Internetseite als „Zusammenschluss aus sozialen, internationalistischen, gewerkschaftlichen und antifaschistischen Jugendgruppen, Organisationen, Verbänden und Einzelpersonen, die im Juli 2017 gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf die Straße gehen werden.“24 Dem Bündnis gehörten laut Selbstauskunft folgende (teilweise auch linksextremistische und vom Verfassungsschutz beobachtete) Organisationen an: à Gauche Bremen, AGIR, Demokratische Jugend Rosenheim, Arandela, Linke Initiative Oldesloe, Gruppierungen im „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ (HBgR): Antifa 309, Antifa Bergedorf , Antifainfopool, Antifa Jugend Hamburg, AntifaTresen, Aufstehen gegen Rassismus, a2 Hamburg, Interventionistische Linke Hamburg, PRP Hamburg – Antifa, SDAJ Hamburg, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Landesverband Hamburg (Vgl. https://www.keine-stimme-den-nazis.org/impressum (abgerufen am 09.01.2018). 21 Vergleiche Drs. 21/16296. 22 Ebenda, Seiten 102, 111, 116, 117, 123. 23 https://jugendrathh.noblogs.org/komm-vorbei/ (abgerufen am 31.08.2019). 24 http://jugendgegeng20.de/ (abgerufen am 15.09.2018; aktuell nicht mehr abrufbar). Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Arbeitsgemeinschaft für gewerkschaftliche Fragen Hamburg (AgF), AStA HAW Hamburg, AStA Uni Hamburg, AStA Uni Rostock, DGB Jugend Hamburg , DGB Jugend Hannover, DGB-Jugend Niedersachsen, Bremen, Sachsen -Anhalt, DGB Jugend Nord, DGB Jugend Rheinland-Pfalz/Saar, Die Linke .SDS, DIDIF-Jugend, Hans-Böckler-Stiftung – StipGruppe Hamburg II, IG Metall Jugend Braunschweig, IG Metall Jugend Küste, IG Metall Jugend Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, IG Metall Jugend Region Hamburg, Jugendantifa Kreuzberg, Jugendantifa Schwerin, Jugendrat Hamburg, JXK Berlin , JXK Hamburg, La Rage Lübeck, Leseés, Bad Oldesloe, Lelka & Mania – Workshoptage, Linksjugend ’solid, Naturfreundejugend Deutschlands, Offenes Treffen Göttingen, OpenGlobe NRW, Organize yourself Bündnis, SDAJ, SJD – Die Falken, SJ – Die Falken Braunschweig, SJ – Die Falken Hamburg, SJ – Die Falken Thüringen, Spolek! Hamburg, Verdi Jugend, Verdi Jugend Hamburg, Verdi Jugend Hessen, Verdi Jugend Niedersachsen-Bremen, Verdi Jugend Nord, YXK Berlin, YXK Hamburg.25 Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) stellte in Drs. 21/9818 fest: „Im Gängeviertel fanden regelmäßige „NO G20 Infoabende“ statt sowie Treffen der „AG Jugend“ des Jugendrates Hamburg.“26 Die Nachfolgeorganisation des Bündnisses „Jugend gegen G20“, der „Jugendrat Hamburg“, organisiert heute regelmäßig Vernetzungstreffen, Infoabende und politische Veranstaltungen in einschlägigen Lokalitäten der Hamburger linksextremistischen Szene – so im Centro Sociale, im Gängeviertel , in der „Fabrique“ im Gängeviertel oder in der T-Stube Pferdestall.27 In den sozialen Medien teilt die Organisation regelmäßig Beiträge linksextremistischer und vom LfV beobachteter – auch gewaltorientierter – Gruppierungen, solidarisiert sich mit diesen, ruft zu gemeinsamen Demonstrationen auf und nimmt an diesen teil. In Drs. 21/18225 (Einleitung) werden die Kontakte und Beziehungen des Jugendrates zu linksextremistischen Gruppierungen dargelegt . Dennoch stellt das LfV fest, dass der sogenannte Jugenrat Hamburg derzeit kein Beobachtungsobjekt ist. Dem LfV Hamburg liegen allerdings Erkenntnisse vor, „dass die vom Fragesteller aufgeführten Gruppierungen wie die Antifa Altona Ost (AAO), Antifa 309, Interventionistische Linke (IL) und Einzelpersonen aus Beobachtungsobjekten des LfV Hamburg im „Jugendrat Hamburg“ vertreten sind“.28 c) „Jugend gegen rechte Hetze“ Das linksextremistisch beeinflusste Bündnis „Jugend gegen rechte Hetze“ bezeichnet sich in seiner Selbstdarstellung als „Antifaschistisches Jugendbündnis . Für eine solidarische Gesellschaft frei von Diskriminierung und Ausbeutung . Alle zusammen gegen den Faschismus!!“29 Dem Bündnis gehören derzeit folgende linksradikale, linksextremistisch beeinflusste und linksextremistische Gruppierungen an: Lelka & Mania – Workshoptage, Perspektive Links, Jugendrat Hamburg, Spolek, Antifa Altona Ost.30 Aus den Wort- und Bildbeiträgen der Facebook-Accounts der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und der Bündnisseite „Jugend gegen rechte Hetze“ ergibt sich, dass die linksextremistische Gruppierung „Antifa Altona Ost“ Initiator der beiden (Tarn-)Kampagnen „Jugend gegen rechte Hetze“ sowie „Schü- 25 http://jugendgegeng20.de/mach-mit/teil-werden/ (abgerufen am 15.09.2018; aktuell nicht mehr abrufbar). 26 Drs. 21/9818, Frage 4. 27 https://www.facebook.com/pg/JugendratHamburg/events/?ref=page_internal (abgerufen am 31.08.2019). 28 Drs. 21/18225 (Fragen 1. – 7.). 29 https://www.facebook.com/pg/JugendGegenRechteHetze/about/?ref=page_internal (abgerufen am 10.09.2019). 30 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 25 ler*Innen united! Gegen Hetzkampagnen der AfD“ ist und versucht, über diese – derzeit nicht extremistischen – Kampagnen Einfluss auf Schüler an diversen Hamburger Schulen zu erlangen.31 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) seit den Vorkommnissen an der Ida-Ehre-Schule32 die Hamburger Schulen (insbesondere auch die Schulleitungen) noch einmal eingehend über die einzuhaltenden Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot, insbesondere auch über das Verbot politischer Werbung an Schulen, in schriftlicher, digitaler oder mündlicher Form belehrt? Wenn ja: a) Bitte Datum und Format der Belehrung angeben. b) Waren bei der Belehrung auch der Leiter und/oder andere Mitglieder der Leitung der Max-Brauer-Schule anwesend oder wurden ihnen entsprechende Informationen von der BSB weitergeleitet? Die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde informiert die Schulleitungen fortlaufend und hat auf Dienstbesprechungen des Leitungspersonals der verschiedenen Schulformen am 22. und 25. März 2019 sowie am 9. und 10. April 2019 über die Rechtslage informiert. Die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde hat dabei die Vertretung der einzelnen Schulen nicht erhoben. 2. Wann haben die BSB und die zuständige Schulaufsicht Kenntnis von folgenden – bereits seit längerer Zeit und ohne unterrichtliche Kontextualisierung angebrachten – Aufklebern, Flyern und Veranstaltungsaufrufen mit eindeutigen Bezügen zu linksextremistischen und gewaltorientierten politischen Gruppierungen sowie gewaltverherrlichenden Motiven erhalten ? a) Aufkleber der linksextremistischen und vom Landesamt für Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingestuften Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an der Tür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, b) Aufkleber „Still Loving Rote Flora“ an der Tür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx , c) Aufkleber der Gruppe „Rotsport Hooligans Sankt Pauli“ an der Tür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, d) Aufkleber des gewaltbereiten „Antifaschisten“ mit Zwille an der Tür zum xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, e) Flyer „Stoppt Jugendobdachlosigkeit“ der linksextremistisch beeinflussten Gruppierung „Jugendrat Hamburg“ an der Pinnwand im Hauptgebäude (Standort: Daimlerstraße), f) Flyer „Stoppt Jugendobdachlosigkeit“ der linksextremistisch beeinflussten Gruppierung „Jugendrat Hamburg“ am „Bunten Brett“ (Standort: Daimlerstraße) einschließlich des Aufrufs zum Infoabend am 31.08. und des Aufrufs zum Vernetzungstreffen am 15.09. jeweils im linksextremistischen Zentrum „Centro Sociale“? Die für Bildung zuständige Behörde hat am 12. September 2019 durch die Parlamentarische Anfrage Kenntnis von den Aufklebern und Flyern erhalten. 3. Wie haben die BSB und die zuständige Schulaufsicht nach Kenntnisnahme reagiert? Insbesondere: Haben sie die Schule angewiesen, die 31 Vergleiche Drs. 21/16327 (Einleitung). 32 Vergleiche umfassend Drs. 21/16417. Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 genannten Aufkleber, Flyer und Veranstaltungsaufrufe unverzüglich zu entfernen? Die zuständige Schulaufsicht hat am 12. September 2019 die Schulleitung um Stellungnahme gebeten und, für den Fall, dass in der Schule Material aushinge, das mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nicht zu vereinbaren wäre, mit der Entfernung desselben beauftragt. 4. War die Präsentation der genannten Aufkleber, Flyer und Veranstaltungsaufrufe – über einen längeren Zeitraum und ohne unterrichtliche Kontextualisierung – im Schulgebäude zulässig? Bitte hierbei auf folgende Rechtsvorschriften eingehen: a) die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (Verbot politischer Werbung in den Diensträumen der BSB), b) § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule), c) die aus dem aus dem Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 20 und Artikel 21 Absatz 1) abgeleitete Verpflichtung zur Neutralität ? Siehe Vorbemerkung. 5. Welcher Fachunterricht fand beziehungsweise findet im xxxxxxxxxxxxxx xxxxx (Standort „Daimlerstraße“) statt und ist es zutreffend, dass hier auch politische Bildungsarbeit („Jugend debattiert“) durchgeführt wurde? Nach Auskunft der Schulleitung ist der xxxxxxxxx ein Kursraum der gymnasialen Oberstufe. Dort finden derzeit pro Woche je vier Unterrichtsstunden Deutsch, Englisch und Mathematik für den Jahrgang 13, außerdem sechs Unterrichtsstunden PGW/ Seminar, vier Unterrichtsstunden Französisch und je zwei Unterrichtsstunden Philosophie und Psychologie für die Jahrgänge 11 bis 13 statt. Ein Kurs „Jugend debattiert“ findet dort nicht statt. 6. War die massive Bewerbung und Mobilisierung für die politische Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ an der Schule zulässig? Bitte hierbei die folgenden – tatsächlich erfolgten – Werbe- und Mobilisierungsmaßnahmen berücksichtigen: a) zahlreiche gut einsehbare Veranstaltungsplakate in beiden Schulgebäuden einschließlich der Verwendung typischer linksextremistischer Motive wie dem „Antifa“-Logo, dem „Schwarzen Block“ und Szenen von Gewaltausschreitungen, b) mehrfache Bewerbung der Veranstaltung auf der Schulhomepage einschließlich des Veranstaltungstextes, in dem unter anderem angekündigt wurde, folgende Fragen zu diskutieren: „Ist die Antifa für unsere Ordnung gefährlich? Oder ist sie, angesichts der immensen Probleme der Welt, noch lange nicht gefährlich genug?“, c) aktive Bewerbung und Aufrufe einzelner Lehrer in den Klassen und Profilen, an der Veranstaltung zahlreich teilzunehmen, d) die Ausrufung der Veranstaltung zur „Pflichtveranstaltung“ mit Anwesenheitskontrolle während der Veranstaltung durch mindestens eine Lehrerin, e) die Einbindung von Schülern der MBS in die Organisation und Durchführung der Veranstaltung (möglicherweise auch vorbereitet in der Unterrichtszeit). Nach Auskunft der Schulleitung war die Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ keine schulische Veranstaltung. Ebenso wenig waren Schülerinnen und Schüler in die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 27 Organisation und Durchführung der Veranstaltung eingebunden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie bewerten die zuständige Schulaufsicht und die BSB den Vorwurf, die Schule habe sich durch die massive Bewerbung und Involvierung von Schülern mit der Veranstaltung „gemein gemacht“ und den Eindruck erweckt, als handele es sich um eine Schulveranstaltung? Siehe Vorbemerkung. 8. Sind die Veranstaltungsplakate an der Schule inzwischen entfernt worden ? Bitte das Datum der Entfernung angeben. Die Plakate wurden in den Tagen nach der Veranstaltung entfernt. Die genauen Daten für die Entfernung der einzelnen Plakate sind nicht bekannt. 9. Wurde mit der „GEW Betriebsgruppe der MBS“ beziehungsweise mit der „GEW Hamburg“ gemäß der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ ein Nutzungsvertrag geschlossen, wie er dezidiert auch für politische Veranstaltungen von Gewerkschaften vorgesehen ist (Punkt 3.3 „Tarifgruppe II“)? Wenn ja: Welches Entgelt wurde für die Nutzung der Räume durch die „GEW Betriebsgruppe“ von der Schulleitung festgelegt? Wenn nein: warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 10. War die Verteilung des Anti-AfD-Flyers der Fraktion DIE LINKE Altona Nord (Abbildung 17) auf dem Schulhof unmittelbar vor der Veranstaltung an die Schüler und Besucher und die Auslage der Flyer direkt an der Eingangstür der Aula auf einem extra dafür bereitgestellten Info-Tisch zulässig? Bitte hierbei auf folgende Rechtsvorschriften eingehen: a) die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (Verbot politischer Werbung in den Diensträumen der BSB), b) die aus dem aus dem Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 20 und Artikel 21 Absatz 1) abgeleitete Verpflichtung zur Neutralität, c) das Verbot von „Werbung jeglicher Art auf dem Schulgelände sowie in, an und auf den Gebäuden“ gemäß „Allgemeine Nutzungsbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg für die Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“. Die Verteilung eines Flyers der Fraktion DIE LINKE wurde von der Schulleitung nicht beobachtet. 11. War die Auslage des Werbematerials des linksextremistisch beeinflussten Radiosenders FSK (Abbildung 18) an der Eingangstür der Aula auf einem extra dafür bereitgestellten Info-Tisch zulässig? 12. Wie bewerten es die zuständige Schulaufsicht und die BSB, dass, unter Anwesenheit des Schulleiters und zahlreicher Lehrkräfte der MBS, Vertretern einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung („Antifa Altona Ost“) – die sich zudem noch aus Schülern der MBS rekrutierten – ein Podium vor mehreren Schulklassen und Profilen geboten wurde? 13. Wie bewerten es die zuständige Schulaufsicht und die BSB, dass die Vertreter der „Antifa Altona Ost“ hierbei unter den Augen des Schulleiters und zahlreicher Lehrkräfte umfassend über ihre Motive, Arbeitsweisen und Ziele berichten durften und dabei verfassungsfeindliche gewaltakzeptierende und antikapitalistische Aussagen trafen, von denen sich weder der anwesende Schuleiter noch andere Lehrkräfte distanzierten? Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 14. Wie bewerten es die zuständige Schulaufsicht und die BSB, dass die Vertreter der „Antifa Altona Ost“ unter den Augen des Schulleiters und weiterer zahlreicher Lehrkräfte Werbung für ihre Infoabende und Vernetzungstreffen machen durften und sogar eine Spendenaktion mit Sammelbüchse durchführten, bei der Schüler und Besucher aufgefordert wurden, für die „Bildungsarbeit“ der „Antifa Altona Ost“ zu spenden? 15. Wie bewerten es die zuständige Schulaufsicht und die BSB, dass genau jene Lehrer der MBS, die sich vor circa einem Jahr noch in einem offenen Brief an die AfD-Bürgerschaftsfraktion großspurig als die Verteidiger der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aufspielten und dabei ihren Diensteid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg hervorhoben33, sich nun als jene Lehrer herausstellen, die wissentlich Vertretern einer vom LfV als extremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung ein Podium vor einem großen Schülerpublikum boten? 16. Die Dienstvorschrift zur „Nutzung von Schulräumen und -anlagen“ regelt, dass Schulleitungen bei ihrer Entscheidung über die Genehmigung von Nutzungen „insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“ zu berücksichtigen haben (Punkt 2.). a) War die Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ angesichts der maßgeblichen Beteiligung von Vertretern einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung („Antifa Altona Ost“) auf dem Tischpodium und der von diesen Linksextremisten getätigten gewaltakzeptierenden und antikapitalistischen Aussagen sowie deren Veranstaltungs- und Spendenaufrufe mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule vereinbar? b) Hätte die Veranstaltung im Wissen um die Teilnahme von Extremisten überhaupt von der Schulleitung genehmigt werden dürfen oder hätte sich die Schulleitung nicht mindestens während der Veranstaltung bereits von den extremistischen Teilnehmern und ihren gewaltakzeptierenden und antikapitalistischen Aussagen distanzieren müssen? 17. Waren neben dem Leiter der MBS noch andere Mitglieder der Schulleitung während der Veranstaltung anwesend? Veranstalter der Podiumsdiskussion war die GEW-Betriebsgruppe der Max-Brauer- Schule. Es handelt sich um eine gewerkschaftliche Veranstaltung. Die für Bildung zuständige Behörde enthält sich daher einer Bewertung zu Teilnehmenden, zur Organisation und zur Durchführung der Veranstaltung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. bis 6. e). 18. Sind nach der Veranstaltung die Eltern der MBS-Schüler, die der „Antifa Altona Ost“ angehören, über die Mitgliedschaften ihrer Kinder in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung informiert worden? Wenn nein: a) Hält es die zuständige Schulaufsicht oder die BSB in einem solchen Fall für erforderlich, die Eltern über Mitgliedschaften in extremistischen und gewaltorientierten Organisationen zu informieren und Beratungen anzubieten? b) Wird eine Information an die Eltern durch die Schulleitung der MBS, die Schulaufsicht oder durch die BSB zeitnah erfolgen? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 16. a) bis 17. 33 Siehe Drs. 21/15077 (Einleitung). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 29 19. Wie bewerten die zuständige Schulaufsicht und die BSB die Sympathiebekundung der MBS-Lehrer aus der „GEW Betriebsgruppe“ für die vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch und gewaltorientiert eingestufte Gruppierung „Antifa Altona Ost“ (Abbildung 19: „Gefällt mir“- Markierung auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite)? Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche Thüringer Verfassungsgerichtshof , Urteil vom 19. Dezember .2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 20. Wie haben die zuständige Schulaufsicht und die BSB nach Kenntnisnahme der öffentlichen Sympathiebekundung der Lehrer aus der „GEW Betriebsgruppe“ gegenüber der vom LfV als extremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung „Antifa Altona Ost“ reagiert beziehungsweise welche Maßnahmen sollen dahin gehend noch erfolgen? Bitte ferner darlegen, wie die zuständige Schulaufsicht und die BSB reagieren würden, wenn es sich um eine Sympathiebekundung für eine islamistische oder rechtsextremistische und zudem gewaltorientierte Gruppierung handeln würde. Hypothetische Fragen beantwortet der Senat nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 21. Der Senat stellt in Drs. 21/15822 fest: „Der Aufruf zu Demonstrationen, in welcher Form auch immer, verstößt gegen das Verbot politischer Werbung an Schulen.“34 Auf der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ wurde mehrfach durch jeweils eine der beiden moderierenden Lehrerinnen für den Klimastreik am 20. September aufgerufen; ferner führte eine der Lehrerinnen aus, dass an der MBS gerade damit begonnen würde, die Klassen und Kurse für den Klimastreik zu mobilisieren. Derzeit hängen außerdem mehrere Demo-Aufrufe von „Fridays For Future“ in den beiden Schulstandorten der MBS (zum Beispiel Abbildungen 7 und 8). a) Ist eine Mobilisierung für die Demonstration zum „Großen Klimastreik “ am 20. September durch Lehrkräfte in den Klassen und Kursen der MBS zulässig? Nein. b) Seit wann ist der Schulleitung bekannt, dass in den Klassen/Kursen/ Profilen der MBS – wie von der Lehrerin auf der Veranstaltung bestätigt – für den „Großen Klimastreik“ geworben und mobilisiert wird und wie hat die Schulleitung nach Kenntnisnahme reagiert? c) Wo wurden überall Plakate oder Flyer zu der Demonstration in der Schule aufgehangen/ausgelegt/verteilt und hat die zuständige Schulaufsicht eine unverzügliche Beseitigung der Demo-Aufrufe nach Kenntnisnahme veranlasst? d) In welchen Jahrgangsstufen und in wie vielen Klassen/Kursen/ Profilen wurde bereits zur Teilnahme an der Demonstration zum „Großen Klimastreik“ durch Lehrkräfte aufgerufen? e) Ist für den 20. September ein früherer Unterrichtsschluss in Aussicht gestellt worden, um mit einzelnen Klassen/Kursen/Profilen rechtzeitig an der Demonstration teilnehmen zu können (es handelt sich um einen regulären Unterrichtstag; die Demonstration beginnt um 12.00 Uhr am Jungfernstieg)? Wurden in diesem Zusammenhang bereits Vereinbarungen für gemeinsame Anreisen von Lehrern und Schülergruppen getroffen? 34 Drs. 21/15822 (Vorbemerkung). Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 f) Welche Maßnahmen wird die BSB ergreifen, um sich von den bereits erfolgten Mobilisierungsmaßnahmen und Aufrufen an der MBS für die Demonstration zum „Großen Klimastreik“ als übergeordnete Behörde zu distanzieren, um somit das Verbot politischer Werbung an Schulen durchzusetzen? g) Welche Maßnahmen hat die BSB gegenüber den verantwortlichen Lehrkräften, die bereits für die Demonstration aufgerufen und mobilisiert haben, ergriffen oder welche Maßnahmen sollen noch erfolgen ? Die Schulleitung hat am 12. September 2019 erfahren, dass auf der von der GEW- Betriebsgruppe organisierten Podiumsdiskussion am 2. September 2019 für die Teilnahme am „Großen Klimastreik“ geworben wurde. Am Nachmittag des gleichen Tages informierte die Schulleitung in einer Rundmail, dass die Schulpflicht gelte, unentschuldigtes Fehlen am 20. September 2019 notiert werde und somit auch die Sorgeberechtigten informiert würden. Plakate mit der Aufforderung zur Demonstration wurden durch die Schulleitung mehrfach entfernt, zuletzt am 13. September 2019. Der für Bildung zuständigen Behörde ist ein Aufruf von einzelnen Lehrkräften oder in einzelnen Klassen zur Demonstration nicht bekannt. Sie geht von der Einhaltung der Schulpflicht aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 22. War die Nichteinladung eines AfD-Vertreters zur „ErstwählerInnen- Veranstaltung“ in der Aula der MBS am 17. April 2019, an der Vertreter der anderen in der Bürgerschaft vertretenen Parteien (DIE LINKE, SPD, FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen) teilnahmen, zulässig? Bitte hierbei auf die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung eingehen. Welche Maßnahmen hat die BSB gegenüber den für diese Veranstaltung verantwortlichen Lehrkräften bereits ergriffen oder welche Maßnahmen sollen noch erfolgen? Nach der Geschäftsordnung Nummer 14 sind alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien bei Veranstaltungen im Rahmen des politischen Unterrichts zu berücksichtigen . Die Schule ging davon aus, dass die in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen berücksichtigt werden müssen, weil es bei der Veranstaltung um die Bezirksversammlungswahl (Wahlalter 16) ging. Die Schule wurde über diesen Sachverhalt informiert. 23. In Drs. 21/16417 gibt der Senat an, dass dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) bekannt sei, dass der „Antifa Altona Ost“ auch einige Jugendliche im schulpflichtigen Alter angehörten (Frage 18.). In einer weiteren Drucksache (Drs. 21/16296) legt der Senat dar, dass die „grobgeschätzte Personenzahl (der „Antifa Altona Ost“) im mittleren zweistelligen Bereich“ läge; über die „Altersstruktur der Gruppierung “ aber derzeit „noch keine gesicherten Erkenntnisse“ vorlägen.35 Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse des LfV zur Altersstruktur und zu Aktivitäten von Jugendlichen im schulpflichtigen Alter in der Gruppierung ? Bitte darlegen. Derzeitigen Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg gehören der „Antifa Altona Ost“ Jugendliche im schulpflichtigen Alter wie auch Jungerwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren an. 24. Wie bewertet das LfV die Teilnahme von Vertretern der „Antifa Altona Ost“ an der Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ in der Max- Brauer-Schule (MBS) vor einem großen Schülerpublikum vor dem Hintergrund seiner Funktion als „Frühwarnsystem der Demokratie“ und seiner Möglichkeiten, die Öffentlichkeit über solche Gefahren für die frei- 35 Drs. 21/16296 (Frage 4.). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 31 heitliche demokratische Grundordnung frühzeitig zu informieren? Plant das LfV, hierüber die Öffentlichkeit noch zu informieren? Siehe Antwort zu 19. 25. Welche Maßnahmen würde das LfV ergreifen oder in Betracht ziehen, wenn Vertreter einer islamistischen oder einer rechtsextremistischen und zudem gewaltorientierten Gruppierung an einer Schule vor einem großen Schülerpublikum umfassend über ihre Motive, Arbeitsweisen und Ziele berichten dürften, dabei unwidersprochen verfassungsfeindliche und gewaltakzeptierende Aussagen träfen und für ein „Engagement“ in ihrer Organisation werben dürften? Siehe Antwort zu 20. 26. Hat es in der jüngeren Vergangenheit vor dem Hintergrund der Verwendung von problematischen Begriffen wie „Antifa“ und „Antifaschismus“ einschließlich deren Gleichsetzung in extremistischen wie auch inzwischen in nicht extremistischen Kreisen (zum Beispiel in Schulen, Lehrerkollegien , GEW), eine Information des LfV über die problematischextremistischen auch historisch-belasteten Bestandteile dieser Begriffe/ Konzepte gegeben? Wenn ja: bitte angeben. Wenn nein: Soll eine solche Information in absehbarer Zeit erfolgen? Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben. Das LfV Hamburg informiert regelmäßig den Senat und die Öffentlichkeit durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht, durch Internetbeiträge und Interviews und Pressestatements über Gefahren der linksextremistischen Szene. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2018 und Drs. 21/15989. 27. Wie hat die Schulleitung nach Kenntnisnahme der Mitgliedschaften/ Aktivitäten einzelner Schüler der MBS bei der linksextremistischen und vom LfV als gewaltbereit eingestuften „Antifa Altona Ost“ sowie nach Kenntnisnahme der verfassungsfeindlichen gewaltakzeptierenden Ansichten der Schüler auf diese eingewirkt? 28. Wurde eine Risikoeinschätzung hinsichtlich der extremistischen MBS- Schüler vorgenommen und die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde eingeschaltet oder soll das noch erfolgen? Wenn nein: warum nicht? 29. Welche schulinternen oder schulbehördlichen Interventions- oder Präventionsmaßnahmen sind bei linken Radikalisierungsentwicklungen einzelner Schüler oder Schülergruppen vorgesehen und welche dieser Interventions- oder Präventionsmaßnahmen wurden an der MBS hinsichtlich linksextremistischer Radikalisierungstendenzen bereits durchgeführt ? Wenn dies bislang nicht der Fall war: Sehen sich die Schule, die zuständige Schulaufsicht und die BSB aufgrund der aktuellen Erkenntnisse dazu veranlasst, tätig zu werden? Bitte erläutern. Nach Auskunft der Schulleitung liegen keine Gründe vor, gewaltpräventiv tätig zu werden. Es gab weder Hinweise auf gesetzwidriges Verhalten einzelner Schülerinnen und Schüler noch gab es entsprechende Vorfälle in der Schule. Wie an jeder Stadtteilschule gibt es auch an der Max-Brauer-Schule einen sozialpädagogischen Beratungsdienst , an den sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wenden können. Die Beratungsstelle Gewaltprävention wird bei vorliegenden Meldun- Drucksache 21/18377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 gen oder Kenntnis durch Elternhaus und Polizei eingeschaltet. Im Übrigen siehe Drs. 21/16417. 30. Sind die Eltern einzelner Klassen/Profile oder die Elternvertreter a) im Vorfeld über die Veranstaltung „Wie gefährlich ist die Antifa?“ informiert worden beziehungsweise wurde bei den Eltern für die Veranstaltung geworben; b) wurde hierbei die Beteiligung von Vertretern der vom LfV als linksextremistisch und gewaltorientiert eingestuften Gruppierung „Antifa Altona Ost“ angegeben? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 31. Hat die BSB das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gebeten, mögliche personelle Überschneidungen zwischen der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und einzelnen Schülern sowie gegebenenfalls einzelnen Lehrern der Max-Brauer-Schule zu überprüfen sowie weitere Erkenntnisse über das Ausmaß und die Art der linksextremistischen Aktivitäten an der MBS anzufordern? Wenn nein: warum nicht? Nein. 32. Welche unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Inhalte hat die MBS in den vergangenen zwei Schuljahren in welchem Umfang vermittelt, die sich mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus auseinandersetzen? Insbesondere: Inwieweit wurden hierbei typische Radikalisierungsverläufe von Jugendlichen des linken Spektrums thematisiert? Hinsichtlich der allgemeinen Vorgaben zum Umgang mit politischem Extremismus ist auf den allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß § 2 HmbSG zu verweisen . Demgemäß richten sich Schule und Unterricht an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus: „Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten (…)“. Dieser Auftrag richtet sich an alle in Schule pädagogisch Tätigen, ungeachtet ihrer Unterrichtsfächer oder Aufgaben jenseits einer Lehrtätigkeit. Damit hat Schule insgesamt die Aufgabe, durch Bildung und Erziehung extremismuspräventiv zu wirken. Im Unterricht der Max-Brauer-Schule werden auf der Grundlage der geltenden Bildungspläne politische Themen, politische Gruppierungen und Parteien, politische Debatten und gesellschaftliche Strömungen thematisiert. Dies bedeutet, im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zu informieren, mit Schülerinnen und Schülern Inhalte zu erarbeiten, zu diskutieren, Meinungsäußerungen frei zuzulassen und Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen und sie so zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. So hat sich die Max-Brauer-Schule unter anderem mit Themen der Radikalisierung auseinandergesetzt. Die Beschäftigung mit Extremismus und insbesondere Linksextremismus ist häufiger Unterrichtsgegenstand in verschiedenen Kontexten. Die Schülerinnen und Schüler im Fach PGW beschäftigen sich im Rahmen des Profils Mensch in der Gesellschaft das erste Halbjahr in der Jahrgangsstufe 13 mit dem Thema „Demokratie “, ein Unterthema davon ist „Extremismus“. Die Beschäftigung mit dem Thema Islamisierung umfasste circa 20 Stunden plus einer schulöffentlichen Veranstaltung. Das aktuell auftretende Thema „Hakenkreuzschmierereien“ wurde circa zehn Stunden lang thematisiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18377 33 Der Besuch der Gedenkstätte Hohenschönhausen fand im Rahmen einer Projektwoche (Profil Sprachen- und Kulturenvielfalt) an einem Tag statt, dazu kommen Vor- und Nachbereitung (15 Stunden). Zum Thema „Jugendbewegungen“ hat sich eine Arbeitsgruppe von Schülerinnen und Schülern (Profil Sprachen- und Kulturenvielfalt) mit dem Thema RAF etwa 15 Stunden beschäftigt, danach erfolgte eine Präsentation inklusive einer Diskussion zu dem Thema. In einem Kurs Geschichte Jahrgangsstufe 11 (Sprachen- und Kulturenvielfalt) wurde das Thema „Revolutionen“ in Form von Referaten behandelt. Je eine Schülergruppe arbeitete zu den Themen „FARC“ beziehungsweise „ANC“ (15 Stunden). Im jahrgangsübergreifenden Geschichtskurs ist das Zentralabiturthema 2020 „Russische Revolution“ ein Semester lang intensiv behandelt worden. Insbesondere in der Oberstufe haben sich die Schülerinnen und Schüler kritisch mit dem Thema Linksextremismus auseinandergesetzt. Beispiele hierfür sind die Themen „Revolution“, „Linkspopulismus“, „Widerstandsbewegungen in der Dritten Welt (FARC, ANC)“ und „RAF“. Eingebunden wurden in mehreren Bereichen Zeitzeugenbesuche, auch zum Thema Deradikalisierung.