BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18379 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Jens Meyer (FDP) vom 12.09.2019 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe von Hausnummern durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Wartest Du noch oder wohnst Du schon? Hamburg ist eine wachsende Stadt; hier werden deshalb viele neue Häuser und Wohnungen gebaut. Menschen ziehen neu in die Stadt oder innerhalb der Stadt in neu errichtete Immobilien ein. Damit die Menschen ihr neues Heim auch ordnungsgemäß zu ihrer Meldeadresse machen können, muss der jeweilige Neubau zuvor nach entsprechender Meldung des Bauherrn über die Fertigstellung beziehungsweise den geplanten Nutzungsbeginn an die Bauaufsichtsbehörde abschließend eine „offizielle“ Hausnummer erhalten und mit dieser im Liegenschaftskataster verzeichnet werden. Die Nutzung der Immobilie darf dabei gemäß § 77 Absatz 2 HmbBauO frühestens zwei Wochen nach der entsprechenden Meldung durch den Bauherrn erfolgen. In einigen Fällen ist es offenbar vorgekommen, dass auch einen Monat nach der besagten Meldung an die Bauaufsicht die Adresse noch immer nicht „offiziell“ im Kataster existierte, sodass die Meldebehörden die dort wohnenden Menschen nicht ummelden konnten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Gemäß Bauprüfdienst 6/2013 „Verfahren zur Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern (BPD Hausnummern)“ soll die Festsetzung einer Hausnummer spätestens bis zum Nutzungsbeginn eines Gebäudes erfolgt sein. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen nach anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel die einwöchige Meldefrist nach § 12 Hamburgisches Meldegesetz) ist es zweckmäßig, wenn das Hausnummernverfahren bereits nach Eingang der Baubeginnanzeige durchgeführt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lange dauert es üblicherweise zwischen der Meldung der Fertigstellung beziehungsweise dem geplanten Nutzungsbeginn eines Gebäudes und seiner endgültigen Registrierung beziehungsweise Zuteilung einer Hausnummer im Kataster? Nach Eingang der Baubeginnanzeige (§ 72a Absatz 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)) beziehungsweise der Anzeige der Innutzungnahme (§ 77 Absatz 2 HBauO) wird von der jeweils zuständigen Wegeaufsichtsbehörde (diese Aufgabe wird in der Regel durch die Fachämter Bauprüfung in den Bezirksämtern wahrgenommen) das Hausnummernverfahren durchgeführt. Die übliche Bearbeitungsdauer von Eingang der Anzeige bis zur Erteilung des Hausnummernbescheides beträgt eine Woche. Drucksache 21/18379 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn die Hausnummer vom Fachamt Bauprüfung mit dem IT-Verfahren BACom erteilt wurde, liegt die Bearbeitungszeit beim Statistikamt Nord bis zur Übernahme in das IT-Fachverfahren der Kundenzentren für Meldeangelegenheiten (OK.EWO- Verfahren) bei einem Arbeitstag. Beim Statistikamt Nord werden die Hausnummernmitteilungen zentral für Hamburg erfasst und mit weiteren Informationen angereichert. a. Welche konkreten Schritte sind seitens jeweils wem hierfür notwendig ? 1) Das Fachamt Bauprüfung führt eine Hausnummernmeldung über das Verfahren BACom durch. 2) Die Adresse wird automatisiert am Folgetag dem Statistikamt Nord zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. 3) Nach Bearbeitung im Statistikamt Nord wird die Adresse über Nacht per Datei dem Verfahren OK.EWO zur Verfügung gestellt. 4) Dataport integriert die Adresse in das OK.EWO-Verfahren. b. Was sind typische Gründe für Verzögerungen bei der Hausnummernzuteilung ? Typische Gründe sind nicht bekannt. Allerdings kommt es in der subjektiven Wahrnehmung zu Verzögerungen, wenn Bauherren weder den Baubeginn noch die Innutzungnahme anzeigen, den Neubau beziehen und dann bei der Meldebehörde feststellen , dass eine Anmeldung nicht möglich ist, weil die Hausnummer nicht existiert. Daneben kann der zeitweilige Ausfall der Verfahren BACom, des gemeinsamen Adressdienstes von Statistikamt Nord und dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (Gazetteer), OK.EWO oder der internen Adressen- und Schlüssel- Datenbank beim Statistikamt Nord zu Verzögerungen führen. Dies kann bei Fehlfunktionen einen Zeitraum von wenigen Stunden beziehungsweise bei Aktualisierung der zugrundeliegenden Systeme einen Zeitraum von einigen Tagen umfassen. 2. In welchen Fällen hat die abschließende Zuteilung einer Hausnummer nach der entsprechenden Meldung des geplanten Nutzungsbeginns durch den Bauherrn in den Jahren seit 2017 besonders lange gedauert? Wie lange dauerte es jeweils und war waren die Gründe hierfür? 3. Gab es in der Vergangenheit oder aktuell Beschwerden über Verzögerungen bei der abschließenden Zuteilung der Hausnummern für Neubauten ? Wenn ja, etwa wie viele waren es in den Jahren seit 2017? (Bitte jahresweise auflisten.) 4. Wie hat sich die Anzahl der entsprechenden Probleme und Beschwerden in den letzten Jahren entwickelt? Welche Konsequenzen wurden bislang hieraus beziehungsweise aus den jeweiligen Beschwerden gezogen? Beschwerden beziehungsweise Verfahrensverzögerungen hinsichtlich der Hausnummernerteilung sind Einzelfälle, die statistisch nicht erhoben werden. Im Übrigen können auftretende Probleme im Regelfall auch zeitnah durch die zuständigen Stellen behoben werden. 5. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das jeweilige Einwohnermeldeamt eine Ummeldung an die neue Adresse vornehmen kann beziehungsweise die entsprechenden Computersysteme vor Ort dieses überhaupt ermöglichen? Siehe Antwort zu 1.