BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18383 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 13.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Polizeimaßnahmen bei dem Fußballspiel FC. St. Pauli gegen Holstein Kiel Am 26.08.2019 fand im Hamburger Millerntorstadion ein Fußballspiel zwischen dem FC St. Pauli und Holstein Kiel statt. In der Pressemitteilung der Polizei Hamburg heißt es dazu unter anderem: „Noch vor dem Spiel geriet eine größere Personengruppe von St. Pauli-Anhängern im Bereich der Schanzenstraße in den Fokus der eingesetzten Beamten der Bereitschaftspolizei (LBP 5). Als sich die Polizeikräfte der Gruppe aus möglichen Angehörigen der „Problemszene“ näherten, flüchteten die Personen unvermittelt in verschiedene Richtungen. Sieben Personen aus der Gruppe, offenbar den Kategorien „gewaltbereit/-geneigt“, bzw. „gewaltsuchend“ zugehörig, konnten jedoch noch im näheren Umfeld angetroffen und kontrolliert werden. Unter den Personen waren zwei als Gewalttäter im Zusammenhang mit Sportereignissen registriert. Bei einer weiteren Person wurde ein Mundschutz gefunden und sichergestellt. Für alle sieben Personen wurden Platzverweise für den Bereich St. Pauli Nord bis um 01:00 Uhr ausgesprochen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen – unter anderem bei Fußballspielen – sollen möglichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, während und nach einer Veranstaltung entgegenwirken. Hierzu zählt insbesondere das Verhindern von Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen durch frühzeitiges Erkennen relevanter Personen und Personengruppen sowie beim Vorliegen gefahrenbegründenden Verhaltens deren Überprüfung und Ergreifen weiterer gefahrenabwehrender Maßnahmen wie zum Beispiel das Erteilen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten sowie die Durchführung von Ingewahrsamnahmen oder Festnahmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen „geriet“ die größere Personengruppe in den Fokus der eingesetzten Bereitschaftspolizei? Die Personengruppe verhielt sich konspirativ, unter anderem wurden nach den Wahrnehmungen der Polizei eigene „Aufklärer“ eingesetzt. Nach Einschätzung der Polizei waren aufgrund der Gruppenzusammensetzung und -größe, der Antreff-Situation und des Verhaltens der Personen Störungen zu erwarten; darüber hinaus flüchteten die Personen bei Annäherung uniformierter Polizeikräfte. Nach polizeilichen Erkenntnissen hatten sich Personen aus dieser der Fanszene des FC St. Pauli angehörenden Gruppe bereits in der Vergangenheit an einer Reihe von Störungen und Straftaten im Zusammenhang mit Heim- und Auswärtsspielen beteiligt. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnislage sowie dem am Wochenende des Spieltages gezeigten Verhalten ein- Drucksache 21/18383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zelner Personengruppen, die eine Kommunikation mit der Polizei verweigerten, bestand für die Polizei eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gewalttätiger Störungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Laut Pressemitteilung der Polizei waren 385 Polizeikräfte im Einsatz. Zu welchen Abteilungen/Einheiten (zum Beispiel Polizeikommissariat 16, Bereitschaftspolizei et cetera) gehörten jeweils wie viele dieser Polizeikräfte ? Es waren Beamte der Landesbereitschaftspolizei, der Polizeikommissariate der Region Mitte I, der Landesinformationsstelle Sporteinsätze der Schutzpolizei, der Verkehrsdirektion , des Landeskriminalamtes und der Landespolizei Schleswig-Holstein eingesetzt; darüber hinaus berührt die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 3. Wem oblag die Einsatzleitung des Polizeieinsatzes? Die Polizei hat den Einsatz mit einer „Besonderen Aufbauorganisation (BAO)“ durchgeführt ; Polizeiführer der BAO war der Leiter des Polizeikommissariats 16. 4. Wie viele „szenekundige Beamte“ waren im Einsatz? 5. Wie viele der Polizeikräfte waren in „zivil“ im Einsatz? Die Fragestellungen berühren die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. a. Mit welchen Aufgaben waren die Zivilkräfte betraut? Entsprechend ihrem jeweiligen Auftrag in der BAO waren die Zivilkräfte mit Aufklärung beziehungsweise Durchführung kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung betraut. b. In wessen Zuständigkeit und unter wessen Leitung waren die Zivilkräfte eingesetzt? Die Zivilkräfte unterstanden den jeweiligen Einsatzabschnittsleitern in der BAO. 6. Bei dem Einsatz gegen die Personengruppe sollen die Polizeikräfte Fotos dabei gehabt haben und gezielt nach den auf den Fotos abgebildeten Personen gesucht haben. Trifft dies zu? Wenn ja: a. Aus welchen Gründen wurden die Fotos der Personen mitgeführt? b. Handelte es sich dabei um eine präventive oder eine strafprozessuale Maßnahme? Es wurde Fahndungsmaterial des Landeskriminalamtes verwandt. Darüber hinaus berühren die Fragestellungen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 7. Aus welchen Gründen wurde den sieben Personen ein Platzverweis erteilt? Es lagen die Voraussetzungen des § 12a SOG vor. a. Für welches Gebiet wurde der Platzverweis genau ausgesprochen? Der Platzverweis umfasste im Stadtteil St. Pauli-Nord die Straßen Wohlwillstraße, Paulinenstraße, Hein-Hoyer-Straße und Budapester Straße. b. Wurde der Platzverweis schriftlich erteilt? Wenn nein, warum nicht? Nein; die Anfertigung und Aushändigung eines schriftlichen Hinweises konnte aufgrund fehlender Erstellungsmöglichkeiten vor Ort nicht erfolgen. 8. Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Polizei die sieben Personen als „offenbar den Kategorien „gewaltbereit/-geneigt bzw. gewaltsuchend “ klassifiziert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18383 3 Die sieben Personen befanden sich in einer Gruppe von circa 40 Personen. Darunter befanden sich Personen, die nach polizeilichen Erkenntnissen bereits mit Straftaten aus dem Bereich Sportgewalt auffällig geworden waren und sich an Störungen beteiligt hatten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.