BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18384 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 13.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Stromproduktion des Kohleheizkraftwerks Wedel? Das Kohleheizkraftwerk (KoHKW) Wedel ist mit dem Übergang des zentralen Fernwärmenetzes der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nunmehr rückwirkend zum 1.1.2019 im Besitz der Stadt über die stadteigene Gesellschaft „Wärme Hamburg“. Immer wieder beobachten Anwohnerinnen und Anwohner, dass das Kraftwerk auch außerhalb der Heizperiode in Betrieb ist. Die Vermutung liegt daher nahe, dass das Kraftwerk Wedel auch zur Stromerzeugung genutzt wird. Die Erzeugung von Strom aus Kohle durch ein Unternehmen der FHH würde den energetischen und klimapolitischen Zielen der FHH allerdings diametral entgegenstehen, zumal hier nicht das Argument gelten kann, dass keine Ersatzenergie vorhanden sei. Dies vorangeschickt frage ich den Senat: Angaben zu technischen Anlagekonfigurationen, detaillierten Stoffströmen oder Erzeugungsmengen bieten Informationen beziehungsweise lassen Rückschlüsse auf wesentliche betriebliche und betriebswirtschaftliche Elemente des Geschäftsmodells der Wärme Hamburg GmbH zu. Diese Informationen sind geeignet potenziellen Mitbewerbern geschäftliche Vorteile zu gewähren und unterliegen somit den Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Wärme Hamburg GmbH. Um zu vermeiden, dass der Wärme Hamburg GmbH durch die Veröffentlichung dieser Informationen wettbewerbliche Nachteile im Markt entstehen werden die Fragen zum Teil nicht beziehungsweise nur in aggregierter Form beantwortet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der der Wärme Hamburg GmbH, wie folgt: 1. Welche Laufzeiten hatten die beiden Blöcke des KoHKW Wedel seit dem 1. Januar 2019? Bitte pro Kraftwerksblock und Kalenderwoche aufführen . 2019 Jan Feb Mrz Apr Laufzeit Kessel Block 1 h 701 622 743 456 Laufzeit Kessel Block 2 h 744 668 673 678 2019 Mai Jun Jul Aug Laufzeit Kessel Block 1 h 0 152 571 301 Laufzeit Kessel Block 2 h 3 479 731 718 Drucksache 21/18384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viel Kohle wurde seit dem 1. Januar 2019 durch das KoHKW Wedel verbrannt und welchen Anteil daran hatte die Stromproduktion? Die Strommengen lassen sich der Internetseite des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE entnehmen, siehe dazu: https://www.energy-charts.de/ energy_de.htm. Die Wärmemengen und damit das Verhältnis von Wärme- und Stromerzeugung sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angesehen, da diese Daten Rückschlüsse auf die Anlagen-Einsatzplanung zulassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Welche Schadstoffemissionen, insbesondere, aber nicht nur von Quecksilber , verursachte das KoHKW Wedel seit dem 1. Januar 2019? Das Kraftwerk emittiert Schadstoffe innerhalb der Grenzwerte der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV). Die Emissionen für Staub, NOx, SO2 und CO unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung. Quecksilber wird über eine Input-Output-Analyse quartalsweise ermittelt. Die Quecksilberwerte werden regelmäßig im Internet veröffentlicht, siehe dazu: https://www.waerme.hamburg/erzeugungsanlagen/transparenz-wedel. 4. Welche Wärme- und Strommengen wurden seit dem 1. Januar 2019 durch das KoHKW Wedel erzeugt? Bitte pro Kraftwerksblock und Monat aufführen. Siehe Antwort zu 2. 5. Welche CO2-Emissionen wurden rechnerisch einerseits durch die Stromund andererseits durch die Wärmeproduktion verursacht? Bitte kumuliert seit dem 1. Januar 2019 und unter Nennung der angewendeten Berechnungsmethode angeben. Der Betreiber meldet jährlich zum 31. März den Emissionsbericht nach § 5 Treibhausgas -Emissionshandelsgesetz (TEHG), vom unabhängigen Prüfer verifiziert, an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin. Dieser Bericht errechnet nach den verbrauchten Brennstoffströmen (Steinkohle, Heizöl S, Heizöl EL) und Materialstrom (Kalksteinmehl) die CO2-Emissionen der Anlage im Kalenderjahr. Im Jahr 2018 waren dies 1 169 353 t CO2. Unterjährige Berechnungen liegen nicht vor, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Warum war die Stromproduktion während der Zeiten der Wärmeerzeugung notwendig beziehungsweise vorteilhaft? Die Blöcke des HKW Wedel werden in der Regel im effizienten Kraft-Wärme- Kopplung-Prozess eingesetzt, in dem gleichzeitig Wärme und Strom produziert werden . Eine reine Wärmeproduktion ohne Stromproduktion, das heißt Heizumleitbetrieb, ist somit ökologisch nicht sinnvoll. Außerdem stellt die Stromproduktion eine Erlösposition dar, die sich preismindernd auf den Wärmepreis auswirkt. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Blöcke in Wedel in der Regel nicht im Kondensationsbetrieb , das heißt nur zur Stromerzeugung, gefahren werden, da dies ebenfalls ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll ist, außer es ist systemdienlich aus Sicht des Stromsystems. 7. Gibt es eine vertragliche Verpflichtung von Wärme Hamburg oder einer anderen städtischen Organisationseinheit zur Stromproduktion durch das KoHKW Wedel? Nein. Wenn ja: a. Wer ist verpflichtet? b. Wem gegenüber? c. In welcher Menge soll geliefert werden? d. Bis wann soll geliefert werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18384 3 e. Ist diese Verpflichtung gegebenenfalls auf die Zeit der Wärmeproduktion beschränkt? Entfällt. Wenn nein: f. Wird die FHH beziehungsweise Wärme Hamburg oder eine andere städtische Organisationseinheit weiterhin Strom aus Kohle in Wedel erzeugen? Wenn ja: i. Mit welcher Begründung und mit welchem Zeithorizont? Ja, das Konzept des Senats sieht vor, dass der neue klimafreundliche Anlagenpark zur Heizperiode 2023/2024 in den Probebetrieb gehen soll. Das Kraftwerk Wedel bleibt bis 2024/2025 einsatzbereit und wird danach abgeschaltet. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. ii. Wenn nein: Wie und wann wird die Stromproduktion durch das KoHKW Wedel beendet? Entfällt. 8. Falls der Senat eine oder mehrere der vorangehenden Fragen mit der Begründung durch sogenannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht oder nur teilweise beantwortet: Wieso ist der Senat der Auffassung, das Geheimhaltungsbedürfnis überwiege das öffentliche Interesse an diesen Informationen? Bitte konkret für jeden Einzelfall und nachvollziehbar begründen. Siehe Vorbemerkung.