BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18385 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 13.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätige Auseinandersetzung am Hansaplatz Am 11.09.2019 kam es am Hansaplatz auf St. Georg zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten, bei der auch Tische und Stühle als Waffen eingesetzt wurden. Erst mit dem Eintreffen der Polizei konnte die Situation deeskaliert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang nach Kenntnisstand des Senats dar? Nach Erkenntnissen der Polizei kam es am Hansaplatz am 11. September 2019 gegen 10.45 Uhr sowie nochmals gegen 13.00 Uhr zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen. Die Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren, bei denen die polizeilichen Ermittlungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht der Senat von weiteren Angaben ab. 2. Wann hat die Polizeidienstelle einen Notruf erhalten? Am 11. September 2019 um 10.45 Uhr und um 13.01 Uhr ging bei der Polizeieinsatzzentrale über den Notruf jeweils ein Anruf ein. 3. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden danach ergriffen? Die Polizei hat anlässlich des Notrufs um 10.45 Uhr folgende Maßnahmen durchgeführt : - Identitätsfeststellungen bei den angetroffenen beteiligten Personen, - Belehrung und Vernehmungsangebot beteiligter Personen, - Ermittlung von Zeugen, - Vernehmung von Zeugen, - Durchführung von Gefährderansprachen und - Anzeigenfertigungen. Nach Eingang des Notrufs um 13.01 Uhr hat die Polizei zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen folgende Maßnahmen ergriffen: - Ansprechen und Trennen der streitenden Parteien, - Anforderung eines Rettungswagens, - Erteilung von Platzverweisen, - Durchführung von Ingewahrsamnahmen und - Fertigung von Lichtbildern. Drucksache 21/18385 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Personen waren an Auseinandersetzung beteiligt? Die genaue Anzahl der beteiligten Personen ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Die Polizei hat von sechs beteiligten Personen Personalien festgestellt. a. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Beteiligten? b. Welche Staatsangehörigkeit besitzen sie? c. Haben sie ein Asylverfahren durchlaufen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die Beteiligten freizügigkeitsberechtigt nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Fünf Personen haben die bulgarische Staatsangehörigkeit, eine Person hat die tschechische Staatsangehörigkeit. d. Sind sie womöglich ausreisepflichtig? Nein. e. Gelten sie als polizeibekannt? Falls ja, wann und weswegen sind sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die aktuellen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister zu drei der beteiligten Personen enthalten keine mitteilungsfähigen Eintragungen. Für die weiteren bekannten Personen liegen keine aktuellen Auskünfte des Bundeszentralregisters vor.