BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18387 21. Wahlperiode 20.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.09.2019 und Antwort des Senats Betr.: Einrichtung einer DLRG-Station an der Alster (3) Anfang Juli 2019 antwortete der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17669 zur Einrichtung einer DLRG-Station an der Alster, dass nach mehreren Jahren Verzögerung die Bauplanung (bis Leistungsphase 3) abgeschlossen ist, der Bauantrag gestellt wurde und der Baubeginn im Oktober 2019 angestrebt wird. Doch schon wenige Tage später berichtet Mitte Juli 2019 die „Hamburger Morgenpost“, dass die Sprinkenhof GmbH dem zuständigen Architekturbüro einen Planungsstopp verhängt haben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde hat, dem Ersuchen der Bürgerschaft aus Drs. 21/5553 folgend , ein Betriebskonzept für ein Wasserrettungszentrum an der Alster erstellt und hierzu entsprechende Planungen eingeleitet. Mit der Drs. 21/5553 hat die Bürgerschaft den Senat auch ersucht, nach Erstellung einer Planung für ein Wasserrettungszentrum unter Verwendung der gewährten Planungsmittel von 195 000 Euro die Bürgerschaft nochmals zu beteiligen, damit diese auf Basis einer fertigen Konzeption zu Bau, Betrieb und dauerhafter Finanzierung Beschlüsse über den Projektfortgang treffen könne. Die zuständige Behörde betreibt weiterhin die Umsetzung des entsprechenden Vorhabens und erstellt hierzu derzeit einen Drucksachenentwurf zur Befassung des Senats. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Angelegenheit noch nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurde im Juli 2019 dem zuständigen Architekturbüro ein Planungsstopp durch die Sprinkenhof GmbH verhängt? Wenn ja, was waren die Gründe, besteht der Planungsstopp fort und wenn ja, bis wann? 2. Ist es zutreffend, dass die Feuerwehr die kompletten Planungsgelder für den Bau durch die Bürgerschaft noch einmal bestätigt wissen will? Wenn ja, warum? 3. Hält der Senat eine weitere Bestätigung der kompletten Planungsgelder durch die Bürgerschaft für notwendig? 4. Für wann plant der Senat eine Befassung der Bürgerschaft zur erneuten Bestätigung der kompletten Planungsgelder? 5. Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Senat nun mit dem Baubeginn? 6. Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Senat nun mit der Fertigstellung? Siehe Vorbemerkung.