BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18392 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Ausbildungssituation im Strafvollzug (III) Bekanntermaßen ist die Personalsituation im Hamburgischen Justizvollzug noch immer äußerst angespannt; zahlreiche Schichten können nicht mehr mit der erforderlichen Mindeststärke besetzt werden, es kommt zu Leistungseinschränkungen für Gefangene und immer häufiger zu körperlichen Übergriffen unter den Insassen und gegenüber Bediensteten. Die Justizbehörde hat im Jahr 2015 endlich auf den gravierenden Personalmangel und die anstehende Pensionierungswelle reagiert und begonnen, die Ausbildungskapazitäten erheblich zu intensivieren. Um ausreichend geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen, die die formalen, persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bedarf es eines angemessenen Bewerberfeldes. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 632 Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, siehe Drs. 21/13714. Die Anforderungen an die Nachwuchskräfte sind hoch, die Zahl der Abbrüche leider auch: Allein im Jahr 2017 haben sechs Anwärterinnen und Anwärter um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten. In der Sitzung des Justizausschusses am 9. Januar 2018 teilten die Senatsvertreter mit, dass beabsichtigt sei, bis zu 120 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr auszubilden. „Im vergangenen Jahr konnten 85 Anwärterinnen und Anwärter gefunden werden, sodass eine Steigerung für 2018 Ziel sei“, so Drs. 21/12087. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, sind im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 eingegangen? Im Jahr 2018 sind insgesamt 526 Bewerbungen eingegangen. Im Jahr 2019 sind es mit Stand 16.09.2019 bisher 300 Bewerbungseingänge. 2. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern wurden im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 gestartet? 2018 Lehrgang 1/18 2/18 3/18 4/18 gesamt 21 22 24 21 Frauen 6 5 6 5 Männer 15 17 18 16* Drucksache 21/18392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2019 Lehrgang 1/19 2/19 3/19 gesamt 23 24 25 Frauen 7 7 6 Männer 16 17 19 * inklusive zwei Anwärtern, die am 07.01.2019 nachgerückt sind 3. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten und aus welchen Gründen jeweils? 2018 haben neun Personen um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten. Die Gründe hierfür waren die nicht vorhandene Aussicht auf einen erfolgreichen Lehrgangsabschluss, ein unrealistisches Berufsbild der Anwärterinnen und Anwärter, psychische Belastung und der Wechsel zur Bundeswehr beziehungsweise Polizei. 2019 haben bislang sieben Personen um Entlassung aus ihrem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten. Die Gründe hierfür waren die nicht vorhandene Aussicht auf einen erfolgreichen Lehrgangsabschluss, ein unrealistisches Berufsbild der Anwärterinnen und Anwärter, psychische Belastung, der Wechsel zur Bundeswehr beziehungsweise Polizei und die Rückkehr in den ersten Ausbildungsberuf. Auf eine genauere Zuordnung von Häufigkeiten zu Gründen wird aufgrund der geringen Personenzahl aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Es würde ansonsten die Gefahr drohen, dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. Bei den Angaben handelt es sich teilweise um Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutzgrundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen. 4. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 aus jeweils welchen Gründen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen? 2018 wurden zwei Personen auf Veranlassung des Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, 2019 bislang eine Person. Aufgrund der geringen Personenzahl können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben zu dieser Frage gemacht werden. Ansonsten würde die Gefahr drohen, dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. Im Übrigen handelt es sich bei den Angaben teilweise um Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutzgrundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen. 5. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 die Zwischenprüfung nicht beim ersten Mal bestanden? Zwischenprüfung nicht bestanden davon Wiederholung der Zwischenprüfung nicht bestanden 2018 8 1 2019 (bis 16.09.) 1 0* * Prüfungen stehen noch aus 6. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2018 sowie bislang in 2019 die Laufbahnprüfung nicht beim ersten Mal bestanden? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben jeweils im Jahr 2018 sowie bislang 2019 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden? Laufbahnprüfung nicht bestanden davon Wiederholung der Laufbahnprüfung nicht bestanden 2018 0 0 2019 (bis 16.09.) 3 0* * Prüfungen stehen noch aus 7. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden jährlich seit 2017 bereits nicht zur Abschlussprüfung zugelassen? Was geschieht mit den Anwär- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18392 3 terinnen und Anwärtern, die nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden? Im Jahr 2017 wurde eine Person nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, in den Jahren 2018 und 2019 (Stand 16.09.2019) wurden alle Anwärterinnen und Anwärter zu den jeweiligen Abschlussprüfungen zugelassen. Anwärterinnen und Anwärter, die nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, erhalten durch den Wechsel in einen der nachfolgenden Lehrgänge die Gelegenheit, die Abschlussprüfung zu wiederholen beziehungsweise sich erneut für die Zulassung zur Abschlussprüfung zu bewähren. 8. Was sind nach Ansicht der zuständigen Behörde die Gründe dafür, dass Anwärterinnen und Anwärter die Zwischenprüfung und/oder Laufbahnprüfung nicht bestehen? Siehe Drs. 21/13714. 9. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern sind noch für 2019 geplant? Für 2019 ist noch ein weiterer Lehrgang mit bis zu 25 Anwärterinnen und Anwärtern geplant. 10. Wie viele Justizvollzugsbedienstete wurden im Jahr 2018 sowie bislang 2019 a. seitens des personalärztlichen Dienstes als vollzugsdienstunfähig eingestuft? Im Jahr 2018 wurden insgesamt zehn und im Jahr 2019 bislang sechs Justizvollzugsbedienstete als vollzugsdienstunfähig eingestuft. Aufgrund der geringen Personenzahl können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben zu dieser Frage gemacht werden. Bei einer Aufschlüsselung pro JVA würde ansonsten die Gefahr drohen, dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. Im Übrigen handelt es sich bei den Angaben um Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutzgrundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen. b. wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt? Im Jahr wurden 2018 insgesamt neun Justizvollzugsbedienstete und im Jahr 2019 bislang eine Person in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Aufgrund der geringen Personenzahl können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben zu dieser Frage gemacht werden. Bei einer Aufschlüsselung pro JVA würde ansonsten die Gefahr drohen, dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. Im Übrigen handelt es sich bei den Angaben um Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutzgrundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen. c. in andere Behörden versetzt? Im Jahr 2018 wurden insgesamt fünf und im Jahr 2019 bislang vier Justizvollzugsbedienstete in andere Behörden versetzt: 2018 JVA BW JVA FB SH JVA HS JVA GM UH Gesamt 0 2 3 0 2 0 5 2019 (bis 08/2019) JVA BW JVA FB SH JVA HS JVA GM UH Gesamt 0 2 1 1 0 0 4 * BW=Billwerder; ** FB=Fuhlsbüttel; *** SH=Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg; **** HS=Hahnöfersand; ***** GM=Glasmoor; ****** UH=Untersuchungshaftanstalt d. in andere Behörden für jeweils welchen Zeitraum abgeordnet? Bitte für 2018 und 2019 pro JVA und insgesamt darstellen. Drucksache 21/18392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 JVA BW JVA FB SH JVA HS JVA GM UH Gesamt 1 1 2 1 1 3 9 01.09.2019 bis 15.03.2020 01.02.2019 bis 28.02.2019 01.08.2016 bis 31.12.2019; 01.01.2015 bis 31.01.2019 09.12.2018 bis 08.06.2019 01.09.2017 bis 31.07.2018 01.07.2017 bis 30.06.2021; 01.03.2018 bis 31.01.2019; 15.10.2018 bis 30.06.2019 11. Wie viele Justizvollzugsbedienstete scheiden voraussichtlich jährlich bis zum Jahr 2026 wegen Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus? Bitte pro Jahr und JVA sowie insgesamt darstellen. Voraussichtliche altersbedingte Abgänge Justizvollzugsbeamte 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt JVA BW 8 13 16 5 12 12 13 18 97 JVA FB 12 14 10 13 5 12 13 4 83 JVA GM 2 3 3 1 2 3 1 1 16 JVA HS 5 8 7 5 10 3 4 2 44 SH 4 4 7 4 2 1 4 4 30 Abteilung Justizvollzug 0 1 0 0 0 0 0 0 1 UH 12 8 15 15 10 15 11 16 102 Gesamt 43 51 58 43 41 46 46 45 373 12. Wie viele Justizvollzugsbedienstete scheiden voraussichtlich jährlich bis zum Jahr 2026 vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus? Bitte pro Jahr darstellen. Siehe Drs. 21/13810. Für 2026 werden 15 außerplanmäßige Personalabgänge prognostiziert .