BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18406 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 17.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Deputationen in Hamburg Das „Hamburger Abendblatt“1 hat den Sachverhalt schon im Jahre 2013 auf den Punkt gebracht: „Sie sind eine Hamburgensie, eine historisch bedingte Besonderheit: Deputationen . Die Bürgergremien gehen auf das 16. Jahrhundert zurück. Während damals wohlhabende Kaufleute den Senat stellten, waren die Bürger in den Deputationen vertreten. Heute ist jede der zehn Fachbehörden einer Deputation zugeordnet.“ Der Artikel 562 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass das Volk zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen ist. Dazu ist in allen Hamburger Behörden eine Deputation eingerichtet, in der derzeit jeweils 15 ehrenamtlich tätige Hamburgerinnen und Hamburger, die von der Bürgerschaft für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden, unter dem Vorsitz der Präsides der Behörden beraten. Die Aufgaben der Deputationen ergeben sich aus dem Gesetz über Verwaltungsbehörden . Sie sind unter anderem an der Aufstellung des Haushaltsplans , Änderungen in der Organisation einer Behörde und an der Befassung mit Personalvorschlägen beteiligt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie oft haben die Deputationen in den einzelnen Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 getagt und wie viele Sitzungen von Ausschüssen der Deputationen hat es im Jahr 2018 gegeben? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln.) Anzahl der Sitzungen der Deputationen und ihrer Ausschüsse Fachbehörde Deputationen Ausschüsse 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 24.09.) 2018 Justizbehörde 6 7 8 8 6 8 Behörde für Schule und Berufsbildung 8 7 7 6 3 10 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article120621669/Eine-Hamburgensie-steht-vor-dem- Aus.html. 2 http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1 &st=lr&doc.id=jlr-VerfHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs. Drucksache 21/18406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl der Sitzungen der Deputationen und ihrer Ausschüsse Fachbehörde Deputationen Ausschüsse 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 24.09.) 2018 Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung 7 12 10 10 8 Entfällt. Behörde für Kultur und Medien 5 6 6 9 6 7 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 6 7 7 7 5 8 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 5 7 8 7 5 9 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 4 und 2 BSU* 9 8 9 7 Entfällt. Behörde für Umwelt und Energie 4* 10 7 8 5 1 Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation 3 5 8 8 6 9 Behörde für Inneres und Sport 4 8 7 7 4 Entfällt. Finanzbehörde 7 7 8 8 6 13 *) 2015 wurde die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt und Energie geteilt. Die zwei Sitzungen der Deputation der BSU in 2015 sind hier nur bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dargestellt. 2. Wie viele Personen außer den Deputierten und der Senatorin beziehungsweise dem Senator – etwa Amtsleiter, Personalräte, Geschäftsstelle der Deputation – nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln.) Regelmäßige Anzahl der Sitzungsteilnehmer Fachbehörde Deputation Ausschuss (durchschnittliche Anzahl pro Ausschuss, soweit es mehrere gibt) Justizbehörde 5-6 0 (nur Amtsleiterin als Vor-sitzende) Behörde für Schule und Berufsbildung 8 9 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 7 Entfällt. Behörde für Kultur und Medien 7 2 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 12 5 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 7 5 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 7 Entfällt. Behörde für Umwelt und Energie 9 4 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 10 4 Behörde für Inneres und Sport 8 Entfällt. Finanzbehörde 11 4-5 3. Welche Personalkosten für wie viele Stellen welcher Wertigkeit entstanden durch die Betreuung der Deputation in den Jahren 2015, 2016, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18406 3 2017, 2018 und bisher in 2019 jährlich? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln.) Erfasst sind im Folgenden die Beschäftigten in der Präsidialabteilung oder in den Fachämtern, die regelmäßig mit der organisatorischen Sitzungsbetreuung der Deputation oder eines Ausschusses der Deputation betraut sind. Nicht erfasst sind die Leitungskräfte , die neben der Senatorin beziehungsweise dem Senator regelmäßig zusätzlich an der Deputationssitzung teilnehmen. Die Angaben beruhen auf Schätzungen . Fachbehörde Personalkosten/ Stellenanteile und Wertigkeit 2015 2016 2017 2018 2019 (anteilig bis 31.08.) Justizbehörde Personalkosten (in Euro) 14 911 14 911 14 013 11 172 7 567 Stellenanteile und Wertigkeit 15% von A13 15% von A13 15% von A13 bzw. E13 15% von E13 15% von E13 bzw. A11 Behörde für Schule und Berufsbildung Personalkosten (in Euro) 38 609 39 923 42 797 44 805 30 483 Stellenanteile und Wertigkeit 30% von E6, 15% von A13, 30% von E6 30% von E6, 15% von A13, 30% von E6 30% von E6, 15% von A13, 30% von E6 30% von E8, 15% von A13, 30% von E6 30% von E8, 15% von A13, 30% von E6 Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung Personalkosten (in Euro) 11 006 11 313 11 808 11 616 6 207 Stellenanteile und Wertigkeit 15% von E12 15% von E12 15% von E12 15% von E12 15% von E12 Behörde für Kultur und Medien Personalkosten (in Euro) 13 880 14 264 16 184 16 547 11 958 Stellenanteile und Wertigkeit 25% von A9 25% von A9 25% von A9 25% von A9 25% von A9 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Personalkosten (in Euro) 29 915 23 993 16 803 17 128 12 053 Stellenanteile und Wertigkeit 10% von A14, 8 % von A 12, 35% von E6 10% von A14, 8% von A 12, 20% von E6 10% von A14, 8% von A12 10% von A14, 8% von A12 10% von A14, 3% von A12, 5% von A11 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Personalkosten (in Euro) 23 254 23 660 26 985 27 349 19 607 Stellenanteile und Wertigkeit 5% von A11, 30% von A11 5% von A11, 30% von A11 5% von A11, 30% von A11 5% von A11, 30% von A11 5% von A11, 30% von A11 Drucksache 21/18406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Fachbehörde Personalkosten/ Stellenanteile und Wertigkeit 2015 2016 2017 2018 2019 (anteilig bis 31.08.) Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Personalkosten (in Euro) 20 279 20 877 22 518 22 697 15 197 Stellenanteile und Wertigkeit 35% von E10 35% von E10 35% von E10 35% von E10 35% von E10 Behörde für Umwelt und Energie Personalkosten (in Euro) 20 279 20 877 22 518 22 697 15 197 Stellenanteile und Wertigkeit 35% von E10 35% von E10 35% von E10 35% von E10 35% von E10 Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation Personalkosten (in Euro) 20 787 21 273 24 315 24 643 17 698 Stellenanteile und Wertigkeit 5% von A14, 25% von A11 5% von A14, 25% von A11 5% von A14, 25% von A11 5% von A14, 25% von A11 5% von A14, 25% von A11 Behörde für Inneres und Sport Personalkosten (in Euro) 21 779 22 344 24 769 25 918 18 679 Stellenanteile und Wertigkeit 30% von A12 30% von A12 30% von A12 30% von A12 30% von A12 Finanzbehörde Personalkosten (in Euro) 34 121 35 035 39 759 40 613 29 349 Stellenanteile und Wertigkeit 50% von A9, 5% von A14, 2% von A12, 1% von A10 50% von A9, 5% von A14, 2% von A12, 1% von A10 50% von A9, 5% von A14, 2% von A12, 1% von A10 50% von A9, 5% von A14, 2% von A12, 1% von A10 50% von A9, 5% von A14, 2% von A12, 1% von A10 4. Welche Ausgaben sind in den Budgets der einzelnen Behörden jährlich im Zusammenhang mit den Deputationen vorgesehen? Welche Kosten sind dabei im Einzelnen für Material- und Versandkosten, Sitzungen und Sitzungsgelder sowie für andere Veranstaltungen der Deputationen eingeplant ? Grundsätzlich sind die Ausgaben im Zusammenhang mit den Deputationen nicht gesondert, sondern zusammen mit anderen Ausgaben veranschlagt. In der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sind allerdings 6 000 Euro für Sitzungsgelder und Bewirtungskosten sowie in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und in der Finanzbehörde jeweils 5 000 Euro für Sitzungsgelder nur für die Deputation vorgesehen. 5. Wie oft hat eine Senatorin oder ein Senator in den Jahren 2015 bis 2019 Einspruch beim Senat gegen einen Beschluss der Deputation eingelegt und worum ging es dabei? Soweit es für diesen Zeitraum rückblickend feststellbar ist: in keinem Fall. 6. Welche Angaben sind dazu möglich, mit wie vielen Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft in den Jahren 2015 bis 2019 die Deputationen der federführenden Behörden vor Beschlussfassung des Senats nicht befasst wurden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18406 5 Gemäß § 9 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden nehmen die Deputierten teil an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Deputationen sind daher nicht mit jeder Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zu befassen , sondern nur mit Gesetzentwürfen, für die die Behörde federführend ist (vergleiche § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Muster-Geschäftsordnung für die Deputationen) und mit anderen Mitteilungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Bei besonderer Eilbedürftigkeit von Mitteilungen an die Bürgerschaft, bei denen die Deputation zu beteiligen war, fand die Deputationsbefassung in Ausnahmefällen nach der Beschlussfassung durch den Senat statt. Im Übrigen werden die Daten statistisch nicht erfasst.