BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18407 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 17.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Kriminelle aus Tschetschenien – Sind sie auch in Hamburg aktiv? Nach einem Bericht in der Sendung „frontal21“ vom 10.09.2019 sehen Analysten des Bundeskriminalamtes eine erhebliche Bedrohung, die von tschetschenischen Tätergruppen ausgeht.1 Bereits im Jahr 2017 warnte das Bayerische Landeskriminalamt vor dieser Tätergruppe aus dem Kaukasus. Demnach würden sie durch eine besondere Brutalität und Kompromisslosigkeit auffallen.2 Diese sehr gewaltaffine Tätergruppe bewegt sich in einem breiten Deliktsbereich von Schutzgelderpressungen über den Handel mit Betäubungsmitteln und Waffen bis hin zu Gewalt- und Tötungsdelikten. Zudem haben diese Täter aus Tschetschenien Verbindungen zu islamistischen Strukturen. So reisten 2014 sechs tschetschenische Männer aus Bremen , die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen und hier Schutz erhielten, nach Syrien, um für den Islamischen Staat (IS) zu kämpfen und Andersgläubige zu töten. Nachdem sich der IS auf dem Rückzug befand, kehrten viele wieder nach Deutschland zurück. So auch nach Bremen, wo sie sich im Islamischen Kulturzentrum Bremen trafen und organisierten. Der Bremer Verfassungsschutz stuft unter anderem dieses Zentrum als „Hotspot“ für die salafistische Szene ein. Kriminelle aus Tschetschenien sind aber nicht nur in Bremen aktiv, sondern auch in Hamburg: Sehr beunruhigend ist ein jüngst aufgetauchtes Video, das frontal21 in seinem Bericht zeigt. In dieser Videosequenz sind zwei Tschetschenen zu sehen, die über die Reeperbahn fahren und einer der beiden mit einer Pistole in der Hand sagt: „Wir werden nicht aufhören, bis wir diese Stadt kontrollieren. Und falls jemand denkt, ich bluffe, dem werde ich zeigen, wie wir Geschäfte machen.“ All dies ist sehr besorgniserregend. Zurecht erwarten die Bürger von den Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie von der Politik, dass hier durchgegriffen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie beurteilt die zuständige Behörde die aktuelle Gesamtsituation bezüglich krimineller Tätergruppen aus Tschetschenien in Hamburg? 1 Vergleiche https://www.zdf.de/politik/frontal-21/kriminelle-aus-dem-kaukasus-100.html (zuletzt abgerufen am 12.09.2019). 2 Bericht des LKA zur Organisierten Kriminalität in Bayern, Seite 27 (vergleiche https://www.polizei.bayern.de/content/2/8/9/5/5/8/gemeinsames_lagebild_justizpolizei_in_ba yern_2017.pdf). Drucksache 21/18407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden zu relevanten Verbindungen beziehungsweise Straftaten dieser Tätergruppen im Bereich der Organisierten Kriminalität vor? In Ermittlungsverfahren der Abteilung Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität des Landeskriminalamts (LKA 6) sind in den vergangenen Jahren vereinzelt auch russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft beteiligt gewesen, ohne hierbei jedoch eine erkennbar führende Rolle ausgeübt zu haben. Russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft unterliegen im Kontext kriminalpolizeilicher Ermittlungen jedoch aufgrund von Hinweisen bezüglich ihres Auftretens in verschiedenen Deliktsbereichen bundesweit einer aufmerksamen Betrachtung der Sicherheitsbehörden. 2. Wie hat sich die Anzahl der Tatverdächtigen mit tschetschenischer Staatsangehörigkeit seit 2014 jährlich entwickelt? Siehe Drs. 21/15180. 3. Wie viele Tschetschenen waren beziehungsweise sind seit 2014 in Hamburger Justizvollzugsanstalten inhaftiert? Welchen Aufenthaltsstatus hatten/haben diese jeweils? 4. Wie viele von diesen straffällig gewordenen Tschetschenen wurden seit 2014 ausgewiesen beziehungsweise abgeschoben? Bitte nach Jahren darstellen. Die Herkunft von Gefangenen wird nicht erfasst. Die Herkunft beziehungsweise Zugehörigkeit zu Teilrepubliken der Russischen Föderation wird weder im Ausländerzentralregister (AZR) noch im ausländerbehördlichen Fachverfahren in auswertbarer Form erfasst. Eine Beantwortung der Fragen würde die händische Auswertung Tausender Akten erfordern. Das ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und würde im Übrigen aller Voraussicht nach auch keine belastbaren Erkenntnisse ergeben. 5. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zu der Vernetzung dieser Täter in die islamistische Szene in Hamburg vor? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viele der IS-Rückkehrer in Hamburg haben die tschetschenische Staatsangehörigkeit? Siehe Drs. 21/15180; darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor. 7. Ist der zuständigen Behörde das in der Sendung gezeigte Video bekannt? Falls ja, welche Erkenntnisse hat sie hierzu? Ja. Im Übrigen sieht der Senat im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Ermittlungen von einer Antwort ab.