BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18408 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 17.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Neubau der Asklepios Klinik Altona Die Asklepios Klinik Altona soll durch einen kompletten Neubau ersetzt werden . Asklepios Kliniken Hamburg GmbH hat bekannt gegeben, dass bis Mitte November 2019 im Rahmen eines Architekturwettbewerbs konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Klinik gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13693 antwortet der Senat, dass die Entscheidung für den Neubau am 7. Februar 2018 vom Präses der zuständigen Behörde getroffen wurde. Die baulichen Einschränkungen im Bestand seien so erheblich, dass allein eine Neubaulösung wirtschaftlich und zukunftsfähig sei. Auch eine erste grobe Kostenschätzung würde vorliegen. a. Auf welcher Grundlage kommt die zuständige Behörde zu dieser Einschätzung? Welche Gutachten wurden im Vorfeld der Entscheidung erstellt? (Bitte die Gutachten unter Angabe des/der Autors/in beziehungsweise der Autoren, des Titels, der Auftraggeber/-innen und des Zeitpunktes der Veröffentlichungen angeben und als Anlage beifügen.) Siehe Drs. 21/12685. b. Der Bürgermeister und die Gesundheitssenatorin haben das Gespräch mit der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken laut Drs. 21/13693 erst am 1. Juni 2018, also nach der Entscheidung für den Neubau, geführt. Auch die Vor-Ort-Begehung durch die Leitung der Behörde fand erst am 3. Juni 2018 statt. Weshalb wurden diese Gespräche, die eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilden, nicht vor der Entscheidung des Präses am 7. Februar 2018 geführt? Siehe Drs. 21/13693. Die zuständige Behörde hat im Vorfeld der Entscheidung umfangreiche Gespräche auf Arbeitsebene geführt, im Rahmen derer die Untersuchungsergebnisse zum Bestand und Entwicklungsalternativen thematisiert wurden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. c. Welche Summen sind laut der ersten, groben Kostenschätzung für den Neubau erforderlich? Wo kann die Kostenschätzung eingesehen werden? Eine Kostenschätzung des Neubaus entsprechend der Leistungsphase 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist zum jetzigen Verfahrensstand nicht möglich und somit noch nicht erstellt. Der Kostenrahmen nach DIN 276 als Drucksache 21/18408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundlage für den Realisierungswettbewerb wird mit 425 Millionen Euro brutto für die Baumasse angegeben. d. Hamburg war 2012 Umwelthauptstadt und der Senat hat erst kürzlich wieder die Absicht bekräftigt, die Klimaschutzziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob unter ökologischen Gesichtspunkten die Sanierung des Gebäudes mit dem Abbruch und Neubau verglichen wurde? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Siehe Drs. 21/12685. e. Der Neubau der Asklepios Kliniken Altona in unmittelbarer Nachbarschaft zur Autobahn wird zur Folge haben, dass Patienten/-innen und Beschäftigte verstärkt der Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt werden. Wurde unter den Gesichtspunkten Arbeits- und Gesundheitsschutz der neue Standort gutachterlich untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Im städtebaulichen Werkstattverfahren wurde das Krankenhausquartier gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden, dem Bezirk sowie fachbezogenen Spezialisten entwickelt. Es liegen Untersuchungen vor, die ausgehend von der Krankenhauskubatur der Rahmenplanung des städtebaulichen Verfahrens, den Planern im aktuellen Verfahren die Fragestellungen zur Lärm- und Schadstoffemission aufzeigen. Weiterführende notwendige Untersuchungen werden nach der Entscheidung für einen Siegerentwurf im Realisierungswettbewerb und der damit verbundenen genauen Verortung des Krankenhausneubaus gemeinsam mit dem Bezirk Altona und den involvierten Fachbehörden abgestimmt. Die Ergebnisse werden den Planern zur Entwicklung von Lösungen bei der baulichen Umsetzung zur Verfügung gestellt. 2. Weshalb wurde der Bürgerschaft bis jetzt noch keine Drucksache vorgelegt ? Siehe Drs. 21/13693. 3. Handelt es sich bei den Flächen für den Neubau um städtische Grundstücke ? Ja. 4. Wer wird der/die Eigentümer/in der neu zu errichtenden Gebäuden werden ? Eigentümerin der neuen Gebäude wird die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH. 5. Besteht durch Abschluss von Erbbaurechtsverträgen eine Nutzungsüberlassung der Grundstücke und des neu zu errichtenden Klinikgebäudes an die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Nein. Verhandlungen zur Änderung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages werden derzeit vorbereitet. 6. Erlischt die Nutzungsüberlassung für das denkmalgeschützte Gebäudeensemble und die betreffenden Grundstücke an die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, wenn diese nach Fertigstellung des Neubaus nicht mehr betriebsnotwendig sein werden? Wie ist das vertraglich geregelt? Wer ist die/der Eigentümer/in des Gebäudeensembles? Eigentümerin der Gebäude auf der Erbbaurechtsfläche ist die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH. Jeweils soweit und sobald wesentliche, das heißt abtrennbare und selbständig baulich nutzbare Teilflächen des Grundbesitzes nicht mehr vom Berechtigten zum Krankenhausbetrieb genutzt werden oder ihre Nutzung nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zum Krankenhausbetrieb nicht mehr erforderlich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18408 3 ist, hat der Berechtigte auf Verlangen des Eigentümers des Grundstücks das Erbbaurecht daran aufzugeben. 7. Laut bestehenden vertraglichen Regelungen können die bestehenden Kleingartenflächen erst dann bebaut werden, wenn Ersatzflächen auf dem Autobahndeckel zur Verfügung stehen. Laut Rahmenplanung für den Neubau der Asklepios Klinik sei jedoch eine frühzeitige Überplanung von Kleingärten vor Fertigstellung der Ersatzparzellen auf dem Deckel notwendig. Beabsichtigt der Senat, die vertraglichen Regelungen einzuhalten ? Wenn nein, welche Alternativlösungen strebt der Senat an? Der Senat ist an den Vertrag gebunden und hält an den im Vertrag vereinbarten Inhalten fest. Gleichzeitig werden aktuell verschiedene Varianten geprüft, um einen dringend benötigten Grundschulneubau zu realisieren. Dies schließt auch die Prüfung einer einvernehmlichen Überplanung von Kleingartenflächen mit ein. 8. Wer entscheidet über die neuen Schulstandorte und in welchen Zeiträumen will die Behörde das Vorhaben umsetzen? Die Gründung von Schulen im Entwicklungsgebiet des AK Altona ist Teil des Referentenentwurfes für einen Schulentwicklungsplan, der nach der derzeit noch laufenden Abstimmung von der zuständigen Deputation der für Bildung zuständigen Behörde beschlossen wird. Es werden zurzeit verschiedene Optionen geprüft. Hierzu befindet sich die für Bildung zuständige Behörde mit Beteiligten wie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Bezirksamt Altona und lokalen Interessenvertretern , in einem engen Dialog. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von der Gesamtplanung der umliegenden Neubaugebiete . 9. Laut der Rahmenplanung werden auf dem Krankenhausgelände potenzielle Entwicklungsflächen ausgewiesen. Eine Entwicklungsfläche ist östlich der Teichanlage, nördlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles und westlich von Stiegkamp ausgewiesen worden. Wurde der Neubau von Schulen auf dieser Entwicklungsfläche in Betracht gezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Der Neubau in diesem Bereich wurde geprüft. Auf der potenziellen Entwicklungsfläche befinden sich zwei Nebengebäude, die bis zur Umsetzung eines Klinikneubaus wichtige Klinikfunktionen übernehmen. Insofern ist derzeit nicht absehbar, wann sie für eine Überplanung zur Verfügung stehen. 10. Welche eventuelle Nachnutzung für das bestehende Krankenhausgebäude beziehungsweise für dessen Nebengebäude ist geplant? Wurde ein neuer Schulstandort in diesen Gebäuden in Betracht gezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Über eine Nachnutzung ist noch nicht entschieden. 11. Der Sportplatz am Othmarscher Kirchenweg ist im Rahmen einer Anhandvergabe für den Wohnungsbau vorgesehen. Die Anhandvergabe kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob der Neubau von Schulen auf dieser Fläche in Betracht gezogen wurde? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Drucksache 21/18408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Antwort zu 7. 12. Welche Summen hat die Stadt als Krankenhausinvestitionsmittel seit der LBK-Privatisierung für die Asklepios Klinik Altona zur Verfügung gestellt? Bitte die Summen nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln. Die zuständige Behörde hat für die Asklepios Klinik Altona folgende Fördermittel bereitgestellt : Jahr Maßnahme Summe der Gesamtbewilligungen 2007 Einrichtung einer zentralen Notaufnahme 13 840 000 Euro 2010/ 2011 Schaffung einer perioperativen Behandlungseinheit als Ergänzung der OP-Säle und des Aufwachbereiches 11 175 715 Euro 2010 Bauliche Erweiterung des Perinatalzentrums 7 565 000 Euro 2010/ 2011 Ertüchtigung der Aufzugskapazitäten im Bettenhaus 1 236 586 Euro 2013 Erneuerung der Notstromversorgung 1 800 000 Euro 2015 Zentralisierung der Sterilisationseinheiten 225 000 Euro 2016 Bauliche Erweiterung des intensivmedizinischen Zentrums 11 825 000 Euro 2018 Ertüchtigung der Aufzugsanlage am Haupteingang des Bettenhauses (Außenfahrstühle) 390 000 Euro 2018 Erneuerung der Notstromversorgung, 2. Bauabschnitt 1 689 900 Euro 2018/ 2019 Neustrukturierung und Erweiterung des Perinatalzentrums Altona, 1. und 2. Bauabschnitt, Haupthaus und PNZ 7 845 000 Euro