BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18409 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 17.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung Gute-KiTa-Gesetz in Hamburg In Hamburg werden momentan rund 89 000 Kinder in über 1 100 Kitas von rund 16 000 pädagogischen Fachkräften betreut. Für alle Eltern ist die fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen beitragsfrei. Mit dem Anfang August von Hamburg und dem Bund unterzeichneten Vertrag zum „Gute- KiTa-Gesetz“ soll die Stadt Hamburg bis 2022 zusätzlich 121 Millionen Euro vom Bund für Verbesserung der Kita-Betreuung bekommen. Das Gute-KiTa- Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen. Es trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die Bundesmittel fließen, sobald alle Länder einen Vertrag über die Umsetzung abgeschlossen haben. Die Mittel sind in das Jahr 2020 übertragbar . Die Mittel können nach dem Baukastenprinzip für verschiedene Maßnahmen verwendet werden. In Hamburg soll dieses Geld laut Senat in mehr Personal zur Betreuung der Kinder fließen. Das ist nicht wirklich der Fall, denn mit den Bundesmitteln finanziert der Senat lediglich das, was er schon 2014 mit den Kita-Trägern vereinbart hat und 2018 mit dem Kita-Netzwerk im Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) gesetzlich verankert hat. Die 121 Millionen Euro werden also einzig den Hamburger Haushalt entlasten. Eine zentrale Forderung der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ war und ist die Bereitstellung von Zeiten für die mittelbare Pädagogik (unter anderem Vor- und Nachbereitungszeiten, Gespräche im Team und mit Eltern, Urlaubs- und Krankenvertretung). Senatorin Melanie Leonard argumentierte im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Bürgerschaft, dass die Forderung selbst unproblematisch sei, dass dafür allerdings die finanziellen Mittel fehlten. Inzwischen sind in diesem Bereich zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund bereitgestellt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In den vergangenen Jahren hat der Senat erhebliche Anstrengungen unternommen, die Angebote der Kindertagesbetreuung in Hamburg auszubauen und qualitativ zu verbessern: 2011: Rücknahme der Elternbeitragserhöhungen des Jahres 2010, vollständige Abschaffung des Verpflegungsanteils an den Kosten der Kindertagesbetreuung. 2012: Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruchs auf fünfstündige Betreuung für alle Kinder ab zwei Jahren. Seit 2013: Über das Landesprogramm „Kita-Plus“ erhalten Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder mit nicht deutscher Familiensprache oder aus sozial benachteiligten Familien betreuen, zusätzliche Mittel für mehr pädagogisches Per- Drucksache 21/18409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sonal im Umfang von rund 12 Prozent. Davon profitieren 2019 rund 330 der etwa 1 100 Hamburger Kitas. Außerdem erhalten rund 100 Kitas mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit nicht deutscher Familiensprache zusätzliche Mittel für die Intensivierung der sprachlichen Bildung. 2013: Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. 2014: Erhöhung der Tagespflegegelder und der Qualifikationsanforderungen an Kindertagespflegepersonen zur Steigerung der Attraktivität der öffentlich geförderten Kindertagespflege. 2014: Das fünfstündige Grundangebot in Kitas und Kindertagespflege ist seit 1. August 2014 für alle Kinder kostenfrei – inklusive eines kostenfreien Mittagessens . Seit 2015 steht neben dem weiteren quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote die Verbesserung des Fachkraftschlüssels (finanzierte Personalausstattung) für die Betreuung von Kindern im Krippenalter im Vordergrund der Aktivitäten des Senats. Eingeleitet wurde dieser Prozess Ende 2014 mit der zwischen den Kita-Verbänden und der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde abgeschlossenen „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita“ (siehe Drs. 20/13947). Anfang 2015 betrug der durchschnittliche Fachkraftschlüssel für die Krippenleistungsarten 1:6,3. Für Kinder im Alter von bis zu 24 Monaten wurde zum 1. April 2015 der Fachkraftschlüssel um 10 Prozent verbessert. Zum 1. August 2016 wurde der Fachkraftschlüssel auch für Kinder im Alter von 25 bis einschließlich 36 Monaten um 10 Prozent verbessert. Weitere Schritte zur Verbesserung des Fachkraftschlüssels im Krippenbereich erfolgten jeweils zum 1. Januar 2018 und 2019. Durch diese Schritte konnte der durchschnittliche Fachkraftschlüssel im Krippenbereich auf aktuell 1:4,7 verbessert werden. In zwei weiteren Schritten wird der Krippen-Fachkraftschlüssel bis zum 01. Januar 2021 auf 1:4 angehoben. Durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die oben genannten Maßnahmen des Senats sind die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für die Kindertagesbetreuung von 410 Millionen Euro in 2011 auf 915 Millionen Euro in 2018 angestiegen . Für 2020 werden Ausgaben in Höhe von rund 1 Milliarde Euro erwartet. Aufgrund der Einigung der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ wurde die Verbesserung des Krippenfachkraftschlüssels auf 1:4 bis zum 1. Januar 2021 gesetzlich im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) verankert. Darüber hinaus wurde im KibeG festgelegt, dass die Freie und Hansestadt bis zum 1. Januar 2024 die Verpflichtung hat, den Fachkraftschlüssel für die Betreuung von Elementarkindern auf 1:10 zu verbessern. Der von der Bürgerschaft in diesem Kontext beschlossene Antrag zur Änderung des KibeG sieht vor, dass die auf Hamburg entfallenden Mittel für die Kindertagesbetreuung gemäß Koalitionsvertrag im Bund (19. Wahlperiode) für die Realisierung der gesetzlich beschlossenen Qualitätsverbesserungen verwendet werden (siehe Drs. 21/14241). Die dem Landeshaushalt in den Jahren 2019 bis 2022 aufgrund des Guten-Kita-Gesetzes zufließenden Bundesmittel werden dementsprechend zur anteiligen Finanzierung der Verbesserung des Fachkraftschlüssels im Krippenbereich eingesetzt . Insgesamt entstehen in diesem Zeitraum Mehrkosten in Höhe von 227 Millionen Euro, wovon 121 Millionen Euro beziehungsweise rund 53 Prozent durch Bundesmittel abgedeckt werden können. Die mit der Volksinitiative „Mehr Hände in Hamburger Kitas“ vereinbarten und gesetzlich beschlossenen Qualitätsverbesserungen werden unabhängig von einer Kostenbeteiligung des Bundes umgesetzt und über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt. Der Bund hat jedoch deutlich gemacht, dass er beabsichtigt, die Länder und Kommunen auch in der kommenden Legislaturperiode im Bereich der Kindertagesbetreuung weiter zu unterstützen, so zuletzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu den Ergebnissen der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse. Darüber hinaus hält der Senat an den weitergehenden Zielen der mit den Kita- Verbänden abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung (Drs. 20/13947) fest, künftig Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18409 3 Ausfallzeiten und Zeiten für mittelbare Pädagogik bei der Personalausstattung der Kitas stärker zu berücksichtigen, um eine tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation (Verhältnis von Fachkräften und Kindern in der pädagogischen Arbeit) von 1:4 im Krippenbereich und von 1:10 im Elementarbereich zu realisieren. Dies setzt jedoch eine deutlich höhere und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kindertagesbetreuung sowie ausreichend verfügbare Fachkräfte voraus. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben. Durch den weiter voranschreitenden Ausbau der Kindertagesbetreuung und die beschlossenen Qualitätsverbesserungen wird in Hamburg ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an pädagogischen Fachkräften ausgelöst. Bereits 2011 hat der Senat umfangreiche Maßnahmen getroffen, um den steigenden Bedarf unter Wahrung des hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung dieser Fachkräfte zu sichern. So wurde 2011 unter anderem die Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistenz (SPA)“ und zum Erzieher beziehungsweise zur Erzieherin inhaltlich und strukturell weiterentwickelt, die Durchlässigkeit zwischen der Assistenzausbildung und der Fachkraftausbildung erhöht, eine Verkürzungsmöglichkeit der Erzieherausbildung auf zwei Jahre geschaffen sowie eine Qualifizierungsoffensive mit dem Ausbau der berufsbegleitenden Erzieherausbildung gestartet. Darüber hinaus siehe hierzu auch Drs. 21/10173, Drs. 21/12840, Drs. 21/13666, Drs. 21/13708, Drs. 21/13932 und Drs. 21/16866. Um den zukünftig nochmals ansteigenden Fachkräftebedarf zu sichern, hat das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) im Juni 2017 in einer behördenübergreifenden Initiative ein Maßnahmenpaket zur Ausweitung der Ausbildungskapazität für Berufe in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel war es, den wachsenden Bedarf an gut qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften insbesondere in Kitas und der Ganztagsschule zu decken. Durch die aufeinander abgestimmten Maßnahmen sollen mehr junge Menschen für sozialpädagogische Berufe gewonnen werden, ohne die gültigen und vereinbarten Ausbildungsstandards abzusenken (siehe auch Drs. 21/16866). Insgesamt sind die Schülerzahlen in den sozialpädagogischen Berufen aufgrund der erfolgreich umgesetzten Maßnahmen von 2016 auf 2018 um 872 Schülerinnen und Schüler (plus 19,4 Prozent) auf insgesamt 5 365 gestiegen. 2018 begannen 2 495 junge Menschen eine Ausbildung als Erzieherin beziehungsweise Erzieher, Heilerzieherin beziehungsweise Heilerzieher oder Sozialpädagogische Assistenz. Dies waren 690 Ausbildungsanfänger beziehungsweise 38 Prozent mehr als 2016 (Schuljahreserhebungen 2016 bis 2018 der BSB). Im Übrigen siehe https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12782676/2019-08-07- basfi-gute-kita-gesetz/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Stadt Hamburg soll bis 2022 121 Millionen Euro im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes vom Bund erhalten. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile für die Jahre von 2019 bis 2022? 2019: 10 909 826 Euro 2020: 21 974 558 Euro 2021: 44 104 022 Euro 2022: 44 104 022 Euro 2. Laut einer Pressemitteilung investiert der Hamburger Senat in den Jahren 2019 bis 2022 zusätzlich 227 Millionen Euro für zusätzliches Personal zur Verbesserung des Personalschlüssels und damit der Betreuungsqualität . Vor diesem Hintergrund: Ist es richtig, dass die Stadt Hamburg die zusätzlichen Mittel des Bundes nicht für die Verbesserung der Kita-Qualität bereitstellt, sondern mit diesem Geld den Haushalt entlastet ? Drucksache 21/18409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, warum verwendet der Senat diese zusätzlichen Mittel nicht oder wenigstens teilweise für die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung , zum Beispiel, um zusätzliche Mittel für die „mittelbare Pädagogik“ zur Verfügung zu stellen und so die Attraktivität des Berufes zu steigern und mehr Fachkräfte im Berufsfeld zu halten? Wenn nein, wo werden diese Mittel anderweitig verwendet und in welchen Haushaltspositionen sind sie zu finden? 3. Ist es richtig, dass der Hamburger Senat mit dem Kita-Netzwerk vereinbart hat, dass die mit den Kita-Trägern unter Vorbehalt der Bundesfinanzierung 2014 vereinbarten Verbesserungen der Betreuungsschlüssel auch ohne Bundesfinanzierung durchgeführt werden? Wenn ja, warum nutzt der Senat die neuen Finanzspielräume nicht? Wenn nein, wie versteht der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die entsprechende Formulierung in der Einigung mit dem Kita-Netzwerk? 4. Vor dem Hintergrund der guten Haushaltslage der Stadt mit einem Überschuss von 1,6 Milliarden Euro (siehe unter anderem „Hamburger Abendblatt“ und „Die Welt“ vom 11.09.2019): Warum sieht der Senat beziehungsweise die Fachbehörde keine weiteren Handlungsspielräume, diese zusätzlichen Mittel nicht wenigstens zu einem Teil in zusätzliche Verbesserungen in die Kita-Qualität zur Finanzierung der mittelbaren Pädagogik zu nutzen? Siehe Vorbemerkung. 5. Ebenfalls vor dem Hintergrund der zusätzlichen Mittel des Bundes und der guten Haushaltslage: Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde zusätzliche Maßnahmen zur Entlastung der Kita-Leitungen, zur Beitragsfreiheit, zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, bei der Sprachförderung oder zur Förderung von Gesundheit, Ernährung und Bewegung der Kinder in den Hamburger Kitas? Wenn ja, welche? Wenn nein, wo sieht der Hamburger Senat beziehungsweise die Fachbehörde mittelfristig und langfristig noch weitere Handlungsbedarfe? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 6. Die finanzielle Lage der Fachschüler/-innen ist unbefriedigend. Die bestehenden BAföG-Zahlungen sind oft nicht ausreichend. So sind viele Fachschüler/-innen gezwungen, nebenher arbeiten zu gehen oder sich zu verschulden, wenn die Eltern sie nicht unterstützen können. Die hohen Zahlen von Ausbildungsabbrüchen an den Fachschulen, insbesondere im Bereich der erweiterten Zugänge für Hauptschüler an den Fachschulen für Sozialpädagogik, sind Ausdruck davon. Vor diesem Hintergrund : Plant der Senat mit den bereitgestellten finanziellen Mitteln ein zusätzliches Programm für ein annehmbares Ausbildungsgehalt für Erzieher/-innen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Fachschülerinnen und Fachschüler haben bereits verschiedene Möglichkeiten, sich während ihrer Ausbildung zu finanzieren. Eine Möglichkeit ist es, die Ausbildung berufsbegleitend zu absolvieren, die dann entsprechend vergütet wird. Diese Möglichkeit wird in Hamburg inzwischen von mehr als der Hälfte der Fachschülerinnen und Fachschüler in Anspruch genommen. Neben dem BAföG kann bei einer Qualifizierung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher grundsätzlich auch eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18409 5 (AFBG) infrage kommen (siehe: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/weiterbildungsund -karrieremoeglichkeiten-in-sozialen-berufen-1854.php). Zum Stichtag 31. Dezember 2018 lag der Anteil der Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher und Heilerzieherinnen beziehungsweise Heilerzieher an den nach AFBG-Geförderten in Hamburg bei circa 27 Prozent. Bei einer Qualifizierungsmaßnahme in Vollzeit werden Beiträge zum Lebensunterhalt gewährt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Durch die BAföG-Novelle vom April 2019 wurden auch die Fördersätze zum Lebensunterhalt im AFBG ab dem 1. August 2019 erhöht. Der derzeit auf Bundesebene in Abstimmung befindliche Änderungsentwurf des AFBG schlägt vor, den Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ab dem 1. August 2020 auszubauen. Personen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, in ihrem Beruf jedoch nicht mehr arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher zu machen. Diese wird in den ersten beiden Ausbildungsjahren finanziert über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, im dritten Jahr über eine Anstellung in einer Kindertageseinrichtung. 7. Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde, auf längere Sicht die Lage an den Fachschulen für Sozialpädagogik zu verbessern? Welche Maßnahmen sind geplant und in welchen Zeiträumen sollen diese umgesetzt werden? Die Fachschulen für Sozialpädagogik bieten nachfrageorientiert allen Interessierten, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, Schulplätze für die Ausbildung in sozialpädagogischen Berufen (Sozialpädagogische Assistenz, Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher) an. Hierfür sind die Schulen sowohl personell wie auch räumlich bedarfsgerecht ausgestattet. Die schulorganisatorische Versorgung der Fachschulen für Sozialpädagogik bemisst sich nach den sogenannten Bedarfsgrundlagen in Abhängigkeit von Grundstundenzahl, Faktorisierung und Basisfrequenz (Schüleranzahl). Diese ist auskömmlich, da die finanzielle Ressourcenzuweisung an die Fachschulen mit steigender Schülerzahl wächst. Auch im Hinblick auf die räumliche Ausstattung wird stetig der steigenden Schüleranzahl und den fachlichen Notwendigkeiten des Bildungsgangs Rechnung getragen. Hierzu steht die Fachbehörde in einem engen Austausch mit den Fachschulen. 8. Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Kindertagespflege in Hamburg? Im Rahmen der Teilnahme am Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ werden in Hamburg verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der Kindertagespflege umgesetzt. Als zentraler Bestandteil des Bundesprogrammes wird die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen auf das Curriculum des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege umgestellt. Des Weiteren ist die Einführung neuer Vertretungsmodelle geplant sowie die Durchführung einer Kampagne zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung von Kindertagespflege sowie zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen . Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen .