BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18413 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 17.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Wünsche von Handel und Anwohnern bei der Umgestaltung der Gertigstraße berücksichtigen Die Umgestaltung der Gertigstraße steht aktuell in der Kritik, da sich viele Anwohner und anliegende Händler nicht ausreichend berücksichtigt fühlen. Im Rahmen der Planung der Veloroute 13 und der Umgestaltung der Gertigstraße sind seitens der Vertreter/-innen des LSBG die aktuellen Pläne im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt worden. Zahlreiche Fragen blieben in diesem Zusammenhang jedoch offen. Insbesondere bleibt unklar, ob der LSBG bereit ist, statt der favorisierten Fahrradstraße über Alternativen wie eine Tempo-30-Zone nachzudenken. Zudem gibt es Widersprüche in den Aussagen der LSBG in den Medien einerseits und den Aussagen der LSBG im Ausschuss sowie den dort entsprechend bereitgestellten Drucksachen (vergleiche Bezirksversammlung Nord, Anlagen zu Drs. 21- 0072) andererseits in der Frage, ob bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone die Notwendigkeit besteht, Bäume zu fällen oder ob Parkplätze im Zuge der Umbaumaßnahmen wegfallen müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei der Umgestaltung der Gertigstraße wurde ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hatte eine Informationsveranstaltung am 27. November 2018 im Goldbekhaus organisiert , zu der alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende eingeladen waren. Die Einladung erfolgte durch persönliche Verteilung von Projektflyern sowie die Auslegung dieser Flyer zum Beispiel in Geschäften vor Ort. Zeitgleich wurde auf der Internetseite des Veranstalters eine Projektseite mit den Veranstaltungsinformationen freigeschaltet. Darüber hinaus wurden zehn Tage vor der Veranstaltung Plakate mit den Veranstaltungsinformationen an 20 Standorten in der Gertigstraße und im weiteren Umfeld aufgestellt sowie eine Pressemitteilung veranlasst. Bei der Veranstaltung waren größtenteils Anwohnerinnen und Anwohner anwesend und lediglich eine Gewerbetreibende. Darüber hinaus bestand für jeden die Möglichkeit, seine Anregungen und Belange an ein eigens für die Gertigstraße eingerichtetes E-Mail-Postfach zu senden und sich so an dem Planungsprozess zu beteiligen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Monate Oktober bis Dezember sind die umsatzstärksten Monate für den Einzelhandel. Wie wird sichergestellt, dass in den Monaten Oktober bis Dezember keine Bauarbeiten bezüglich der Umgestaltung in der Gertigstraße durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/18413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Die Gertigstraße dient dem ansässigen Baustoffhändler sowie der Schlosserei als Anliefer- und Zufahrtsweg. Wie wird sichergestellt, dass die Bauzeit auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert wird und es zu keinen Vollsperrungen der Gertigstraße kommen wird? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich begründen. Hierzu hat der LSBG im Rahmen des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 19. August 2019 Stellung bezogen und mitgeteilt, dass der LSBG detaillierte Bauphasenpläne entwickeln werde, um sicherzustellen, dass die Gewerbetreibenden nicht beeinträchtigt werden. Dabei wird die genaue Baustellenabwicklung beziehungsweise -absicherung in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegt . 3. Tagsüber kommt es in der Gertigstraße häufig zu Konfliktsituation zwischen Lieferverkehr und durchgehendem Verkehr zum Beispiel durch „Zweite-Reihe-Parken“. Welcher Bedarf an Lieferzonen wurde in der Bedarfsanalyse für den Lieferverkehr ermittelt? Wie werden künftig die für den Lieferverkehr notwendigen Lieferzonen bereitgestellt? Es gibt derzeit zwei ausgewiesene Lieferzonen und zusätzlich acht Parkstände mit eingeschränkter Haltezeit, die zum Be- und Entladen genutzt werden sollen. Nach Einschätzung des LSBG besitzt die Gertigstraße ausreichend Liefermöglichkeiten. Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen zur 1. Verschickung wird darüber hinaus geprüft, ob eine weitere Ausweitung der Lieferzonen erforderlich ist. 4. Wird seitens des Senats sichergestellt, dass die Gehwege unabhängig von der geplanten Variante auf beiden Seiten auf ganzer Länge komplett saniert werden? Wenn ja, wann wird dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Die Gehwege werden in Abhängigkeit von der tatsächlichen Notwendigkeit auf beiden Seiten saniert. Dies ist mit der Straßenumbaumaßnahme voraussichtlich im Jahr 2020 geplant. 5. Wie viele Fahrradstellplätze wurden im Rahmen der Neubebauung im Abschnitt Knickweg/Geibelstraße nachgewiesen und wie viele wurden jeweils abgelöst? Zum Bauvorhaben Gertigstraße 57/61, Knickweg 1, 1a wurden im Baugenehmigungsverfahren für 39 Wohnungen je Wohneinheit 2 m² Abstellfläche für Fahrräder und Kinderwagen entsprechend § 45 Absatz 2 HBauO in der damalig gültigen Fassung, also insgesamt 78 m², nachgewiesen. Für die Genehmigung von zwei Restaurants, einem IT-Geschäft sowie einer Bäckerei mit Café sind insgesamt 23 Fahrradstellplätze erforderlich gewesen. Es wurden keine Fahrradstellplätze abgelöst. 6. Wann wurden seit 2013 an welchen Standorten jeweils Straßenbäume in der Gertigstraße gefällt? Es wurden insgesamt drei Straßenbäume in der Gertigstraße seit dem Jahr 2013 gefällt: − Gertigstraße 57/Geibelstraße in 02.2015/Robinie für Wohnungsbau – Dichtstand zur Fassade, − Gertigstraße 37/Geibelstraße in 02.2015/Robinie für Wohnungsbau – Dichtstand zur Fassade, − Gertigstraße 65 in 11.2014/Ahorn für Wohnungsbau – Dichtstand zur Fassade. An allen drei Standorten konnte aufgrund der künftigen Grenzbebauung und des zu geringen Abstands der Pflanzstandorte zur Gebäudefassade sowie den zukünftigen Balkonen keine Ersatzpflanzung erfolgen. Die Ablösung der gutachterlich nach der Methode KOCH berechneten Zeitwerte der Straßenbäume erfolgte durch die jeweiligen Bauträger – aus der eingezahlten Summe wurde die Pflanzung an insgesamt elf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18413 3 Standorten in Winterhude ermöglicht: Bebelallee 6a (Trompetenbaum), Bebelallee 17 (Linde), Gryphiusstraße 2 (Sumpfeiche), Himmelstraße 37 (Linde), Maria-Louisen- Straße 88 (Mehlbeere), Maria-Louisen-Straße 90 (Mehlbeere), Maria-Louisen-Straße 92 (Mehlbeere), Maria-Louisen-Straße 94 (Mehlbeere), Maria-Louisen-Straße 146 (Mehlbeere), Ulmenstraße 8 (Ulme) und Wimmelsweg 1 (Mehlbeere). 7. Im Abschnitt Knickweg/Geibelstraße standen bis vor Kurzem noch Bäume . Wie wird sichergestellt, dass in diesem Abschnitt wieder Bäume gepflanzt werden und darüber hinaus geprüft, wo weitere Bäume angepflanzt werden können? Wenn nein, warum nicht? Unter Berücksichtigung einer fachlichen einwandfreien Entwicklung eines Straßenbaums ist eine Pflanzung aufgrund des Abstands zur Gebäudefassade nicht möglich. Es ist dauerhaft ein Abstand der Kronenperipherie von mindestens 1,5 m zu Gebäudefassaden zu gewährleisten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Wird seitens des Senats sichergestellt, dass keine Aufpflasterungen/ Materialwechsel am Anfang und am Ende der Gertigstraße eingebaut werden, da diese zu unnötigen Lärmbelästigungen für die betreffenden Anwohner und Geschäftsinhaber führen würden? Wenn nein, warum nicht? Hierzu hat der LSBG im Rahmen des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 19. August 2019 Stellung bezogen. Für den Einmündungs- beziehungsweise Einfahrtsbereich ist derzeit die Form einer Gehwegüberfahrt aus Betonwabensteinen vorgesehen. Diese soll einerseits Aufmerksamkeit für die Fahrradstraße erzeugen und andererseits den Geräuschpegel eindämmen. 9. Unter welchen Bedingungen könnte der Erhalt des Zebrastreifens Ecke Forsmannstraße auch im Rahmen der Einrichtung einer Tempo-30-Zone erhalten bleiben? Fußgängerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen . In Tempo-30-Zonen sind FGÜ gemäß der R-FGÜ 2001 in der Regel entbehrlich . Darüber hinaus ist die Forderung die Fußgängerrechte zu stärken, indem nunmehr grundsätzlich in Tempo-30-Zonen überall die Fahrbahn durch zu Fuß Gehende überschritten werden darf, aufgrund einer Hamburger Initiative am 19. Oktober 2017 in der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum § 25 Absatz 3 Satz 1 StVO in Kraft getreten (vergleiche Drs. 21/15572). Eine Ausnahmesituation , die die Einrichtung von FGÜ auch in Tempo-30-Zonen erfordern kann, liegt dann vor, wenn starker Verkehr und eine hohe Fußgängerdichte herrschen (vergleiche Drs. 18/6572). 10. Der 18.09.2018 war für eine Verkehrszählung kein repräsentativer Tag. Wird sichergestellt, dass im Rahmen der geplanten Verkehrszählung noch einmal die Anzahl der KFZ und der Fahrräder in der Gertigstraße sowie zeitgleich in der Semperstraße ermittelt werden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Zählung fand am Dienstag den 18. September 2018 im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr statt. Hierbei handelte es sich in Hamburg um eine Woche ohne Feiertag und Ferien, sodass sie grundlegend den Vorgaben der Empfehlungen für Verkehrserhebungen entspricht. In der 38. KW 2019 findet die noch ausstehende Verkehrszählung an dem FGÜ Forsmannstraße statt. Hierbei werden die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der kreuzende Radverkehr und Kfz gezählt. Darüber hinaus sind keine weiteren Verkehrserhebungen geplant. Drucksache 21/18413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Der bisherige Standort Geibelstraße/Gertigstraße der Verkehrszählung hat weder den Verkehr zum Baustoffhändler noch zum Knickweg berücksichtigt und ist daher nicht repräsentativ. Wird sichergestellt, dass die Verkehrszählungen im Kreuzungsbereich Gertigstraße/Barmbeker Straße sowie Gertigstraße/Mühlenkamp erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Die Verkehrserhebungen in den beiden genannten Kreuzungspunkten wurden bereits am 18. September 2018 mit durchgeführt. Die Verkehrserhebungen sind daher aus Sicht der zuständigen Behörde als repräsentativ einzuschätzen. 12. Welche Ergebnisse hatten die verschiedenen Verkehrszählungen in der Gertigstraße sowie der Semperstraße im Rahmen der Busbeschleunigungsdebatte ? Bitte detailliert für die verschiedenen Messpunkte auflisten . Im Anschluss an die Baumaßnahmen zur Optimierung des Busverkehrs im Mühlenkamp ist durch ein Ingenieurbüro im Jahr 2016 ein Evaluationsbericht verfasst worden . Der Evaluationsbericht ist neben zahlreichen anderen Planungsunterlagen im Internet unter www.via-bus.de veröffentlicht. Der Evaluationsbericht kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://www.via-bus.de/contentblob/7541684/ 5d042b75a17572bd0c67724458273010/data/53-mb6-bericht-evaluationmuehlenkamp .pdf. 13. Ist es richtig, dass das von der GRÜNEN Fraktion geforderte Zusatzschild „Anwohner frei“ rechtlich unzulässig wäre, da es unter anderem die Zufahrt in den Knickweg und die südliche Geibelstraße zum Baustoffhandel unmöglich machen würde und auch die Einbahnstraßenregelung in der Forsmannstraße dem entgegenstehen würde? Wenn ja, warum haben dann die Vertreterinnen des LSBGs bisher nicht hierauf ausdrücklich hingewiesen? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Das Zusatzschild „Anwohner frei“ ist kein amtliches Verkehrszeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog der StVO und daher grundsätzlich unzulässig. Sofern bei bestehender Verkehrsführung die Gertigstraße nur für Anliegerverkehr freigegeben werden würde, könnten Fahrzeuge aus der Forsmannstraße nicht abfließen und der Knickweg wäre nicht mehr erreichbar. 14. Wie viele Geschäfte stehen aktuell in der Gertigstraße bereits leer beziehungsweise werden anderweitig genutzt? Wie viele Geschäfte standen vor den Umbaumaßnahmen im Rahmen der Busbeschleunigung leer beziehungsweise wurden anderweitig genutzt? 15. Wie viele Geschäfte gibt es derzeit in der Gertigstraße und wann wurde diese jeweils von wem über die geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung informiert? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. Wann wurden die geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung der Gertigstraße mit Vertretern der IG rund um den Mühlenkamp besprochen? Wenn dies noch nicht geschehen sein sollte, warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden? Sowohl bei der Informationsveranstaltung als auch bei der Projektvorstellung im Regionalausschuss waren Vertreterinnen und Vertreter der IG anwesend. Während der Planungsphase erfolgte mehrfach ein fachlicher Austausch. 17. Wie wird sichergestellt, dass eine Verlagerung vom KFZ-Verkehr aus der Gertigstraße in die Semperstraße beziehungsweise den Hans-Henny- Jahnn-Weg als Folge einer Einführung einer Fahrradstraße in der Gertigstraße ausgeschlossen ist? Wenn dies nicht beabsichtigt ist: warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18413 5 Auf Grundlage der vorhandenen Verkehrserhebungen geht der LSBG bei seiner Planung davon aus, dass es sich bei der relativ niedrigen Nutzung der Gertigstraße durch Kfz zum größten Teil um Quell- oder Zielverkehr handelt. Daher wird keine oder nur eine sehr geringe Verlagerung des Kfz-Verkehrs in die angrenzenden Straßen erwartet . Dies bezieht sich nicht nur auf die Variante „Fahrradstraße“, sondern ebenso auf eine Variante „Tempo-30-Zone“. 18. Wird seitens des Senats sichergestellt, dass vor der finalen Entscheidung beziehungsweise der Schlussverschickung seitens des LSBGs der Nachweis erbracht wird, wie die Veloroute 13 im Abschnitt zwischen Gertigstraße und Bachstraße realisiert werden soll? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/17891. 19. Wie hoch ist der Anteil der Bundesmittel an den Kosten im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Gertigstraße (absolut und in Prozent)? Für die Umgestaltung der Gertigstraße werden keine Bundesmittel eingesetzt. 20. In welcher Form muss bei der Planung des weiteren Veloroutenabschnitts zwischen der Gertigstraße und Bachstraße der Bund wegen der betreffenden Bundesstraße eingebunden werden? Die Baulast für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen in Hamburg obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg. 21. Was spricht aus Sicht des Senats dafür und was spricht aus Sicht des Senats dagegen, den ganzen Bereich zwischen Mühlenkamp und der Barmbeker Straße sowie den beiden Kanälen zu einer Tempo-30-Zone umzuwandeln? 22. Teilt der Senat die Aussage der Vertreter der Regierungsfraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, dass die Bezirksversammlung Hamburg-Nord und nicht der LSBG final über die Umgestaltung der Gertigstraße entscheidet, da es sich um eine Bezirksstraße handelt? Wenn nein, warum nicht und warum haben dann die Vertreterinnen des LSBGs der Aussage der Vertreter der Regierungskoalition in der betreffenden Sitzung bestätigt? Der LSBG wurde im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr mit der Zuständigkeit für die Velorouten 12, 13 und 14 betraut und tritt insofern als Realisierungsträger auch für Bezirksstraßen auf. Der Bezirk Hamburg-Nord bleibt weiterhin Träger der Wegebaulast. Bei der Gertigstraße und den angrenzenden Wohnstraßen handelt es sich um Bezirksstraßen, sodass die Entscheidung über ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept für diesen gesamten Bereich beim Träger der Wegebaulast liegt. Die bezirklichen Gremien werden im Rahmen der Verschickungen als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Dies wurde auch im Regionalausschuss am 19. August 2019 erläutert. 23. Was gedenkt der Senat bezüglich der widersprüchlichen Aussage der Sprecherin der Verkehrsbehörde gegenüber den Pressevertretern bezüglich der zu fällenden Bäume und dem Wegfall von Parkplätzen im Falle der Tempo-30-Lösung zu unternehmen? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst und sieht grundsätzlich davon ab, zu Presseberichterstattungen Stellung zu nehmen.