BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18417 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 18.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Erlöse aus der Versteigerung von entfernten, im öffentlichen Straßenraum illegal entsorgten Fahrzeugen Mit der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 28. August 2019 (Drs. 21/18163) hat der Senat über im Straßenraum illegal entsorgte Fahrzeuge berichtet. Danach sind insbesondere im Bezirk Hamburg-Mitte zahlreiche herrenlose Fahrzeuge abgestellt worden. Die Entsorgungskosten konnten in diversen Fällen nicht an die ehemaligen Halter beziehungsweise neuen Besitzer weitergegeben werden. Auch die Höhe der erzielten Bußgelder ist gesunken. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am 17. September 2019 über die Thematik berichtete, werden abgeschleppte, nicht mehr zugelassene Fahrzeuge nach einer Wartefrist (künftig vier Wochen) abgeschleppt und bis zu sechs Wochen auf einem Verwahrplatz geparkt. Wird das Fahrzeug bis dahin nicht ausgelöst, erfolgt eine Versteigerung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fahrzeuge wurden in den Jahren 2017, 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 nach ihrer Verwahrung auf einem Verwahrplatz versteigert ? Bitte Abschlepp-Orte nach Bezirken aufgliedern. Eine Aufgliederung der versteigerten KFZ nach Bezirken ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierzu die betreffenden papiergeführten Akten manuell ausgewertet werden müssten. Die Anzahl der versteigerten Fahrzeuge Jahr: Versteigerte Fahrzeuge: 2017 413 2018 466 2019* 189 * bis 30.06.2019 2. Aus welchen Gründen und in wie vielen Fällen konnten gegebenenfalls die Halter beziehungsweise letzten Besitzer nicht ermittelt werden? Die zur Beantwortung benötigten Daten zu den Fallzahlen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen können Halter nicht ermittelt werden, wenn beim Kraftfahrtbundesamt keine Halterdaten vorliegen. Drucksache 21/18417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus verkaufen einige Eigentümer Ihre Fahrzeuge, ohne einen schriftlichen Kaufvertrag zu fertigen oder die Daten des Käufers anders festzuhalten. 3. Inwiefern handelte es sich hierbei um Fahrzeuge aus dem Ausland? Bitte nach EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten aufgliedern. Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Auswertung der Papierakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Kosten und Erlöse sind bei den Versteigerungen jeweils erzielt worden? Jahr: Erlöse: Versteigerungsgebühren: 2017 166 290,00 Euro 28 540,00 Euro 2018 240 385,00 Euro 36 228,00 Euro 2019* 142 745,00 Euro 16 762,50 Euro * bis 30.06.2019 5. Wie ist die Minderung der erzielten Bußgelder zwischen 2018 (30 000 Euro) und 2019 (bislang lediglich 5 000 Euro) zu erklären? In der Drs. 21/18163 wurden für das Bezirksamt Bergedorf Bußgeldeinnahmen in Höhe von 30 451,50 Euro mitgeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgte ein Übertragungsfehler . Tatsächlich hat das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2019 zum Zeitpunkt der Beantwortung 23 038,69 Euro eingenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/18163.