BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18419 21. Wahlperiode 24.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein vom 18.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Datenschutz im Briefverkehr zwischen Ämtern und Bürgern sicherstellen Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das von jedem verlangt, dem Schutz persönlicher Daten einen hohen Stellenwert beizumessen . In besonderem Maße gilt dies für staatliche Institutionen, die beim Schutz der Daten von Bürgern mit bestem Beispiel vorangehen müssen. Dabei darf es auch Kriminellen nicht unnötig leicht gemacht werden, Datenmissbrauch zu betreiben. Deshalb ist es wichtig, dass beim Postverkehr zwischen staatlichen Institutionen und Bürgern keine Daten offen sichtbar sind, die dazu geeignet sind, Missbrauch zu betreiben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Befinden sich auf den offen einsehbaren Briefköpfen von Schreiben an Kunden der Jobcenter in Hamburg Informationen, die über die Zustelladresse und den Absender hinausgehen, wie beispielsweise die jeweilige Kundennummer? Wenn ja, warum? Auf den einsehbaren Briefköpfen ist neben der Zustelladresse und den Absenderdaten in den meisten Fällen auch die Kundennummer ersichtlich. Die Ausnahme stellen Schreiben dar, die sich an eine Bedarfsgemeinschaft (BG) richten. Da hier keine genaue Personenzuordnung erfolgt, werden diese Schreiben ohne Aufdruck der Kunden - oder BG-Nummer erzeugt. Das Verwenden der Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer ist notwendige Voraussetzung für die Zuordnung von Postrückläufern. Im Falle eines Rücklaufs des Poststücks wird der Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden auf die hierfür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit einen beschränkten Personenkreis begrenzt. 2. Hat der Senat datenschutzrechtliche Bedenken bei der Gestaltung der Briefköpfe von Schreiben der Jobcenter in Hamburg? a. Wenn ja, welche? b. Wenn nein, warum nicht? Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Mit Hinweis auf den 18. Tätigkeitsbericht (Nummer 20.2.1) hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 25. Tätigkeitsbericht (Jahre 2013 und 2014, Seite 169) ausgeführt, dass die Kunden- oder BG-Nummer im Sichtfenster einer Briefpost Drucksache 21/18419 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 keine Rückschlüsse auf persönliche Daten der Betroffenen zuließen, sie „nicht sprechend “ seien und damit datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden sei. Im Übrigen siehe https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichtenode .html. Nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der BfDI auf Nachfrage von Jobcenter erneut die Rechtmäßigkeit dieser Praxis bestätigt. 3. Auf welchen Wegen können Kunden der Jobcenter in Hamburg Auskünfte über persönliche Anliegen und Daten erhalten? Bitte auflisten, ob telefonisch , schriftlich oder persönlich und welche Voraussetzungen jeweils dafür erforderlich sind beziehungsweise welche Daten die Kunden dafür angeben müssen. Anträge auf Auskunft im Sinne der Artikel 15, 12 DSGVO, § 83 SGB X sind formlos möglich. Sie können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Es sind die Daten erforderlich, die benötigt werden, um nachvollziehen zu können, wer den Antrag stellt oder für wen er gestellt wird und gegenüber wem die Auskunft abgegeben werden soll (zum Beispiel Vor-/Nachname der betroffenen Person, Kunden-/BG-Nummer, Name und Kontaktdaten von Vertretungen). 4. Hat es in der Vergangenheit Beschwerden über datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Gestaltung der Briefköpfe von Schreiben der Jobcenter in Hamburg gegeben? a. Wenn ja, welche? Bitte seit 2015 nach Art der Beschwerde angeben . b. Wenn nein, warum nicht? 5. Hat es in der Vergangenheit Beschwerden über datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Gestaltung der Briefköpfe von Schreiben anderer Institutionen in Hamburg an Bürger gegeben? a. Wenn ja, welche? Bitte seit 2015 nach Art der Beschwerde angeben . b. Wenn nein, warum nicht? 6. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen es zu Datenmissbrauch kam, der durch Angaben ermöglicht wurde, die auf Briefköpfen in Schreiben zu sehen waren, die von Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg verschickt wurden? Wenn ja, wie viele? Bitte jahrweise seit 2015 aufschlüsseln. Dem Personalamt liegt eine Beschwerde aus dem Jahr 2019 zur Lesbarkeit der Absenderangabe und Organisationsbezeichnung im Versandfenster eines Briefumschlags vor. Zudem wurde am 25.01.2019 von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen zwei Vereinsmitglieder eines Vereins gestellt. Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurde von einer Pflegekasse ein Anerkennungsbescheid übersendet. Mittels Vorlage des Anerkennungsbescheids wurde der Versuch unternommen, von der Pflegekasse Leistungen im Sinne von § 45b Absatz 1 SGB XI zu erhalten. Die Prüfung des Anerkennungsbescheids ergab, dass dieser nie von der zuständigen Stelle ausgestellt wurde und somit falsch war. In dem falschen Anerkennungsbescheid wurde in der Kopfzeile der Briefkopf der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz verwendet. Die vermeintliche Unterzeichnerin des Bescheids sowie die im Briefkopf genannte Telefonnummer gehörten jedoch zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vermutlich als Stückwerk genutzt, um den Anerkennungsbescheid vollständig gestalten zu können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18419 3 Darüber hinaus liegen keine Kenntnisse über Beschwerden im Zusammenhang mit der Gestaltung von Briefköpfen von Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg vor. Ebenso sind darüber hinaus keine Fälle von Datenmissbrauch bekannt. Bei Jobcenter hat es in der Vergangenheit vereinzelt Beschwerden im Hinblick auf die Kunden- oder BG-Nummer in Briefköpfen von Jobcenter-Schreiben gegeben. Hierzu erfolgt jedoch keine statistische Erfassung seitens des Statistik Service der BA sowie keine Zählung seitens Jobcenter zu Beschwerden im Zusammenhang mit der Gestaltung von Briefköpfen in Schreiben von Jobcenter. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 2. b.