BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1842 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 06.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Die Jagd der Hamburger Polizei nach Einbrechern auf Facebook Wie die Presse (unter anderem „Hamburger Abendblatt“ vom 01.10.2015) berichtete, fahndet die Polizei Hamburg seit dem 1. Oktober 2015 nach Einbrechern auf Facebook. So sollen im sozialen Netzwerk Bilder von gestohlenen Gegenständen veröffentlicht werden. In Ergänzung zu Formaten wie Aktenzeichen XY solle so eine neue Zielgruppe um weiterführende Hinweise zu den Einbrüchen gebeten werden. Dies sei ein Schritt, um die steigenden Zahlen bei Wohnungseinbrüchen abzumildern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Konzept verfolgt die Polizei Hamburg auf Facebook genau, um die gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche zu bekämpfen? Mit der Veröffentlichung auf der Facebook-Seite der Polizei (www.facebook.com/ polizeihamburg) soll insbesondere bei aktuellen Fällen eine schnellere und weitreichende Verbreitung von Sachfahndungen nach entwendeten oder sichergestellten Gegenständen erreicht werden. Ziel hierbei ist es, Erkenntnisse zu erlangen, die zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen führen können, wie zum Beispiel Rückschlüsse auf mögliche Täter oder Absatzwege von Diebesgut. 2. Auf welche Weise sollen Hinweise aufgrund von veröffentlichten Diebesgütern auf Facebook präventiv zu einer Abmilderung der Wohnungseinbrüche führen? Die Veröffentlichung von Sachfahndungen mit sichergestelltem Diebesgut via Facebook zielt grundsätzlich auf die Strafverfolgung ab. Durch Nutzung dieser Kommunikationsplattform soll zudem die Sensibilität der Bevölkerung bezüglich Wohnungseinbrüchen erhöht werden, um beispielsweise durch die Vermeidung von Tatgelegenheiten Einbruchstaten verhindern zu können. 3. Welche Zielgruppe und welche Erwartungen hat die zuständige Behörde im Blick? Die Nutzung von Facebook erweitert die bisherigen Fahndungsmöglichkeiten. Zielgruppe der eingestellten Sachfahndungen sind die Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/1842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche ähnlichen Konzepte anderer Polizeibehörden der Länder und des Bundes gibt es und inwiefern baut die Hamburger Polizei auf welche Erfahrungen auf? Die Polizeien anderer Länder und des Bundes verfolgen ähnliche Konzepte wie die Polizei Hamburg. Im Rahmen des Bund-Länder-Erfahrungsaustausches „Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken“ erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch . Das Konzept der Nutzung von Facebook für Fahndungszwecke in Hamburg berücksichtigt diese Erfahrungen, ist jedoch eigenständig entwickelt worden. 5. Inwiefern sollen andere Medien und Plattformen für eine derartige Fahndung hinzukommen? Diesbezügliche Planungen gibt es derzeit nicht. 6. Welche weitere neuen Maßnahmen sind zur Verhinderung und Bekämpfung der Wohnungseinbrüche in Hamburg vorgesehen und in Planung? Siehe Drs. 21/981.