BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18427 21. Wahlperiode 27.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Soziale Kriterien bei Förderungen durch die Investitions- und Förderbank Hamburg Auf ihrer Webseite (https://www.ifbhh.de/downloads/) listet die Investitionsund Förderbank Hamburg (IFB) 34 unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Gründer/-innen und Unternehmen (ohne Immobilienwirtschaft) auf. Diverse Förderprogramme zielen auf gesteigerte Energieeffizienz und/oder Emissionsreduktion ab, Programme zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern /-innen sucht man in den Überschriften vergeblich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat bekennt sich zum Ziel der „Guten Arbeit“ und tritt sowohl im Bund als auch in Hamburg für eine gerechte Bezahlung, sichere und faire Arbeitsbedingungen, angemessene Begrenzung von Arbeitsbelastung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausreichende Möglichkeiten zu Aufstieg und Weiterbildung ein. Im Übrigen siehe hierzu die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. Juni 2018 „Gute Arbeit in Hamburg: Runder Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt“ (Drs. 21/13249) in Drs. 21/18396. Darüber hinaus siehe auch Drs. 21/7651, Drs. 21/9742 und Drs. 21/16111. Bezogen auf die Programme der Wirtschaftsförderung ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der allgemeinen finanziellen Wirtschaftsförderung der Fokus auf der Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, die auf Dauer angelegt sind, oder auf der Schaffung und Sicherung von Ausbildungsplätzen liegt. So wurden beispielsweise im Jahr 2018 im Förderprogramm Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge 497 Arbeitsplätze (VZÄ) geschaffen und weitere 425 Arbeitsplätze (VZÄ) gesichert. Damit die Akzeptanz der Förderprogramme und damit ihre wirtschaftspolitische Nutzenstiftung gegeben ist, müssen diese Programme in möglichst bürokratiearmen Verfahren gewährt werden. Die Integration einer Vielzahl an politischen Zielsetzungen in die Förderrichtlinien und die Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen im Antragsstellungs- und im Verwendungsnachweisverfahren würde der Wirksamkeit der Programme entgegenstehen. Die Geltung des gesetzlichen Mindestlohns ist durch die Verankerung in den Nebenbestimmungen jeder Projektförderung sichergestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB), wie folgt: 1. Welche Förderprogramme für Gründer/-innen und Unternehmen (ohne Immobilienwirtschaft) laufen derzeit bei der IFB? Für Gründerinnen und Gründer hält die IFB folgende Programme bereit: Hamburg- Kredit Gründung und Nachfolge, InnoFounder, InnoRampUp Innovationsstarter Fonds (Beteiligungskapital) sowie Hamburger Kleinstkreditprogramm. Drucksache 21/18427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Hamburger Kleinstkreditprogramm der IFB und der Lawaetz-Stiftung richtet sich an Hamburger Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die aus der Erwerbslosigkeit gründen oder gegründet haben und ein Darlehen benötigen. Die Programmumsetzung erfolgt über die IFB, die Lawaetz-Stiftung berät und unterstützt bei der Antragstellung. Die Darlehen werden für Gründungsinvestitionen und Betriebsmittel vergeben, siehe http://www.lawaetz.de/arbeitsbereiche/existenzgruendung/ finanzierung/hamburger-kleinstkreditprogramm/. Für bestehende Unternehmen hält die IFB folgende Programme bereit: Hamburg- Kredit Wachstum, PROFI Standard, PROFI Umwelt und PROFI TransferPlus sowie Hamburg-Kredit Innovation. 2. Bei welchen Programmen werden Kriterien des DGB-Index Gute Arbeit oder einer vergleichbaren Bewertungsmethode in die Bewertung der Förderfähigkeit einbezogen? Siehe Vorbemerkung. 3. Bei welchen Programmen wird die Schaffung von Ausbildungsplätzen in die Bewertung der Förderfähigkeit einbezogen? Im Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge gibt es die Sonderkomponente Handwerk , in der die erstmalige Schaffung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Lehrberuf mit einem Tilgungszuschuss von 5 000 Euro vergütet wird. Im Hamburger Kleinstkreditprogramm wird ebenfalls die Schaffung eines Ausbildungsplatzes mit einem Tilgungszuschuss von 3 500 Euro gefördert. Dies gilt ebenfalls für die Schaffung eines reinen Arbeitsplatzes. 4. Bei welchen Programmen wird eine bestehende oder zugesagte Tarifbindung in die Bewertung der Förderfähigkeit einbezogen? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie erfolgt die Gewichtung der Kriterien gemäß der Fragen 2. bis 4. jeweils im Verhältnis zu anderen Kriterien? Entfällt.