BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1843 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Ankauf von Flächen für öffentliche Zwecke – Wann ist die Kasse des LIG alle? Dem Transparenzportal ist zu entnehmen, dass in den letzten Wochen zahlreiche Senatsbeschlüsse zum kurzfristigen Ankauf von Grundstücken für die öffentlich-rechtliche Unterbringung getroffen wurden. Offensichtlich ohne Beteiligung der Kommission für Bodenordnung wurden im Wege der Evokation Grundstücke für fast 50 Millionen Euro (zuzüglich Nebenkosten) angekauft : Bargkoppelstieg 10, 12, 14 für 12,75 Millionen Euro, Eiffestraße 398 für 11,1 Millionen Euro, Geutensweg 30 für 2,5 Millionen Euro, Papenreye/ Stevenhagen Straße für 7,9 Millionen Euro, Hellmesbergerweg 23 für 2,5 Millionen Euro, Friesenstraße 22 für 11,5 Millionen Euro. Die Ankäufe dürften jeweils mit Mitteln des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erfolgt sein. Allerdings wurde bereits mit dem zuletzt vorgelegten Halbjahresbericht 2015 (Drs. 21/1282) aufgrund der weiteren vom LIG zu finanzierenden Investitionen im zweiten Halbjahr sowie der geplanten Ablieferungsbeträge an den Haushalt die Finanzsituation des LIG explizit als kritisch dargestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann sind die oben genannten Grundstücksankäufe im Einzelnen erfolgt? Warum war in keinem dieser Fälle eine Befassung der Kommission für Bodenordnung möglich? Grundstück Beurkundungsdatum des Ankaufs Eiffestraße 398 04. September 2015 Bargkoppelstieg 10 – 14 11. September 2015 Geutensweg 30 16. September 2015 Papenreye/Stavenhagenstraße 30. September 2015 Friesenstraße 22 08. Oktober 2015 Hellmesberger Weg 15. Oktober 2015 Eine Befassung der Kommission für Bodenordnung war in diesen Fällen nicht möglich , weil die formalen Abläufe einen Kauf beziehungsweise die Inanspruchnahme des Objekts gefährdet oder verzögert hätten. 2. Welche weiteren Grundstücksankäufe für die öffentlich-rechtliche Unterbringung sind in diesem Jahr mit welchem Investitionsvolumen durch den LIG erfolgt? Keine. 3. In welcher Form und mit jeweils welchem Ergebnis erfolgte jeweils eine vorherige Wertermittlung der angekauften Grundstücke? Drucksache 21/1843 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für alle Objekte wurden durch das Portfoliomanagement des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beziehungsweise externe Gutachter Bewertungen vorgenommen, deren Ergebnisse die jeweiligen Kaufpreise rechtfertigten . 4. Wie viele Grundstücksankäufe der Freien und Hansestadt Hamburg sind in den einzelnen Jahren seit 2012 jeweils ohne vorherige Befassung der Kommission für Bodenordnung gemäß § 3 Absatz 4 des KfB-Gesetzes erfolgt? Siehe Antwort zu 1. sowie Drs. 20/14011 und 20/14121. Im Übrigen: keine. 5. Wie bewertet der Senat derzeit die Finanzsituation des LIG? Siehe Drs. 21/1282. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass dem LIG in den Jahren 2015 und 2016 die für seine Geschäftstätigkeit erforderliche Liquidität zur Verfügung steht. 6. Gibt es eine aktualisierte Planung für die Kapitalflussrechnung des LIG im Jahr 2015 gegenüber der Darstellung in Drs. 21/1282? Wenn ja, mit welchen einzelnen Werten? Wenn nein, warum nicht? Die aktualisierte Planung der Liquiditätsentwicklung im Jahr 2015 stellt sich wie folgt dar: Kapitalflussrechnung 2015 Planansatz 2015 (in Mio. Euro) vorauss. Ist 2015 (in Mio. Euro) Kapitalfluss I (= Kapitalfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit) 15.599 18.101 Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit -135.259 -159.895 Kapitalfluss II -119.660 -141.794 Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit -100.516 -100.516 davon: Ablieferung -91.751 -91.751 Kapitalfluss III -220.176 -242.310 davon: Ablieferung -91.751 -91.751 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 317.912 356.526 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 97.736 114.216 7. Plant der Senat für die Jahre 2015 und 2016 weiterhin mit Ablieferungen des LIG von jeweils über 90 Millionen Euro? Wenn ja, wie soll die Ablieferung durch den LIG finanziert werden? Wenn nein, welche Veränderungen haben sich ergeben? Ja, im Übrigen siehe Antworten zu 5. und zu 6. 8. Zu welchem genauen Zeitpunkt soll die Ablieferung des LIG an den Haushalt für das Jahr 2015 erfolgen? Eine Vorgabe zum konkreten Zeitpunkt besteht nicht. Die Ablieferung soll bis zum 15. Dezember 2015 erfolgen.