BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18430 21. Wahlperiode 27.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 19.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Christlich-islamischer Dialog – Wie sehen die Ergebnisse aus? Seit vielen Jahren stehen neben dem Senat vor allem die Kirchen im Dialog mit den Vertretern der islamischen Interessenverbände, die im November 2012 einen Staatsvertrag mit dem Land Hamburg geschlossen haben. Die Nordkirche beschreibt die Themen und Aufgaben des interreligiösen Dialogs wie folgt: „Der interreligiöse Dialog wird von der Überzeugung geleitet, dass sowohl der Respekt vor dem Fremden als auch das gemeinsame Lernen mit- und voneinander Grundlage für eine friedliche Koexistenz der Religionsgemeinschaften sind. Die Referate für christlich-jüdischen und christlich-islamischen Dialog pflegen und fördern die Beziehungen der Nordkirche zu jüdischen und islamischen Gemeinden und Organisationen. Dabei vermitteln sie Informationen und Kenntnisse über Judentum, Christentum und Islam. Begegnungen mit Juden und Muslimen tragen zur Ausbildung von Dialogfähigkeit und interreligiöser wie interkultureller Sensibilität und Kompetenz bei. Die Referate für christlich-jüdischen und christlich-islamischen Dialog initiieren, fördern und begleiten interreligiöse Bildungs- und Begegnungsprojekte. Dabei kooperieren sie mit zahlreichen Einrichtungen und Organisationen im kirchlichen und außerkirchlichen Bereich. Die Referate vermitteln Kontakte zu jüdischen und muslimischen Referenten und Referentinnen und Gemeinden, beraten bei Veranstaltungen und bieten Informationen sowie Materialien an.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der interreligiöse Dialog ist keine Aufgabe des religiös neutralen Staates und wird von den Religionsgemeinschaften selbst organisiert. Beispielhaft sei insoweit das im Jahre 2000 gegründete „Interreligiöse Forum Hamburg“ genannt (zu dessen Aktivitäten und Mitgliedern siehe https://ifh.hamburg/). Diese Tätigkeiten werden vom Senat nicht statistisch erfasst. Weitere Informationen, auch über die Einbeziehung von Muslimen in den Dialog, finden sich beispielsweise unter https://www.kirche-hamburg.de/ nachrichten/interreligioeser-dialog.html. Im Übrigen arbeiten die Religionsgemeinschaften im Rahmen des „Religionsunterrichts für alle“ untereinander und mit der zuständigen Fachbehörde zusammen. Die Zusammenarbeit ist zielführend und konstruktiv (vergleiche Drs. 21/8701 und 21/17599). Die „Akademie der Weltreligionen“ an der Universität Hamburg beschäftigt sich wissenschaftlich mit der religiösen Diversität. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche islamischen Interessen-Verbände nehmen gegenwärtig am interreligiösen Dialog in Hamburg teil? 1 https://www.nordkirche-weltweit.de/interreligioeser-dialog.html. Drucksache 21/18430 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie lange dauert diese Teilnahme bereits jeweils an? 3. Wie viele interreligiöse Einrichtungen existieren in Hamburg? Die Frage bitte in Bezug auf den christlich-islamischen Dialog beantworten. 4. Welche von ihnen kooperieren miteinander? Wie viele Kooperationen bestehen mit außerkirchlichen Organisationen? 5. Wie viele interreligiöse Bildungs- und Begegnungsprojekte stehen Christen und Muslimen gegenwärtig zur Verfügung? 6. Inwieweit beteiligt sich das Land Hamburg am interreligiösen Dialog mit den Muslimen? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinausgehende Informationen liegen dem Senat nicht vor. 7. In welchen Punkten haben sich die islamischen Interessenverbände dazu bereit erklärt, hinsichtlich ihrer sozialen Dogmen Abweichungen oder gar Kompromisse zu akzeptieren beziehungsweise ihre daraus abgeleiteten Maximalforderungen zu beschränken? In Deutschland sind im Rahmen der allgemeinen Gesetze die Autonomie der Religionsgemeinschaften (Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137 Absatz 3 WRV) sowie die Religionsfreiheit (Artikel 4 Absätze 1, 2 GG) gewährleistet, sodass Glaubensinhalte nicht der staatlichen Bewertung unterliegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. bis 6.