BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18432 21. Wahlperiode 27.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 19.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Verpflichtende Sprachkurse für Imame – Wie lautet der aktuelle Sachstand ? In Drs. 21/16477 haben SPD und GRÜNE den Senat ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, islamische Religionsgelehrte vor ihrer Einreise nach Deutschland zur Absolvierung eines Sprachtests zu verpflichten. Diese Initiative erlitt bereits am 12. März 2019 einen herben Dämpfer, als der damalige Vorsitzende Daniel Abdin dem Vorhaben eine klare Absage erteilte. In diesem Zusammenhang erklärte er: „Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die in den Hamburger Moscheegemeinden tätigen Imame besser zu qualifizieren . Die Freiheit der Religionsgemeinschaften, ihr religiöses Personal selbst zu bestimmen, sollte nicht durch staatliche Regulierung eingeschränkt werden. Wir sind bereits im letzten Jahr mit diesem Thema an die Stadt herangetreten und haben eine Qualifikations- und Exkursionsreihe gestartet, wo die Imame verschiedene politische und soziale Einrichtungen in der Stadt besuchen und in einen wechselseitigen Austausch geraten. Einige Imame besuchen zudem auch Sprachkurse.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Überlegungen und Planungen zu dem Bürgerschaftlichen Ersuchen aus der Drs. 21/16477 sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Prüfung, ob die zum Zweck der Tätigkeit als islamische Religionsgelehrte einreisenden Personen verpflichtet werden können, vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Deutschkurs mit anschließendem Sprachtest zu absolvieren und welche einschlägigen Visumsregelungen hierfür geändert werden müssten und – bei positivem Ausgang der Prüfung – eine Bundesratsinitiative mit diesem Regelungsziel zu starten? Die bundesrechtlichen Einreisevorschriften sehen derzeit eine verpflichtende Teilnahme an Deutschkursen für Personen, die als islamische Religionsgelehrte einreisen , nicht vor. Die zuständigen Bundesbehörden haben allerdings auf Fachebene bundesrechtliche Neuregelungen noch in diesem Jahr angekündigt. Es ist beabsichtigt , zunächst die angekündigten bundesrechtlichen Neuregelungen abzuwarten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 https://schurahamburg.de/qualifizierung-von-imame/. Drucksache 21/18432 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Prüfung, welche berufsbegleitenden sprachlichen und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen den Religionsgelehrten der islamischen und alevitischen Gemeinden in Hamburg in Kooperation mit den islamischen und alevitischen Vertragspartnern und/oder Hamburger Bildungsträgern angeboten werden und ob diese Angebote ausgebaut werden könnten? Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass in Deutschland lebende Religionsbedienstete Zugang zum bestehenden Integrationskurssystem erhalten. Im Übrigen führt die zuständige Fachbehörde seit Mai 2018 in Kooperation mit den muslimischen Verbänden die sogenannte Qualifizierungs- und Exkursionsreihe für Imame in Hamburg durch. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Prüfung, inwieweit und unter welchen Umständen eine Ausbildung von islamischen und alevitischen Religionsgelehrten in Hamburg oder in einer Kooperation mit anderen Bundesländern ermöglicht werden könnte? Die Ausbildung von Geistlichen ist keine staatliche Aufgabe, sondern ist von den Religionsgemeinschaften in eigener Verantwortung durchzuführen. So ist beispielsweise in der evangelisch-lutherischen Kirche ein Vikariat vorgesehen, die katholische Kirche betreibt Priesterseminare. Insofern ist ein Theologiestudium an einer Universität nicht mit der Ausbildung zu einem Geistlichen gleichzusetzen. Religionsgemeinschaften entscheiden selbst, welche Anforderungen sie an die Ausbildung ihrer Geistlichen stellen und ob beispielsweise ein abgeschlossenes Studium der Theologie Voraussetzung für die Einstellung als Geistlicher ist. An der Universität Hamburg werden derzeit Lehramtsstudiengänge in islamischer und alevitischer Theologie angeboten. Möglichkeiten für ein islamisch-theologisches Vollzeitstudium bestehen insbesondere an den vom Bund geförderten Schwerpunktzentren an der Universität Tübingen, der Goethe- Universität Frankfurt (mit Gießen), der Universität Münster, der Universität Osnabrück, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Paderborn. Damit bestehen in Deutschland bereits erhebliche Ausbildungskapazitäten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie haben die islamischen Interessen-Verbände VIKZ und DITIB-Nord bis heute auf die Forderungen von Drs. 21/16477 reagiert? Dem Senat liegen keine Stellungnahmen dieser Verbände zu dem Ersuchen vor. 5. Hat die SCHURA ihre Bedenken mittlerweile aufgegeben? Falls ja, inwiefern? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 6. Inwiefern haben sich die islamischen Interessenverbände VIKZ, SCHU- RA und DITIB-Nord bislang an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Die Änderung bundesrechtlicher Einreisevorschriften bedarf keiner Mitarbeit durch die Verbände. An der Qualifizierungs- und Exkursionsreihe für Imame in Hamburg beteiligen sich die Verbände nicht nur, sie tragen sie als Kooperationspartner mit. Hinsichtlich der Ausbildungsmöglichkeiten an der Universität Hamburg haben die Verbände stets die besondere Bedeutung dieser Studiengänge hervorgehoben und wirken über den Beirat an der „Akademie der Weltreligionen“ mit. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis zu 3.