BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1844 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 06.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Bundesfreiwilligendienst-Leistende als Flüchtlingshelfer Bereits im Juli hat der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der beiden Fragestellerinnen (Drs. 21/913) darauf hingewiesen, dass bis zu diesem Zeitpunkt in der Flüchtlingshilfe das Instrument des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) nicht genutzt würde. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermöglicht bisher pro Jahr die Einstellung von zuletzt bis zu 35.000 Personen quasi aller Altersklassen, die sich dann im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich bei geringer Entlohnung engagieren. Laut Antwort des Senats war bis Juli dieses Jahres die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nötige Registrierung der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften als Grundlage zur Nutzung des Instrumentes BFD aus administrativen und Kapazitätsgründen unterblieben. Allerdings hieß es auch, dass die zuständigen Behörden einen Einsatz im Bereich der Flüchtlingsarbeit sehr begrüßen würden und sich dafür einsetzen wollten. Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 ist nun sogar beschlossen worden, 10.000 zusätzliche Stellen beim BFD zu schaffen, um speziell auf dieser Basis weitere Freiwillige in der Flüchtlingshilfe einzustellen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat wiederholt auf die mit der Kontingentierung von Bundesfreiwilligendienst -Plätzen verbundenen Probleme hingewiesen (siehe Drs. 20/6436, Drs. 20/12430) und begrüßt die angekündigte Aufstockung, die für das Jahr 2016 gelten soll. Die bisherige Kontingentierung schränkt die Möglichkeiten für Betreiber von Flüchtlingsunterkünften, zusätzliche Plätze einzurichten, deutlich ein. Die parlamentarische und administrative Umsetzung der Beschlusslage ist noch nicht erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die nachstehenden Fragen zum Teil auf Basis von Auskünften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie auf Auskünften von in Hamburg tätigen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften . Auskünfte liegen vor von f & w fördern und wohnen AöR (f & w), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) sowie dem Landesbetrieb Erziehung für Beratung (zuständig für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen). 1. Haben sich inzwischen Hamburger Betreiber von Flüchtlingsunterkünften beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Grundlage zur Beschäftigung von BFD-Leistenden registrieren lassen? Wenn ja, wann und welche? Drucksache 21/1844 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? 2. Gibt es bereits Planungen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise BFD-Leistende bei der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden sollen? Für f & w ist eine Registrierung entbehrlich, da in Kooperation mit dem bereits beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA registrierten Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (ijgd) die Möglichkeit zum Einsatz als Bundesfreiwilligendienst -Leistende bestünde. Der Einsatz selbst würde dann bei f & w stattfinden, die übergeordnete pädagogische Betreuung durch den ijgd. DRK und ASB sind bislang außerhalb des Betriebes von Flüchtlingsunterkünften als Einsatzstellen von Bundesfreiwilligendiensten registriert (zum Beispiel im Bereich „Dolmetscher-Management“, Betreuung von Kleiderkammern). Die Umsetzung der oben genannten Beschlusslage und Interesse von Freiwilligen vorausgesetzt, würde eine entsprechende Registrierung beantragt. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung hat bisher keine Anerkennung als Einsatzstelle beantragt. Ob und inwieweit ein Einsatz von BundesfreiwilligendienstLeistenden bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die eine besondere pädagogische Begleitung benötigen, möglich und sinnvoll ist, wird geprüft. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Insofern sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.